Sozialexpertin Wonnay: „Den Kindern muss geholfen werden, Unterhaltsansprüche gegen ihre Väter durchzusetzen – und zwar unabhängig davon, ob die Mutter wieder mit einem neuen Partner zusammenlebt oder nicht“
Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Marianne Wonnay, ist dagegen, dass die Kinder von Alleinerziehenden künftig schlechter gestellt werden als bisher. Sie kritisiert deshalb die neuen Kürzungsvorschläge von Sozialministerin Stolz, die die Landesregierung im Bundesrat eingebracht hat. Danach soll der sogenannte staatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden gekürzt werden. „Es ist unerträglich, dass die Landesregierung gerade bei den eher ärmeren Kindern von Alleinerziehenden Einsparungen vornehmen will“, sagt Wonnay.

Wonnay verwies darauf, dass die Sozialministerin noch vergangenen Mittwoch vor Wohlfahrtsverbänden die Bekämpfung von Kinderarmut als oberste Priorität für sich bezeichnet habe. Dass Frau Stolz an demselben Tag den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Bundesrat eingebracht hat, bezeichnete Wonnay deshalb als unglaubwürdig. „Wenn die Sozialministerin Kinderarmut bekämpfen will, kann sie die Kinder von Alleinerziehenden nicht schlechter stellen“, sagt sie.

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder von Alleinerziehenden staatliche Zahlungen, wenn der Vater oder die Mutter, bei denen das Kind nicht lebt, den Unterhalt nicht bezahlen will oder kann. Die Jugendämter schießen die Leistungen vor, versuchen aber, das Geld von Vater oder Mutter zurückzuholen. Der Staat will so seit Beginn der achtziger Jahre den Streit um den Unterhalt unter den Eltern verhindern und die Armut vieler Alleinerziehender reduzieren.

Diese Vorauszahlung soll jetzt nach dem Willen der Landesregierung eingestellt werden, wenn die Mütter mit einem neuen Partner zusammenleben. Für Wonnay weist der von der Landesregierung in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf in die falsche Richtung. Schließlich habe ein Kind keinen Unterhaltsanspruch gegen den neuen Partner der Mutter. „Den Kindern muss geholfen werden, ihre Unterhaltsansprüche gegen ihre Väter durchzusetzen – und zwar unabhängig davon, ob die Mutter wieder mit einem neuen Partner zusammenlebt oder nicht“, sagt Wonnay.

Die Landesregierung wolle mit ihrem Vorstoß gerade Kinder benachteiligen, deren berufstätige Mütter sich mit Mühe und Not ohne Hartz IV über Wasser halten könnten, erklärt Wonnay. Für sie würde sich die Lage deutlich verschlechtern. Die Landtagsfraktion hat dazu einen Bericht im Sozialausschuss beantragt.

Stuttgart, 9. Mai 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher