Rechtsexperte Stickelberger: „Frankenberg muss offenlegen, weshalb er nicht entschieden gegen Friedl vorgegangen ist, obwohl die Arbeit des Mediziners an der Freiburger Uni-Klinik nachweislich fehlerhaft war“

Die SPD-Fraktion drängt mit einer neuen parlamentarischen Initiative darauf, sämtliche Hintergründe des Falles Friedl zu erfahren. „Nur wenn wir hier für Aufklärung sorgen, lässt sich künftig ein ähnliches wachsweiches Vorgehen der Landesregierung verhindern“, sagte der rechtspolitische Sprecher Rainer Stickelberger. Die Frage stelle sich etwa, welche Rolle die Bewerbung der Universität Freiburg im Elitewettbewerb gespielt habe, als Frankenberg sein Vorgehen gegen Friedl festlegte.

Stickelberger besteht weiterhin darauf, dass Frankenberg die Entlassung Friedls aus dem Beamtenverhältnis nicht vornehme, die dessen Anwalt durchsetzen will. Ansonsten verzichte das Land nicht nur auf alle Ansprüche gegen den Skandalmediziner; es müsste dann auch den Vergleich und die darin vereinbarte Zahlung von knapp zwei Millionen Euro vollziehen. „Wir fordern Frankenberg auf, ein Gerichtsverfahren abzuwarten, bevor er Friedl entlässt“, sagte der Rechtsexperte. Nur so sei es möglich, das anhängige Disziplinarverfahren weiterzuführen und damit letztlich den Vergleich aufzukündigen.

Die Fraktion will in ihrem neuen Antrag zum einen erfahren, wie Wissenschaftsminister Frankenberg disziplinarrechtlich weiter gegen den Skandalmediziner vorgehen will. Schließlich habe Frankenberg im Landtag angekündigt, diese Frage zu prüfen. Dieses Vorgehen sei auch eng damit verbunden, welche konkreten Ansprüche des Landes gegenüber Friedl gestellt werden könnten. Schließlich habe das Land bereits Schadensersatz in großer Höhe für die mehrfachen Operationsfehler Friedls leisten müssen, weitere Prozesse stünden an. Dieses Geld müsse zurückgeholt werden. „Es kann nicht sein, *dass das Land für Fehler Friedls geradestehen und ihn dann auch noch mit einem goldenen Handschlag verabschieden soll“, sagte Stickelberger. Und: „Auch hieran wird deutlich, wie skandalös schlecht die Verhandlungen des Wissenschaftsministeriums mit Friedl gewesen waren.“

Zum anderen will die SPD Hintergründe erfahren, die das Vorgehen Frankenbergs bestimmt hätten. Dabei gehe es auch um den Elitewettbewerb der Unis. Frankenberg selbst habe vor dem Landtag eingeräumt, dass keine Teilsuspendierung Friedls erfolgt sei, um nicht die Reputation der Universität „im Zuge des Verfahrens der Exzellenzinitiative“ zu beschädigen. Er sei deshalb der Bitte des Unirektors gefolgt. Die SPD sieht dies aber als „unzulässige sachfremde Erwägung“. „Frankenberg hat hier pflichtwidrig entschieden, als er dem Rektor nachgegeben hat“, sagte Stickelberger.

Darüber hinaus stelle sich die Frage, weshalb das Ministerium dem Votum des damaligen sogenannten Disziplinarführers gefolgt sei, der einen Vergleich mit Friedl gefordert hatte. Schließlich habe nicht erst der VGH am 24. April 2009 gezeigt, wie falsch diese Haltung gewesen sei. „Frankenberg muss seine Gründe dafür offenlegen, weshalb er nicht entschieden gegen Friedl vorgegangen ist, obwohl die Arbeit des Mediziners nachweislich fehlerhaft war“, erklärte der rechtspolitische Sprecher.

Dr. Roland Peter, Pressesprecher