Redemanuskript Dr. Stefan Fulst-Blei
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg

am 25. April 2018

Anrede,

mit den beiden wesentlichen Änderungen, die heute anstehen, haben wir uns bereits in der letzten Plenarsitzung intensiv auseinandergesetzt. Leider hat die Diskussion im Bildungsausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht viel Neues gebracht.

Die Ermöglichung dauerhafter Verbünde von Schulen, die beide den gleichen Abschluss anbieten, ist ein Fehler. Damit drohen Provisorien zu Dauerlösungen zu werden.

Wer jetzt aber meint, dass der letzte Bildungsausschuss deswegen langweilig gewesen sei, der täuscht sich zutiefst.

Im Gegenteil: die Mitglieder mussten die Aufführung einer Theaterinszenierung mitverfolgen, die in ihrer Provokation sicherlich nicht an Serdar Sumuncu heranreicht, gleichwohl neue Sphären der Absurdität erreicht hat.

Watt is eigentlich ne Regierung? Stellen wir uns mal ganz demokratisch.

Eine Regierung ist eine auf parlamentarische Mehrheit beruhende Kraft, die konzeptionelle Gedanken hat, welche auf Grundlage klarer juristischer Bestimmung rechtsstaatlich legitimiert umgesetzt werden.

Und dagegen:  Watt ist eigentlich eine Chaostruppe? Stellen wir uns mal ganz schwarz-grün.

Eine Chaostruppe ist ein Verein, der sich bei einem wichtigen politischen Thema, wie zum Beispiel der Oberstufe für Gemeinschaftsschulen, nicht einigen kann, statt weiter nach einer Lösung zu suchen, das Handtuch wirft und die Arbeit lieber Gerichte machen lässt.

Genauso angekündigt im letzten Bildungsausschuss.

Zur Erinnerung: einer der Streitpunkte in unserer letzten Debatte war die Frage, inwiefern das Kultusministerium für den Fall der Genehmigung einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen verlangen kann, dass öffentlich-rechtliche Vereinbarungen von umliegenden Gemeinden vorliegen. Der wesentliche Unterschied zur regionalen Schulentwicklung ist hier, dass das Veto einer einzelnen Gemeinde den gesamten Prozess stoppen kann. Bei der regionalen Schulentwicklung dagegen, kann und muss die übergeordnete Schulbehörde im Falle eines Dissens‘ entscheiden.

Die nun vom KM vorgesehene Regelung kann sich bei der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe als Fortschritts-Killer erweisen.

Aber Nein, das kann nicht sein. Es gibt ja noch den weißen Ritter. Die Grünen werden eine solche Verhinderungspolitik der Gemeinschaftsschule niemals zu lassen. Schließlich hat ihr machtvoller Fraktionsvorsitzender der Kultusministerin einen eindeutigen Brief geschrieben.

Darin heißt es: „Die Einrichtung von und Genehmigung von gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen ist für uns ein wichtiger Beitrag, um die Durchlässigkeit in unserem Schulsystem weiter zu verbessern und den Schülerinnen und Schülern ein optimales Angebot vorzuhalten.“

Stimmt!

Weiter: „Nach den schulrechtlich Vorgaben haben die Schulträger daher einen Anspruch auf die Einrichtung und Genehmigung, wenn die rechtlichen Voraussetzungen und eine prognostizierte Mindestschülerzahl von 60 gegeben sind.“

Absolut richtig!

Im weiteren Verlauf führt jetzt der Fraktionsvorsitzende aus, dass die Regierungspräsidien im Falle des Antrages einer Oberstufe angewiesen worden seien, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Nachbargemeinden einzufordern. Konkret wird sich auf anhängende Verfahren in Wutöschingen und Bad Rappenau bezogen.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen dazu: „Die von Ihnen geäußerte Rechtsauffassung können wir nicht nachvollziehen. Aus diesem Grund akzeptieren wir nicht, dass die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag durch eine äußerst restriktive Ermessensausübung durch ihr Ministerium unterlaufen wird.“

Na bitte, ich wusste doch, dass wir uns auf die Grünen verlassen können.

Und wie wir verlassen sind! Respektive die Gemeinschaftsschulen.

Nichts passiert! Im Bildungsausschuss erklären Grüne und CDU lapidar: „Wir sehen uns vor Gericht! Irgendwann wird schon jemand klagen.“ Beide Koalitionsparteien erklären, dass man die Gerichte die Streitfrage entscheiden lassen will. Was das für einen sauberen Schulentwicklungsprozess bedeutet, brauche ich wohl nicht weiter auszuführen. Im übelsten Fall drohen jahrelange Hängepartien.

Unglaublich: Null politischer Handlungswille!

„Wir sehen uns vor Gericht!“

Als Nächstes kommt die Scheidung.

Und wie immer werden die Leidtragenden vor allem die Kinder sein, in diesem Fall die Gemeinschaftsschulen.

Aber ich bin gespannt, was uns die Stiefmutter dazu erzählen wird.

Die Grünen haben sich bildungspolitisch aufgegeben.

Herzlichen Glückwunsch CDU – ich werde ab heute nur noch von Schwarz-Grün sprechen!

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Daniel Born
Stellvertretender Landtagspräsident

Dr. Stefan Fulst-Blei
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bildungspolitischer Sprecher

Lisa Rößner
Beraterin für Bildung, Jugend und Sport