Feuerwehrexperte Reinhold Gall: „Die Landesregierung muss umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Einsatzkräfte Fahrzeuge mit Sonderfahrtberechtigungen führen können“


Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung im Verkehrsausschuss des Bundestags, eine Rechtsgrundlage für die Einführung des „Feuerwehrführerscheins“ zu schaffen. Damit werde die Diskussion am Freitag mit einem positiven Ergebnis beendet, sagte Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. Sobald entsprechende Verordnungen auf Bundesebene ergangen seien, müsse die Landesregierung handeln: „Sie muss umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Einsatzfahrzeuge mit Sonderfahrtberechtigungen gefahren werden können.“ Die Vorgaben der Bundesebene beurteilt Gall sehr positiv: „Es ist ein guter Kompromiss, um die Verkehrssicherheit genauso aufrechtzuerhalten wie die Einsatzfähigkeit im Ehrenamt.“ Gall ist selbst seit 30 Jahren aktiver Feuerwehrmann.

Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion hatte sich die Große Koalition auf eine zwei-stufige Regelung geeinigt. Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste, die länger als zwei Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen, erhalten nach einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. Durch eine externe verkürzte Ausbildung und Prüfung kann eine qualifizierte Fahrtberechtigung für ein Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t erlangt werden. Die Kosten hierfür sollen bei rund 600 Euro liegen. Nach zwei Jahren ist eine Umschreibung der Fahrtberechtigung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 möglich.

Diese Entscheidung soll ein Problem lösen, das sich in den vergangenen Jahren immer stärker auswirkte: Die seit 1999 erworbenen Führerscheine der Klasse B berechtigen Fahrer nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht. Das führt dazu, dass jüngere Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste nicht berechtigt sind, die meist wesentlich schwereren Einsatzfahrzeuge zu fahren. Derzeit ist dafür ein Führerschein der Klasse C1 notwendig, der aber Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro verursacht. „Diese jetzige Regelung sprengt das Budget der meisten Hilfs- und Rettungsorganisationen“, sagte Gall. „Wenn unsere Feuerwehr einsatzbereit bleiben soll, ist die jetzt beschlossene Änderung dringend notwendig.“


Stuttgart, 2. Juli 2009
Dr. Roland Peter
Pressesprecher