Die SPD begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht. „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Rundfunkbeitragspflicht, sondern auch den Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich bestätigt“, so der stellvertretene Fraktionsvorsitzende Sacha Binder. Damit wurden verfassungsrechtliche Bedenken – mit Ausnahme der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen – endgültig ausgeräumt.

Binder weist insbesondere auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hin, in denen ausdrücklich die dem Rundfunkbeitrag gegenüberstehende „äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten“, betont wird.

„Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend mit den anderen Ländern die verfassungswidrige Regelung zur Zweitwohnung zu reformieren und nicht bis 2020 zu warten“, kommentiert Sascha Binder die Aufgaben für die Landesgesetzgeber.

Stuttgart, den 18. Juli 2018

Achim Winckler
Stellvertretender Pressesprecher

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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik