Auf ihrer Klausurtagung in Ulm hat die SPD-Landtagsfraktion neue Konzepte und Positionen erarbeitet, mit denen ein handlungsfähiges Gemeinwesen auch über die Corona-Krise hinaus reagieren sollte. „Es gibt zu viel zu tun, um auf einer Klausur Wahlkampfprogramme abzuspulen“, sagt Fraktionschef Andreas Stoch. Im Mittelpunkt standen Wirtschaftspolitik, Gesundheitswesen, die Bekämpfung der Wohnungsnot im Land sowie eine bessere Umsetzung der Digitalisierung an Schulen. „Das bedeutet nicht, dass wir andere Ziele hintenanstellen“, so Stoch: „Aber beispielsweise beim extrem wichtigen Klimaschutz hat Corona bisher keine zusätzlichen Herausforderungen gestellt“.

Wandel in der Industrie – über die Krise hinausdenken!

Die Hilfen für die Unternehmen im Land müssen über eine reine Bewältigung der Corona-Krise hinausreichen, denn gerade Baden-Württemberg ist außer von der Pandemie und dem Einbruch der internationalen Absatzmärkte auch von der Transformation und dem Wandel zu neuen Antriebstechniken besonders stark betroffen.

Während es durchaus sinnvoll ist, mit staatlichen Hilfen Alternativen wie die Wasserstoffwirtschaft und andere Varianten klimagerechter Mobilität zu entwickeln, muss es zwischen dem Status Quo (rund die Hälfte aller Pkw etwa in Baden-Württemberg erreicht nicht die Abgasnormen 5 und 6) und dem Fernziel klimaneutraler Fahrzeuge Zwischenschritte geben. Diese müssen klar definiert sein, um Wirtschaft wie Autokäufern und Besitzern Planungssicherheit zu geben – ein wichtiger Impuls für die Inlandsnachfrage.

Einigung darüber herrschte bei der Klausur auch im Austausch mit Gewerkschaftern und Arbeitnehmervertretern aus der Automotive-Branche, vom Mittelständler bis zu Bosch.

Es muss jetzt gelingen, die besten E-Fahrzeuge zu entwickeln. Klug ist es, in diesem Zusammenhang frühzeitig Second-Life-Anwendungen für Batterien mitzudenken und Potentiale des nachhaltigen Batterierecyclings zu erschließen. Andreas Stoch: „Daneben brauchen wir verbrauchsoptimierte Verbrenner und Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mehr als 60 Kilometern. Wir sollten für ein Jahrzehnt der mobilen Vielfalt werben, in der wir die Betriebe und die Betriebe ihre Mitarbeiter in den Wandel mitnehmen können.“

Der Dissens über Kaufanreize auch für Autos mit Verbrennungsmotor stet dabei nicht mehr im Mittelpunkt der Gespräche: Vergangene Kaufanreize waren leider oft nur Strohfeuer. Nur intelligente Kaufanreize können ein umweltbewussteres Konsumverhalten bzw. eine entsprechende Nachfrage dauerhaft generieren. Angemessen wäre die Verbindung eines entsprechenden Innovationsbonus mit klaren und verbindlichen Zielen bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bedeutet ein Neukauf einen deutlichen Schritt zu weniger CO2, dann sollte man ihn unterstützen. Dann aber auch beim Kauf eines neuen Kühlschranks.

Die Formel wäre: Subventioniert der Hersteller mit und bietet die Anschaffung eine deutliche CO-2-Einsparung, dann wird der Käufer direkt mit einem Innovationsbonus unterstützt. Produktunabhängig, also auch bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.

Denkbar wäre auch ein besonderer Finanzierungsbeitrag überall dort, wo das Gegenteil von Dekarbonisierung stattfindet und die bisher eher mutlose CO-2-Bepreisung ergänzt.

Die Arbeitswelt wird in zehn Jahren eine deutlich andere sein als heute, die Transformation schafft neue Jobs, wird aber alte Jos vernichten. Im Moment leidet nicht nur die Automobilindustrie unter enormen Überkapazitäten. Die von Jörg Hofmann ins Gespräch gebrachte tarifliche Option der Vier-Tage-Woche ist eine Antwort, um Entlassungen zu verhindern.

Gleichzeitig kommt es darauf an, mehr zu leisten, als bloß Beschäftigung zu sichern. Ob Kurzarbeit oder Arbeitszeitverkürzung mit Teilentgeltausgleich wie von der IG Metall vorgeschlagen: Beide Varianten sollten immer dazu führen, dass die Belegschaft an Bord bleibt, sich aber umfassend weiterqualifiziert. Andreas Stoch: „Wenn wir gerade eine geringere Arbeitsmenge haben, muss ich den Menschen in der Zeit, in der sie weniger arbeiten, die Möglichkeit geben, sich weiterzubilden.“

Nötig wären Modelle, die über reine Anpassungsqualifizierungen und Problemphasen in den Betrieben hinauswirken. Wie wäre es mit einem großen Wurf: Ein Bildungszeit-Konto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit dem ein Tag im Monat für Fortbildungen möglich wird. Für alle und als Teil einer neuen Normalität in der Arbeitswelt. Dies könnte bis hin zu einer Neuausrichtung der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung gehen, mit der durch Qualifizierung der Verlust von Arbeit präventiv adressiert wird.

„Ist es nicht besser, wenn der Staat Arbeit finanziert, als Arbeitslosigkeit zu finanzieren?“, so Andreas Stoch und weiter: „Wir wollen alles dafür tun, dass wir die Arbeitsplätze im Land erhalten. Und wir wollen, dass auch die Autos und Maschinen der Zukunft in Baden-Württemberg gebaut werden. Damit das so bleibt, muss sich viel ändern“.

12 Punkte für die Gesundheitsversorgung im Land

Gerade unter dem Eindruck der Corona-Pandemie hat die SPD-Fraktion einen Katalog mit zwölf Punkten für das Gesundheitssystem angenommen. Die SPD fordert

  1. eine zukunftsfähige öffentliche Krankenhauslandschaft zu gestalten. Die Finanzierung der notwendigen Krankenhausinvestitionskosten soll durch das Land– ohne Restkosten für Stadt- und Landkreise – und eine umfassende Betriebskostenfinanzierung über das Bundesrecht erfolgen. Für versorgungsrelevante Krankenhäuser mit geringer Auslastung in der Grundversorgung fordern wir angemessene Sicherstellungszuschläge. Wir bringen uns weiterhin in die Diskussion um einen für Baden-Württemberg fairen Landesbasisfallwert ein, der die gegenüber vielen anderen Ländern hohen Personalkosten und Tariflöhne korrekt abbildet.
  2. eine regional abgestimmte Krankenhausplanung mit einer flächendeckenden Grundversorgung in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe, spezialisierte Kliniken für schwerere Notfälle wie Schlaganfälle, Herzinfarkte sowie komplizierte Behandlungen und gut vernetzte Uni-Kliniken.
  3. alternative (ambulante) Versorgungsangebote wie Medizinische Versorgungszentren kombiniert mit Notarztstandorten und innovative Versorgungsstrukturen (z.B. Ärztezentren). Wir sehen die Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand, Veränderungsprozesse im stationären und ambulanten Bereich sorgfältig zu planen.
  4. eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit und Versorgungsplanung, in der alle Handlungsfelder und Ebenen der gesundheitlichen Versorgung gemeinsam betrachtet, gestaltet und sinnvoll verzahnt werden.
  5. die Weiterentwicklung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser, zum Beispiel über eine „planbettenbezogenen Grundfinanzierung“ und eine Überarbeitung der Fallpauschalen.
  6. eine intensive Aufarbeitung der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, um kluge und umfassende Maßnahmen der Krisenbewältigung zu etablieren. Wir fordern eine sinnvolle Planung und Finanzierung notwendiger Reservebetten, ausreichend vorgehaltene Intensiv- und Beatmungsplätze und zuverlässige Vereinbarungen mit Krankenhäusern der „Zweiten Linie“, insbesondere den Reha-Kliniken. Eine verlässliche Produktion, Logistik und Versorgung mit Schutzausstattung, Desinfektionsmittel, Medikamenten und Wirk- und Impfstoffen.
  7. eine sinnvolle Digitalisierung, um Behandlungserfolge zu steigern, die Notfallambulanzen von Krankenhäusern zu entlasten und auch räumliche Distanzen zu überbrücken. Wir fordern die angemessene Landesmittel für ein dringend notwendiges Digitalisierungsprogramm für Krankenhäuser und ihre Verbindungen in den ambulanten Bereich.
  8. eine Notfallversorgung vorrangig in Krankenhäusern oberhalb der Grundversorgung mit einer Zentralen Notaufnahme einschließlich Radiologie und Stroke-Unit. Für Erstversorgung und Transport bedarf es vernetzter Leitstellen, optimierte Prozesse der Notfallversorgung sowie einen schnell verfügbaren Rettungsdienst und ergänzend eine jederzeit einsatzbereite Luftrettung.
  9. die hausärztliche Versorgung zu sichern. Wir fördern Maßnahmen, wie z.B. finanzielle Anreize (Niederlassungszuschüsse) in unterversorgten Regionen oder eine Ergänzung der klassischen Form der Einzelpraxis im ländlichen Raum (Ärztehäuser, medizinische Versorgungszentren, Praxis- oder Berufsausübungsgemeinschaften etc.). Singuläre Ansätze wie die Landarztquote beim Zulassungsverfahren fürs Medizinstudium lehnen wir gemeinsam mit führenden Gesundheitswissenschaftlern ab.
  10. dass das Land wieder Verantwortung für die Pflegeplanung übernimmt. Insbesondere stationäre Angebote nach einer Krankenhausentlassung in der Kurzzeitpflege, Tagespflegeangebote und besondere Hilfen für Demenzerkrankte müssen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und auch die Entlohnung müssen sich verbessern, damit genügend Personal zur Verfügung steht. Die zusätzlichen Kosten dürfen dabei nicht den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen überlassen werden.
  11. Angebote für ambulante und stationäre Pflege bedarfsgerecht auszubauen und ein gutes Verhältnis zwischen ambulant und stationär zu schaffen. Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen müssen ausgebaut werden, damit Menschen länger zuhause in ihrer vertrauten Umgebung leben können, wenn sie das wünschen. Dafür fordern wir ein Investitionsprogramm des Landes.
  12. die Ausbildung in den medizinischen Fachberufen und der Pflege zu verbessern. Dazu gehören für uns gute Umsetzung der Pflegeberufereform, eine schnellstmögliche Umsetzung der Schulgeldfreiheit für die Physiotherapie- und Logopädieausbildung, das Umsetzen der Akademisierung – auch, aber nicht nur für die Hebammen.

Damit wir beim Wohnen nicht leer ausgehen

Wohnungsnot ist in vielen Kommunen in Baden-Württemberg keine Bedrohung, sondern längst ein ganz handfestes Problem: „Unter den 30 teuersten deutschen Städten für Mieter liegt fast die Hälfte im Südwesten, dass macht gerade Baden-Württemberg zum traurigen Spitzenreiter“, so Stoch.

Die SPD fordert deswegen seit Langem, den öffentlichen Wohnungsbau deutlich anzuschieben, unter anderem durch eine Landesentwicklungsgesellschaft, die Kommunen dort unterstützt, wo beispielsweise der Grunderwerb eine Hürde darstellt. Fraktionschef Andreas Stoch: „Wir wissen: Der Markt alleine beseitigt den Wohnungsmangel nicht.“

Die SPD-Fraktion zeigt noch mehr gangbare Schritte zu mehr Wohnraum auf:

Ein erster Schritt: In der Regierungsverantwortung der SPD trat 2013 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) in Kraft. Dies war ein wichtiger Schritt, das hat nach allzu langem Zögern inzwischen selbst die Landesregierung eingesehen. So hat die Zweckentfremdung für touristische Angebote über Internetportale wie z.B. Airbnb in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Statt Kommunen die Detektivarbeit zu überlassen, solche Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen, wäre ein allgemeines Auskunftsrecht gegenüber Internetportalen hilfreich. Dazu müsste man lediglich § 4 ZwEWG ergänzen.

Auch darf es keine Privilegierung für diejenigen geben, die die Zweckentfremdung schon länger betreiben. Zu einem konsequenten Verständnis der Wohnraumversorgung als kontinuierlichen Prozess gehört auch, dass jeder Wohnraum, egal wann er geschaffen wurde, dem Zweckentfremdungsverbot unterliegt. Entsprechende Ausnahmen zur Umwandlung sind daher zu streichen.

Leerstand hat viele Gesichter und Gründe. So kann aus spekulativen Gründen oder aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Wiederherstellung als Wohnraum ein langanhaltender Leerstand vorliegen. Die Kommunen brauchen darum ebenso vielfältige Instrumente und für die oben genannten Fälle auch ein Zugriffsrecht mit einer vorübergehenden Eigentümerstellung als „kommunale Verwaltung“. Im Rahmen dieser kommunalen Verwaltung können Renovierungen durchgeführt und Mietverträge abgeschlossen werden.

Wir wollen eine Verlängerung der Geltungsdauer der kommunalen Satzungen auf zehn Jahre für mehr Planungssicherheit und wünschen uns mehr Unterstützung für Kommunen, die solche Satzungen erlassen.

Damit das Zweckentfremdungsverbotsgesetz nicht nur als Drohung im Raum steht, sollte auch der §1 geändert werden, wonach vor Maßnahmen nach dem Zweckentfremdungsverbot zunächst andere zumutbare Mittel zur Wohnraumgewinnung geprüft werden müssen.

Anzupassen sind auch die drohenden Bußgelder: Wenn es um die Mieten geht, stehen viele Städte im Land der früheren Hochpreis-Metropole München in nichts mehr nach. Doch in München drohen bei Zweckentfremdung bis zu 500.000 Euro Bußgeld, in Baden-Württemberg nur 50.000 und künftig bis 100.000 Euro.

Den Leerstand kann man indes nicht nur ordnungspolitisch reduzieren: Außer Appellen an Wohnungsbesitzer wollen wir konkrete Unterstützung. Es braucht ein Zuschussprogramm, gekoppelt mit einer Wohnraumberatung, um beispielsweise Einliegerwohnungen abzutrennen. Dies ist auch für pflegebedürftige Senioren eine Chance, sei es für angestellte Helfer oder nach dem Konzept  „Wohnen für Hilfe“. In jedem Stadt- und Landkreis soll es ein Wohnraumakquisezentrum geben.

Das derzeitige Anreizprogramm des Landes mit zwei Monatsmieten bei Neuvermietung als Förderung greift zu kurz. Es braucht eine substantielle Unterstützung, die einmal in einem Zuschuss für notwendige Umbaumaßnahmen liegen kann, aber auch in einer Sicherheitserklärung der Kommune, im Falle von ausbleibenden Mietzahlungen zu bürgen. Mit einem Landesprogramm sind diese Bürgschaften zu unterstützen.

Kitas krisenfest machen

Zusammen mit Expertinnen und Experten hat die Fraktion sich auch mit frühkindlicher Bildung befasst. „Die Corona-Pandemie hat überdeutlich gezeigt, dass Kitas systemrelevant sind, alleine schon wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Andreas Stoch.

An den Kitas will die SPD-Fraktion neue Konzepte begleiten. So sollten auch nichtpädagogische Fachleutein multiprofessionelle Teams aufgenommen werden – nicht als Antwort auf den Personalmangel, sondern um mehr Lebenswirklichkeit in die Einrichtungen zu bringen. „Damit das funktionieren kann, müssen die Kita-Leitungen Zeit für die Leitung haben und deutlich gestärkt werden“, so Stoch.

Für dringend geboten hält die SPD-Fraktion auch einen „Digitalpakt Kita“. „In der Phase des Lockdowns brach gerade auch an Kitas oft die Kommunikation mit den Familien zusammen. Das muss für alle Fälle schnell besser werden“, so Stoch. Dabei denkt die Fraktion auch an die Funktion der Kita als Begegnungsort: Digital zusammen ist besser als analog allein, das gilt auch für Kinder, die ggf. auch weiterhin nicht in die Kita können.

„Wie schon bei den Schulen wollen wir auch die wichtige frühkindliche Bildung krisenfest machen“, so Stoch: „Die Hierarchisierung von Kindern, wer darf in die Kita und wer nicht, darf sich so auch bei möglichen lokalen Lockdowns nicht wiederholen. Und auch im Notfall sind Kitas vor allem für die Bedürfnisse der Kinder da und nicht nur für die Bedarfe der Betreuung.“ Auch bei Kitas müsse es Alternativen zwischen Normalbetrieb und Lockdown geben.

Digitalisierung an Schulen braucht Profis

In Gesprächen mit Elternvertretern, Wissenschaftlern sowie Vertretern der Stadt Ulm, die mit „Ulmlernt.de“ alle Schulen der Stadt mit einer funktionierenden Videoplattform ausgestattet hat, ging die SPD-Fraktion auf einen weiteren wichtigen Baustein bei der dringenden aufzuholenden Digitalisierung der Schulen ein. „Es reicht nicht, nur für Endgeräte zu sorgen, man muss die Schulen auch bei Betrieb und Wartung unterstützen“, so Fraktionschef Andreas Stoch. Dies könne nicht den Lehrerkollegien überlassen bleiben. Umgekehrt fallen für eine professionelle Hilfe allein in Ulm jährliche Kosten in sechsstelliger Höhe an. Vorschlag der SPD: Schaffung professioneller IT-Hilfen in den Kommunen, anteilig finanziert von den Kommunen und vom Land.

SPD-Position zur zweiten Novellierung des Polizeigesetzes

Die SPD-Landtagsfraktion lehnt den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes ab. Nach Auffassung der Fraktion ist der Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Dies hat auch eine Anhörung im Landtag zu Beginn dieser Woche bestätigt, in der namhafte Experten den Gesetzentwurf in der Luft zerrissen haben. „Wir werden diesen Gesetzentwurf im Parlament ablehnen, wenn es nicht zu substanziellen Änderungen kommen wird“, so Andreas Stoch.

„Dass die Grünen diesem Entwurf zugestimmt haben, ist unbegreiflich!“, so Stoch. Es ist nun an den Regierungsfraktionen, den Gesetzentwurf umfassend zu überarbeiten. Die SPD-Fraktion selbst wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren auch mit Änderungsanträgen einbringen. Stoch: „Mann kann der Polizei doch nicht ein Gesetz an die Hand geben wollen, das die Polizei in rechtliche Schwierigkeiten bringt und zu großer Rechtsunsicherheit führt.“

Die Kritik der SPD richtet sich insbesondere gegen die von der Landesregierung vorgelegten verfassungswidrigen Regelungen zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen und Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräumen. Hier ist eine Änderung des Art. 13 Grundgesetz erforderlich, um den Einsatz von Bodycams in Wohnungen verfassungskonform ausgestalten zu können. Für die Personenfeststellungen gibt es aus ihrer Sicht weder eine Notwendigkeit noch sind die Regelungen bestimmt genug. Kein Experte konnte einen konkreten Anwendungsfall benennen, der nicht bereits durch die bestehenden Regelungen erfasst ist. Für einen Teil der datenschutzrechtliche Regelungen gibt es zudem keine Gesetzgebungskompetenz des Landes, teilweise verstoßen sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Stuttgart, 17. September 2020

Achim Winckler

Pressesprecher