Wohnungspolitischer Sprecher Daniel Born: „Land in der Pflicht, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um der weiter zunehmenden Wohnungsknappheit im Land zu begegnen“

In den laufenden Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt die SPD eine deutliche Erhöhung des Fördervolumens bei der Wohnraumförderung. Die Landesregierung hat hierfür im Haushalt insgesamt 500 Millionen Euro vorgesehen. Die SPD fordert deutlich mehr, nämlich zusätzliche 230 Millionen Euro für die beiden Haushaltsjahre. „Bei der aktuell hervorragenden Haushaltslage ist das Land in der Pflicht, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um der weiter zunehmenden Wohnungsknappheit im Land zu begegnen“, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Daniel Born, der sich mit seiner Forderung auch durch die hohe Förderungsnachfrage im laufenden Jahr (vgl. Drucksache 16/2846) bestätigt sieht.

Gleichzeitig verwendet sich Born für die Einrichtung einer gemeinnützigen Landesentwicklungsgesellschaft. Diese soll Grundstücke erwerben und zügig entwickeln, dabei auch einen eigenen Wohnungsbestand aufbauen und erhalten. „So können wir schnell neuen bezahlbaren Wohnraum schaffen und dämpfend auf die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation wirken“, führt Born aus. In Kommunen mit eigenen Entwicklungsgesellschaften könne man das bereits beobachten. Born sieht hier das Land ganz klar in der Pflicht: „Gerade für die Bürger in den Kommunen, die selbst zu klein oder zu klamm sind, um eigene Wohnraumgesellschaften zu unterhalten, muss das Land eine aktivere Rolle annehmen.“ Für die Einrichtung der Landesentwicklungsgesellschaft veranschlagt die SPD zusätzlich im Haushalt gut 40 Millionen Euro.

Die Landesregierung hatte auf eine diesbezügliche Anfrage der SPD (Drucksache 16/2775) zu einer möglichen Landesentwicklungsgesellschaft nur ausweichende Antworten gegeben. Diese wohnraumpolitische Forderung ist Teil des kommunalpolitischen Investitionspakets, mit dem die SPD die zu erwartenden Steuermehreinnahmen für 2018 und 2019 an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben will.

Hintergrund:

In großen Städten übernehmen häufig kommunale Entwicklungsgesellschaften Aufgaben wie den Erwerb und die Entwicklung von Baulandflächen. In kleineren Kommunen und solchen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, ist dies nicht möglich. Eine Landesentwicklungsgesellschaft, wie sie in anderen Bundesländern (u. a. in Niedersachsen und Brandenburg) existiert, würde solche Aufgaben für alle Kommunen übernehmen. Treuhänderisch kann die Landesentwicklungsgesellschaft zügig Flächen zwischenerwerben und diese zu Wohnbauflächen entwickeln, sodass schneller Wohnraum geschaffen wird, der in Baden-Württemberg dringend benötigt wird. Ziel der Landesentwicklungsgesellschaft ist zudem, einen eigenen Wohnungsbestand aufzubauen und zu halten. Hierzu zählt auch, ausreichend barrierefreien Wohnraum zu schaffen.

Auch die aktuelle Studie des Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmens Prognos AG zum Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg kommt zu dem Schluss, dass für die Wohnsituation in Baden-Württemberg eine zeitnahe Umsetzung konkreter Maßnahmen und Instrumente bis 2020 von höchster Wichtigkeit ist. Die Studie empfiehlt der Landesregierung, die Einführung einer Landesentwicklungsgesellschaft zu prüfen.

Stuttgart, 23. November 2017

Heike Wesener
Pressesprecherin

Ansprechpartner

Daniel Born
Stellvertretender Landtagspräsident

Sven Plank
Berater für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus