Basiskompetenzen stärken und geeignete Rahmenbedingungen an unseren Grundschulen schaffen:
Für eine starke Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler.
Hier geht es zur PDF-Version: Starke Grundschule-Starke Zukunft
380.214 Schülerinnen und Schüler werden an 2.441 Grundschulen in Baden-Württemberg unterrichtet. Nach dem Besuch von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung wird dort ein weiterer Grundstein für gute Bildung und für eine erfolgreiche Zukunft aller Kinder gelegt. Es ist daher besonders wichtig, in dieser Entwicklungsphase Basiskompetenzen zu stärken, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern. Vor allem Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen gehören dabei zur Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg. Gleichzeitig müssen auch soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Dieser Aufgabe muss an den Grundschulen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden. Nur mit starken Grundschulen schaffen wir für die Schülerinnen und Schüler und das Land Baden-Württemberg als wichtigen Wirtschaftsstandort eine starke Zukunft. Die Schülerschaft an den Grundschulen ist in besonderem Maße heterogen und stellt die Lehrkräfte vor vielfältige Herausforderungen. Um den besonderen Ansprüchen dieser Schulart gerecht zu werden, bedarf es daher intensiver individueller Förderung, um den Schüler*innen bestmögliche Bildung zu gewährleisten. Die Ergebnisse zahlreicher Bildungsstudien in den vergangenen Jahren, insbesondere die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021, machen jedoch deutlich, dass Baden-Württemberg weit von dem Anspruch entfernt ist, in Bildungsrankings einen Spitzenplatz einzunehmen. Seitens der Landesregierung kamen bisher lediglich Ankündigungen, die im Schulalltag keine konkreten Verbesserungen bewirkt haben. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 zeigen zum wiederholten Male, dass der Anteil der Grundschulkinder, die Regel- und Mindeststandards in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreichen, weiter gestiegen ist.2 Diese Entwicklung stellt nicht nur die Schulen, sondern auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg langfristig vor große Probleme. Es ist daher von enormer Bedeutung, dem Trend entgegenzuwirken und weitreichende Maßnahmen einzuleiten, um die Grundschulen zu stärken. Dabei ist wichtig, dass keine Erhebung und keine Erkenntnis ohne Konsequenz bleibt. Die SPD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg schlägt nachfolgend konkrete Maßnahmen vor, die sich sowohl kurzfristig als auch langfristig positiv auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler auswirken sollen.
Wir fordern:
- Vorschulische Sprachtests und verpflichtende Sprachförderung
- Zusätzliche Stunden in den Fächern Mathe und Deutsch
- Mehr Lesezeit im Unterricht
- Verpflichtender Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Leistungsdefiziten
- Zusätzliche Poolstunden zur Förderung der Basiskompetenzen
- Herkunftssprachlicher Unterricht
- Verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule
- Rhythmisierte Ganztagsschulen fördern
- Sozialindexbasierte Ressourcensteuerung
- Unterstützung durch multiprofessionelle Teams
- Regelmäßige Lernstandserhebungen
- Mehr Lehrkräfte und die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13
- Schulleitungen stärken
1. Kompetenzen stärken
1.1 Vorschulische Sprachtests und verpflichtende Sprachförderung
Der geübte Umgang mit der deutschen Sprache ist ein elementarer Baustein für einen erfolgreichen Bildungsweg. Bereits in der frühkindlichen Bildung muss daher ein Fokus auf Sprachbildung und Sprachförderung gelegt werden. Derzeit weisen jedoch zahlreiche Kinder aus unterschiedlichsten Gründen beim Eintritt in die Grundschule sprachliche Defizite auf. Die ungleichen Voraussetzungen bezüglich der sprachlichen Fähigkeiten laufen dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit hierdurch schon zu Beginn der Schullaufbahn zuwider. Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, kann seine Talente entfalten und dem Unterricht in erforderlichem Maße folgen. Umso wichtiger ist es, dass alle Kinder unter ähnlichen Voraussetzungen in ihre Schullaufbahn starten. Daher fordern wir, um eventuelle sprachliche Defizite frühzeitig zu erkennen, die Einführung vorschulischer Sprachtests. Diese sollen durch das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) konzipiert werden. Durchgeführt an den örtlichen Grundschulen, sind zur Teilnahme alle Kinder in Baden-Württemberg im Alter von 4 ½ Jahren verpflichtet. Werden sprachliche Defizite erkannt, müssen die Kinder ab dem Alter von fünf Jahren verpflichtend an einer Sprachfördermaßnahme im wöchentlichen Umfang von je vier Stunden teilnehmen. Damit wollen wir gewährleisten, dass alle Kinder in der Schule die gleichen Startchancen haben. Auch für die Lehrkräfte und die Unterrichtsgestaltung sind grundlegende Sprachkenntnisse der Grundstein, auf welchem der Bildungsplan aufbaut.
1.2 Zusätzliche Stunden in den Fächern Mathe und Deutsch
Laut den Ergebnissen der IQB-Bildungsstudie 2021 haben zahlreiche Schülerinnen und Schüler der Grundschule erhebliche Schwächen beim Lesen, Schreiben und Rechnen. Diese Grundkompetenzen sind jedoch nicht nur in den Fächern Deutsch und Mathe von besonderer Bedeutung, sondern stellen fächerübergreifend die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Schulbildung dar. Daher gilt es, auf das Erlernen der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen ein besonderes Augenmerk zu legen. Die Fächer Mathe und Deutsch müssen daher jeweils durch zwei zusätzliche Stunden gestärkt werden. Die Kontingentstundentafel an den Grundschulen muss dementsprechend angepasst werden. Außerdem muss ein festes Kontingent an Förderstunden für jede Stufe zur Verfügung stehen.
1.3 Mehr Lesezeit im Unterricht
Richtiges Lesen ist eine Schlüsselqualifikation. Nur wer richtig lesen kann, verfügt fächerübergreifend über die Fähigkeit, Sachverhalte zu verstehen, Aufgaben zu lösen und seiner eigenen Kreativität Ausdruck zu verleihen. Mangelnde Lesekompetenz führt nicht nur in der Grundschule, sondern auch beim Besuch der weiterführenden Schule zu erheblichen Nachteilen. Diese Defizite müssen bereits in der Grundschule erkannt und aufgeholt werden. Um die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler zu steigern, soll an allen Schulen das gemeinsame laute Lesen stärker gefördert werden. Daher fordern wir für die Klassenstufen 2 bis 4 eine tägliche gemeinsame Lesezeit für alle Klassen und Schülerinnen und Schüler. Diese soll täglich zu einer festgelegten Zeit rund 20 Minuten umfassen und in den Unterricht integriert werden. Das laute Vorlesen im Chor ist dabei nicht auf das Fach Deutsch allein begrenzt, sondern schließt bis auf das Fach Sport alle Fächer mit ein.
1.4 Verpflichtender Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Leistungsdefiziten
Schülerinnen und Schüler, die bereits in den Grundschulen Leistungsdefizite aufweisen und die erforderlichen Leistungsnachweise nicht in vorgegebenem Maße erreichen können, benötigen frühzeitig individuelle Unterstützung. Diese muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zur Verfügung stehen. Daher ist es notwendig, in einem ersten Schritt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, verpflichtende Nachhilfeangebote einzurichten. An diesen müssen alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in ihren Zeugnissen in den Fächern Mathe und Deutsch die Note 4 oder schlechter aufweisen. In Klassenstufen, in denen noch keine Noten vergeben werden oder die auf andere Arten der Rückmeldungen setzen, müssen vergleichbare Kriterien herangezogen werden. Ausnahmeregelungen sind durch Konferenzbeschluss möglich. Die verpflichtende Nachhilfe soll in Form von zwei Stunden wöchentlich stattfinden und ist kostenlos. Die Angebote beginnen zweimal im Jahr nach der Zeugnisausgabe und sind wahrzunehmen, bis sich die Note verbessert hat. Die Nachhilfe wird über die Schule in deren Räumlichkeiten durch geeignetes Personal, beispielsweise Studierende oder pensionierte Lehrkräfte, durchgeführt. Bei Bedarf kann durch Monetarisierung nicht besetzter Lehrkräftestellen auch externes Personal aus Nachhilfeinstituten an die Schulen geholt werden, wenn mit diesen vorab eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Die Nachhilfe muss in Rücksprache mit der Lehrkraft erfolgen, die individuelle Förderbedarfe benennt und während der Zeit der Fördermaßnahme mit der Nachhilfelehrerin oder dem Nachhilfelehrer zur Überprüfung des Lernentwicklungsstands in regelmäßigem Kontakt steht. Zur Akzeptanz des Angebots sollten die Erziehungsberechtigten frühzeitig eingebunden werden, damit die Fördermaßnahme im Einklang mit allen Beteiligten zum Erfolg und Verbesserungen der schulischen Leistungen führt.
1.5 Zusätzliche Poolstunden zur Förderung der Basiskompetenzen
Die Schülerschaft an den Grundschulen ist von Heterogenität geprägt, die besondere Herausforderungen mit sich bringt. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen lernen in einer Klasse gemeinsam. Dabei können sowohl individuelle Stärken als auch Schwächen den Lernerfolg positiv sowie negativ beeinflussen. Zur gezielten Förderung ist es daher notwendig, individuelle Unterstützung anzubieten. Dazu benötigen auch die Grundschulen ausreichend Poolstunden. Daher fordern wir, dass den Grundschulen mittelfristig acht Poolstunden zur individuellen Förderung und Vermittlung der Kernkompetenzen zur Verfügung gestellt werden, um so die Qualität des Unterrichts deutlich zu verbessern und einen Beitrag zum Ziel der Bildungsgerechtigkeit zu leisten.
1.6 Herkunftssprachlicher Unterricht
Der hohe Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund erfordert die wirksame, dauerhafte und flächendeckende Etablierung von Strukturen der Sprachförderung. Vor allem Kinder mit Migrationshintergrund, die zu Hause wenig Deutsch sprechen, brauchen zusätzliche Unterstützung. Der herkunftssprachliche Unterricht dient in diesem Zusammenhang als wichtige Förderung, der sich nicht nur positiv auf die Kenntnisse in der Herkunftssprache, sondern auch auf Kenntnisse der deutschen Sprache auswirkt. Für eine Verbesserung der Sprachkompetenzen in Deutsch als Zweitsprache ist die Förderung in der Herkunftssprache wichtig. Es gilt das Potential einer koordinierten Zweisprachigkeit für die nachhaltige Verbesserung von Schulleistungen zu nutzen. Hierzu soll der herkunftssprachliche Unterricht in staatlicher Verantwortung als Regelangebot an allen Schulen in Baden-Württemberg eingeführt werden. Für weitere Informationen und bezüglich der Umsetzung wird auf das Positionspapier „Herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen“ der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg verwiesen. Zur Verbesserung der Sprachfähigkeit von zugewanderten Kindern aus anderen Ländern müssen zudem die Vorbereitungsklassen mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Die Angebote für Geflüchtete und Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund müssen an allen Schulstandorten von hoher Qualität sein. Die Integration in die Regelklasse sollte zügig und mit einer intensiven Begleitung erfolgen. Auch die Teilnahme an Ganztagesangeboten muss sichergestellt werden. Dafür braucht es zusätzliche Lehrerstunden.
2. Gute Rahmenbedingungen schaffen
2.1 Verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und
Grundschule
Der Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule stellt einen wichtigen Schritt für alle Kinder und deren Eltern dar. Deshalb ist es wichtig, diesen Übergang professionell zu begleiten und zum Wohle der Kinder Entwicklungsschritte gemeinsam auszuloten. Wir fordern daher die verpflichtende Teilnahme aller Kinder an der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule. Alle Kinder sollen von der Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften, den Kooperationslehrkräften der Grundschule und dem Gesundheitsdienst profitieren und verpflichtend an Maßnahmen zur Lernentwicklung teilnehmen. Dies kann auch die Anfertigung eines Entwicklungsberichts im letzten Kindergartenjahr beinhalten, der vom betreuenden pädagogischen Personal angefertigt und von der Kita-Leitung an die Grundschule weitergegeben werden muss. In diesem sollen Entwicklungsschritte und
individuelle Förderbedarfe festgehalten werden. Dadurch soll der aufnehmenden Grundschule die Möglichkeit gegeben werden, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes von Beginn an einzugehen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen schon zu Beginn des 1. Schuljahres einzuleiten. Für die gelingende Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule sollten pro Schule mehrere Kooperationslehrkräfte ausgewiesen werden. Alle Lehrkräfte, die an der Kooperationsarbeit zwischen Schule und Kindertageseinrichtung beteiligt sind, sollten zusätzliche Anrechnungsstunden erhalten.
2.2 Rhythmisierte Ganztagsschulen fördern
Ganztagsschulen ermöglichen es, den Schülerinnen und Schülern eine bessere individuelle Förderung anzubieten, vielseitige Lernchancen zu eröffnen und die Lernerfolge zu steigern. Besonderes Potential für den Zugewinn an Unterrichtsqualität liegt in der Rhythmisierung des schulischen Tagesablaufes, denn so kann sinnvoll zwischen Konzentrations- und Entspannungsphasen abgewechselt werden. Studien zeigen, dass die Ganztagsschule auch die Motivation der Schülerinnen und Schüler steigert und bessere Leistungen begünstigt, wenn die rhythmisierten Angebote regelmäßig wahrgenommen werden. Angesichts der klaren Vorteile der rhythmisierten Ganztagsschule sollte deren Ausbau gefördert werden. Eine Gleichstellung mit reinen Betreuungsangeboten stellt dagegen keine zielgerichtete politische Steuerung dar, wenn tatsächlich eine Steigerung der Unterrichtsqualität erreicht werden soll. Es bedarf mehr Informations- und Überzeugungsarbeit vor Ort in den Kollegien und bei den Eltern, um die Vorteile dieses qualitativ hochwertigen Angebots auch entsprechend zu vermitteln.
2.3 Sozialindexbasierte Ressourcensteuerung
Viel zu oft ist auch in Baden-Württemberg die Teilhabe an Bildung von der sozialen Herkunft abhängig. Daher ist es zur Steigerung der Bildungsgerechtigkeit wichtig, Schulen in schwierigen sozialen Lagen mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Mit Hilfe eines Sozialindex soll die sozioökonomische Zusammensetzung der Schülerschaft beschrieben werden. Entsprechend des Sozialindex sollen Schulen weitere zusätzliche Mittel erhalten. Die Mittel dürfen dabei nicht von anderen Schulen abgezogen, sondern den Schulen zusätzlich zugeteilt werden. So wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Lagen an ihren Schulen individuelle und weitreichendere Fördermöglichkeiten erhalten. Somit leistet die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Faktoren, die den Sozialindex bestimmen, können unter anderem der Anteil der Schülerinnen und Schüler
sein, deren Familien Sozialhilfe empfangen, der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife an allen Schulabschlüssen in den Statistischen Gebieten, in denen die Schülerinnen und Schüler wohnen und der Anteil der Schülerinnen und Schüler an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale, geistige und soziale Entwicklung. Der von der grün-schwarzen Landesregierung angekündigte Modellversuch ist diesbezüglich bei Weitem nicht ausreichend. Vielmehr sollten andere Bundesländer zum Vorbild genommen, die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung flächendeckend angewandt und die Entwicklungen begleitend evaluiert werden.
2.4 Unterstützung durch multiprofessionelle Teams
Infolge einer heterogeneren Schülerschaft und neuen pädagogischen Aufgaben und Unterrichtsinhalten sehen sich Lehrkräfte einem immer umfassenderen Aufgabenkatalog gegenüber. Um auf die vielfältigen und individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen, ist der Ausbau der Schulsozialarbeit und weiterer professioneller Unterstützungsangebote an den Schulen, beispielsweise durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder Logopädinnen und Logopäden, erforderlich. Angesichts vielschichtiger Herausforderungen an den Schulen und unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler müssen Lehrerkollegien mittelfristig erweitert und der Aufbau multiprofessioneller Teams an allen Schularten gefördert werden. Multiprofessionelle Teams bieten sowohl während der Unterrichtsstunde als auch außerhalb des Unterrichts eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die Lehrkräfte. Zur gelingenden Unterstützung durch multiprofessionelle Teams braucht es jedoch zusätzliche Zeit zur professionellen Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft und weiterem pädagogischen Fachpersonal. Multiprofessionelle Teams sind keine Selbstläufer, sondern nur
gewinnbringend, wenn sie durch regelmäßige Rückkopplung und Zusammenarbeit mit der Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler in ihrem Schulalltag begleiten. Die Unterstützung durch weiteres Fachpersonal trägt dem Ansatz Rechnung, dass Schule nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des sozialen Miteinanders ist.
2.5 Regelmäßige Lernstandserhebungen
Um wirkungsvolle Maßnahmen gegen eventuelle Lerndefizite rechtzeitig einzuleiten, ist es notwendig, regelmäßig und zielgerichtet den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu prüfen. Dies soll gleichzeitig zur Überprüfung der angewandten Unterstützungsmaßnahmen und zur zeitnahen Verbesserung der Programme dienen. Die Lernstandserhebungen sollen alle zwei Jahre, jeweils in den Klassenstufen 2 und 4 stattfinden. Dies ermöglicht eine frühe, passgenaue und individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler. Je eher Defizite erkannt werden, desto eher kann diesen mit den entsprechenden Unterstützungsinstrumenten entgegengewirkt werden. Dies bedeutet zunächst einen höheren Aufwand für die Schulen und Lehrkräfte, führt aber langfristig zur besseren Koordination entsprechender Förderstrukturen. Die Ergebnisse der regelmäßigen landesweiten Lernstandserhebungen sollen dabei nicht lediglich Auskunft über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler geben, sondern bei schlechtem Abschneiden auch Maßnahmen in Form zusätzlicher Förderstunden ermöglichen. So kann zielgerichtet denjenigen Schulen und Klassen Unterstützung zugutekommen, die diese auch wirklich benötigen. Des Weiteren sollten intelligente Programme zur Lernverlaufsdiagnostik in die Lernmanagementsysteme eingebaut werden, auf die jede Lehrkraft verlässlichen Zugriff hat. Die Zeit zur Auswertung der Ergebnisse sowie nachfolgende Lernunterstützungsmaßnahmen, beispielsweise in Form von Beratungsgesprächen mit Schülerinnen und Schülern, sollten gegebenenfalls mit Anrechnungsstunden hinterlegt oder im Unterrichtskontingent verankert werden.
2.6 Mehr Lehrkräfte und die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13
Unsere Grundschullehrkräfte leisten hervorragende Arbeit und begleiten die Schülerinnen und Schüler auf ihrem wichtigen ersten Schulabschnitt. Diese Arbeit ist vielfältig und in den vergangenen Jahren von einem erweiterten Aufgabenspektrum begleitet. Gestiegene Heterogenität zum einen, Aufgaben beispielsweise in Form digitaler Unterrichtsbegleitung zum anderen, steigern die Anforderungen an die Grundschullehrkräfte. Zusätzlich hat Baden-Württemberg bezüglich der Lehrkraft-Kind-Relation im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlichen Nachholbedarf. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und den Wettbewerb zwischen den Bundesländern muss deshalb eine entsprechende Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 erfolgen. Eine höhere Einstufung der Grundschullehrkräfte muss allerdings mit einem Zuwachs an Qualität und damit einer entsprechenden Qualifizierung einhergehen. Es gilt zu
überprüfen, inwieweit neue pädagogische Anforderungen wie die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Aufgaben der Integration und die Gestaltung von Angeboten der Ganztagschule ausreichend in den Studiengängen berücksichtigt werden. Daher muss eine Anpassung der Studienzeit geprüft werden. Die Studienkapazitäten müssen zudem weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden.
2.7 Schulleitungen stärken
Um eine Weiterentwicklung unserer Schulen zu ermöglichen, benötigen Schulleitungen mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum sowie Zeit für Schulentwicklung. Auch eine angemessene Vergütung ist weiter zu prüfen. In Diskussionen über das schlechte Abschneiden Baden-Württembergs in Schulvergleichsstudien wird ebenfalls deutlich, dass die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität von der Schulleitung aktiv gesteuert werden kann und sollte. Zur Umsetzung dieses Handlungsauftrages sowie zur Realisierung wichtiger Reformen wie dem Ausbau der Ganztagsschule oder der Umsetzung der Inklusion brauchen Schulleitungen entsprechende Mittel, um erfolgreich sein zu können. So muss bei der Ausstattung der Schulen mit Leitungs- und Steuerungsressourcen stärker zwischen Ganztags- und Halbtagsschulen differenziert werden. Eine Professionalisierung der Ganztagskoordination und gleichzeitige Entlastung der Schulleitungen ist nötig. Zur Entlastung der Schulleitungen und Professionalisierung der Ganztagskoordination fordern wir eine deutliche Erhöhung der Entlastungsstunden für Schulleitungen, mehr Konrektorenstellen und die Einrichtung von Koordinationsstellen für Verwaltungsaufgaben. Auch die Abrechnung sollte beispielsweise durch Budgetlösungen vereinfacht werden, um die Schulleitungen zu entlasten. Auch an Halbtagsschulen müssen die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und entsprechende Verwaltungskräfte erhalten.
11. Januar 2023
Arbeitskreis Bildung der SPD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg
Katrin Steinhülb-Joos MdL, schulpolitische Sprecherin
Lisa Rößner, Parlamentarische Beraterin Kultus, Jugend und Spor