Umsetzung und Anwendung der Regelungen im LHGebG werfen noch immer schwerwiegende kritische Fragen auf. Dies betrifft sowohl die besorgniserregende Entwicklung bei Bewerbungen und Immatrikulationen von internationalen Studierenden als auch Umfang und Verwendung der Gebühreneinnahmen wie auch die Handhabung der Gebührenbefreiungen an den einzelnen Hochschulen. Wir wollten daher wissen, wie hoch die Einnahmen aus den umstrittenen internationalen Studiengebühren tatsächlich sind.

Gabi Rolland, hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsraktion: „Die vorliegende Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums zu unserem Antrag untermauert unsere Einschätzung eines eklatantes Missverhältnisses von Aufwand und Ertrag bei der Erhebung von Studiengebühren und der Gewährung von Gebührenbefreiungen nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG). So haben von 5.688 internationalen Studienanfängern im Wintersemester 2017/18 lediglich 2.839 Gebühren entrichtet. Die Befreiungsquote liege derzeit bei ca. 50 Prozent. Das mildert zwar die soziale Diskriminierung für viele, schlägt sich aber negativ in den erwarteten Einnahmen nieder – wie übrigens auch der Rückgang der Studienanfänger um immerhin 19,2 Prozent – und mindert dabei den bürokratischen Aufwand der Hochschulen für die Umsetzung nicht zuletzt wegen komplexer Einzelfallprüfungen trotzdem nicht spürbar.

Die erste gebührenpflichtige Kohorte (angenommen wird dabei eine durchschnittliche Studienzeit von fünf Semestern soll zu Einnahmen von rund 21,3 Mio. Euro führen. Im Staatshaushaltsplan sind allein für 2019 bereits 23,5 Mio. Millionen veranschlagt, ein Wert der nach den jetzigen Berechnungen bei weitem nicht zu erreichen sein wird. Ursprünglich ging Ministerin Theresia Bauer sogar einmal mittelfristig (also „im Endausbau“) von bis zu 45 Mio. Euro jährlichen Einnahmen aus. Es ist klar ersichtlich, dass der warme Geldsegen im Landeshaushalt durch die eigentlich erwarteten sprudelnden Einnahmen aus internationalen Studiengebühren so nicht kommen wird.

Auch sind die möglichen Befreiungstatbestände bei weitem noch nicht ausgeschöpft, da erst ein Bruchteil der Universitäten und Hochschulen zum Wintersemester 2017/18 überhaupt Satzungen zu Gebührenbefreiungen aufgrund besonderer Begabung erlassen hat. Bislang ist da keine einzige PH und nur wenige Hochschulen für Angewandte Wissenschaften dabei und auch Universitäten fehlen noch. Würden alle Hochschulen im Land durch Satzung Befreiungen aufgrund besonderer Begabung ermöglichen, so kämen dafür insgesamt pro Studienjahr 506 internationale Studienanfänger in Betracht.

Bezeichnend ist die Tatsache, dass das Wissenschaftsministeriums wegen des „unverhältnismäßigem Aufwand“ keine Angaben zu zusätzlichen Verwaltungsstellen an den Hochschulen machen kann bzw. will, obwohl aus den Hochschulleitungen durchaus Klagen über den hohen bürokratischen Aufwand zu vernehmen sind und auch Fälle bekannt sind, wo – wie beispielsweise an den Universitäten Stuttgart und Ulm – sogar zusätzliches Verwaltungspersonal eingestellt wurde. Die Wissenschaftsministerin macht es sich zu einfach, wenn sie lakonisch auf den „Gesamtdeckungsgrundsatz“ verweist, der den Hochschulen ein selbstorganisiertes Verwaltungshandeln durch „flexibles und sparsames Wirtschaften“ ermöglicht. Auf gut Deutsch heißt das ja wohl: ihr müsst eben den zusätzlichen Aufwand mit euren vorhandenen Mitteln irgendwie stemmen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch noch einmal auf die kritische Stellungnahme des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) zum Landeshochschulgebührengesetz vom Januar 2017. Darin wurde bereits damals bemängelt, dass die erhofften Mehreinnahmen „in einem sehr überschaubaren Rahmen“ blieben, die Gebühren „viel Aufwand für wenig Ertrag“ bedeuteten und überdies größtenteils nicht den Hochschulen selbst zuflössen, sondern im Landeshaushalt verschwinden. Außerdem vermisste das CHE bereits damals eine „kommunizierbare Leistungs-Gegenleistungsbeziehung zwischen Zahlung und Nutzen“. Diese Achillesfersen der internationalen Studiengebühren scheinen sich zunehmend empirisch zu bestätigen. Die Gebühren für internationale Studierende sind so unnötig wie ein Kropf: viel Aufwand, wenig Ertrag – und viel verbrannte Erde.“

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Markus Sommer
Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst