Im Skandal um mit giftigem Kompost verseuchte landwirtschaftliche Flächen in Mittelbaden hat ein Parlamentsantrag des SPD-Abgeordneten Ernst Kopp etwas Licht in die Chronologie der Ereignisse wie auch in die Rechtslage gebracht, aber zugleich neue Fragen aufgeworfen. „Offen ist, warum dem Hersteller des mit giftigen Papierschlämmen durchmischten Komposts nicht auf die Finger geklopft wurde“, sagte Kopp. Entgegen eindeutiger Rechtslage war jahrelang Papierschlamm dem Kompost beigemischt worden.

Gegen den Komposthersteller ermittelt seit längerem die Staatsanwaltschaft. Da der verseuchte Kompost gut zehn Jahre an Landwirte verkauft und von diesen auf ihren Feldern ausgebracht wurde, hat sich die Bodenbelastung inzwischen in der ganzen Region erheblich ausgeweitet. Kopp wies darauf hin, dass die Ausbringung von Kompost und Düngemitteln, auch wenn Papierschlämme beigefügt worden waren, vor 2013 nicht mitteilungspflichtig war. „Ab 2003 dagegen waren Papierschlämme eigentlich grundsätzlich nicht mehr zur Kompostierung zugelassen, was auf kriminelles Handeln des Kompostherstellers hinweisen könnte“, meinte Kopp.

Der SPD-Agrarexperte warnte indessen vor vorschneller Behördenschelte. „Selbst härteste Bestimmungen in der Düngeverordnung und sogar denkbare Stichproben zu deren Einhaltung ‎werden nicht verhindern können, dass es kriminellen Geschäftemachern gelingt, diese trickreich für längere Zeit zu umgehen.“ Die Stellungnahme der Landesregierung offenbare ferner, dass dem Komposthersteller ab 1999 die Verwendung der für die Bodenbelastung verantwortlichen Papierschlämme als „nicht genehmigungsbedürftig“ erlaubt wurde. „Die Antworten der Landesregierung werfen deshalb neue Fragen auf“, so Kopp, der ankündigte, „an der Sache dran zu bleiben“. (Vgl. Landtagsdrucksache 16/923)

Stuttgart, 3. Dezember 2016
Martin Mendler, Pressesprecher

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Nils Opitz-Leifheit
Berater für Energie und Umwelt, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz