Fraktionsvize Katrin Altpeter: „Die SPD wird prüfen, ob das geltende Waffenrecht geändert werden muss, um die Gefahr von Tragödien wie jetzt in Lörrach so weit wie möglich zu verringern“

Reinhold Gall: „Es muss gewährleistet werden, dass die Waffenbehörden von den Schützenvereinen wirklich darüber informiert werden, wenn Sportschützen nicht mehr am Schießtraining teilnehmen und deshalb keine Waffen mehr besitzen dürfen“

Nach dem Amoklauf von Lörrach fordert die SPD-Landtagsfraktion von Innenminister Rech, alle Umstände des Waffenbesitzes der Täterin vollständig aufzuklären. Erklärungen des Ministers, das geltende Waffenrecht sei in Ordnung, hält die SPD für vorschnell. „Zuerst müssen die genauen Umstände der Tat überprüft werden, bevor die Konsequenzen absehbar sind“, erklärt Reinhold Gall, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion.

Er bezweifelt ebenso wie Katrin Altpeter, Fraktionsvizechefin und frühere Obfrau der Fraktion im Sonderausschuss „Winnenden“ des Landtags, dass die Amokläuferin als Sportschützin tatsächlich legal im Besitz zahlreicher Waffen gewesen sei. Die beiden Politiker weisen darauf hin, dass nach dem neuen Waffenrecht die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition erlischt, wenn ein Sportschütze nicht regelmäßig an Schießsportveranstaltungen teilnimmt. „Angesichts der familiären Hintergründe können wir uns nicht vorstellen, dass die Lörracher Rechtsanwältin bis in die jüngste Zeit hinein regelmäßig den Schießsport ausgeübt hat“, erklärt Altpeter.

In einem heute eingebrachten Parlamentsantrag fordert die SPD-Fraktion von Innenminister Rech deshalb präzise Auskunft über folgende Fragen: Welcher anerkannte Schießsportverband hat wann erstmals gegenüber welcher Behörde bescheinigt, dass für die Rechtsanwältin ein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition als Sportschützin besteht? Ob und wann ist dieses Bedürfnis später erneut überprüft worden? Welche Waffen und Munition wurden in der Waffenbesitzkarte der späteren Amokläuferin bescheinigt? Seit wann war sie Mitglied in einem Schießsportverein? Welcher Schützenverein führte den Nachweis über die Häufigkeit und die schießsportlichen Aktivitäten der Rechtsanwältin?

Altpeter und Gall fordern vor dem Hintergrund des Sorgerechtsstreits der Anwältin und ihrer psychischen Situation, dass auch geklärt werden müsse, ob Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der späteren Amokläuferin noch immer vorhanden gewesen seien, um berechtigt Waffen und Munition zu besitzen und ob dies überhaupt überprüft worden sei. Sie wollen deshalb von der Landesregierung wissen, ob sie Änderungen im Waffenrecht für sinnvoll erachtet, mit dem Ziel, bei Sportschützen das Vorliegen der waffenrechtlichen Voraussetzungen zum Besitz und Erwerb von Waffen und Munition (regelmäßige Teilnahme am Schießsport, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) ohne jede Befristung und von Anfang an regelmäßig zu überprüfen. „Es muss gewährleistet werden, dass die Waffenbehörden von den Schützenvereinen auch wirklich darüber informiert werden, wenn Sportschützen nicht mehr am Schießtraining teilnehmen und deshalb keine Waffen mehr besitzen dürfen“, sagt Gall.

Die SPD fordert, es müsse sichergestellt werden, dass die Waffenbehörden über alle gravierenden Veränderungen in der Persönlichkeit von Sportschützen informiert werden, die die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer in Frage stellen. „Die SPD wird prüfen, ob das geltende Waffenrecht geändert werden muss, um die Gefahr von Tragödien wie jetzt in Lörrach so weit wie möglich zu verringern“, erklärt Altpeter.

Stuttgart, 21. September 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher