Zumeldung dpa/lsw: Gericht: Fahrverbot für Euro-5-Diesel muss in Luftreinhalteplan

Der SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Andreas Stoch äußert sich zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Land müsse bis Ende August Fahrverbote für Euro-5-Diesel mit einem Termin in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufnehmen: „Dieser Gerichtsbeschluss offenbart zwar, dass das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Luftreinhaltung nicht ausreicht. Trotzdem sollte die grün-schwarze Landesregierung weiterhin alles dafür tun, dass es nicht zu Fahrverboten für Euro-5-Dieselfahrzeuge kommt. Und das bedeutet auch, über eine entsprechende Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ernsthaft nachzudenken.

Das Gericht weist die Landesregierung zudem daraufhin, dass für die tatsächliche Umsetzung der Fahrverbote die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme noch zu prüfen ist. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion ist eine Teilenteignung tausender Fahrzeugbesitzer bei einer nur sehr geringen Verbesserung der Luftwerte definitiv nicht verhältnismäßig.

Außerdem müssen CDU in Bund und Land sowie Ministerpräsident Winfried Kretschmann endlich die Autoindustrie ernsthaft in die Pflicht nehmen. Alle Diesel-Fahrzeuge, bei denen es technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist, müssen nachgerüstet werden. Diese Lösung hätte den größten Effekt und darf nicht länger von Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU/CSU und der Autoindustrie blockiert werden.“

Stuttgart, den 27. Juli 2018

Achim Winckler
Stellvertretender Pressesprecher

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Opitz-Leifheit Fraktion
Nils Opitz-Leifheit
Berater für Energie und Umwelt, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz