MdL Reinhold Gall: „Die Wasserversorgung muss als öffentliches Gut erhalten bleiben und darf nicht zum Gegenstand riskanter Geschäfte werden“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, den Ausverkauf der Wasserversorgung in Baden-Württemberg zu stoppen und den Kommunen klare rechtliche Vorgaben zu machen. Die Wasserversorgung sei ein überragendes Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge und dürfe nicht der Privatisierungswut von Teilen der Landesregierung geopfert werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Reinhold Gall. Vor dem Hintergrund von Cross-Border-Leasing-Geschäften warf er der Landesregierung widersprüchliches Verhalten vor.

So fordere Umweltministerin Gönner heute strengere Finanzregeln für die Kommunen bei der Wasserversorgung, was sie selber aber vor wenigen Monaten auf einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion hin noch klar abgelehnt hatte.

Die SPD-Fraktion hatte in diesem Antrag zur Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg von der Landesregierung verlangt, das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit Baden-Württemberg (GKZ) zu novellieren mit dem Ziel, die Beteiligung Privater an den kommunalen Zweckverbänden zu untersagen. Dies hatte die Umweltministerin seinerzeit zurückgewiesen mit der Begründung, „dass es den Kommunen in Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts überlassen werden sollte, die Entscheidung über die Notwendigkeit der Beteiligung Privater an Zweckverbänden zu treffen“ (Drs. 14/2591).

Gall: „Es ist erfreulich, dass die Umweltministerin inzwischen offenkundig einen Lernprozess durchgemacht hat. Wir erwarten jetzt aber von ihr, dass sie daraus die notwendigen Konsequenzen zieht und im Kabinett einen Gesetzentwurf einbringt, der den Ausverkauf der Wasserversorgung durch die Beteiligung Privater auch tatsächlich stoppt.“


Helmut Zorell
Pressesprecher