Wolfgang Drexler: „Kirchen, kommunale Landesverbände und die Polizei sind gegen längere Öffnungszeiten bei Spielhallen – deshalb darf Teufel dem Druck der FDP nicht nachgeben“

Kabinettsentscheidung bereits an diesem Dienstag?

SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler hat Ministerpräsident Teufel davor gewarnt, dem Druck der FDP nachzugeben und im Kabinett eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Spielhallen zu beschließen. Drexler wies darauf hin, dass sich die Verkürzung der Öffnungszeiten bei Spielhallen, die Ende 1993 insbesondere auf Empfehlung der kommunalen Landesverbände, der Kirchen und der Polizei unter dem damaligen Innenminister Frieder Birzele durchgesetzt wurde, sehr bewährt habe. Alle Experten seien sich bis zum heutigen Tag einig darin, dass sich die damalige Vorverlegung der Sperrzeit von 24.00 auf 22.00 Uhr als geeignetes Mittel erwiesen habe, die Spielsucht insbesondere bei Jugendlichen einzudämmen und die im Umfeld solcher Spielhallen entstehenden Gefahrenherde zu verringern. Anlass für Drexlers Vorstoß sind Hinweise, dass das Kabinett möglicherweise bereits an diesem Dienstag längere Öfffnungszeiten bei Spielhallen im Land beschließen wolle.

Ministerpräsident Teufel, der sich bei seiner Politik gerne auf die Bedeutung von Gemeinschaftswerten berufe, dürfe dem seit Jahren andauernden Drängen der FDP auf längere Öffnungszeiten bei Spielhallen keinesfalls nachgeben. Drexler an die Adresse Teufels: „Finger weg von der Sperrzeit bei Spielhallen!“

Längere Öffnungszeiten stünden nach Drexlers Worten auch in klarem Widerspruch zur bisherigen Haltung von Innenminister Schäuble, der bis in die jüngste Zeit hinein eine Veränderung der Sperrzeiten bei Spielhallen mit guten Gründen abgelehnt habe. So habe Schäuble noch im Frühjahr 2000 in seiner Antwort auf eine FDP-Initiative ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die „schwerwiegenden Bedenken der Kommunen und anderer wichtiger Träger öffentlicher Belange“ gegen eine längere Öffnungszeit bei den Spielhallen in der Zwischenzeit keineswegs „vermindert oder gar zerstreut“ hätten. Aus dem selben Grund hatte das Innenministerium auch schon im Frühjahr 1997 einen ersten Vorstoß der FDP für längere Öffnungszeiten bei Spielhallen nach einer eigens deswegen angesetzten Anhörung abgeblockt und sich dabei auf die in der Anhörung geäußerten schwerwiegenden Bedenken der Kommunen, der Kirchen und der Polizei berufen.

Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in der Vergangenheit in mehreren Normenkontrollverfahren die 1993 eingeführte Verkürzung der Öffnungszeiten bei Spielhallen als legitim und grundsätzlich geeignet angesehen, die Gefahren übermäßigen Spielens zu vermindern und dabei ausdrücklich auch die Ungleichbehandlung von konzessionierten öffentlichen Spielbanken und Spielhallen für zulässig erklärt. Der VGH vertrat stets die Auffassung, dass von Spielhallen ein deutlich größeres Gefährdungspotenzial ausgehe als von konzessionierten öffentlichen Spielbanken.

Drexler: „Der Ministerpräsident darf sich den kurzsichtigen wirtschaftlichen Überlegungen der FDP nicht beugen. Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, allen Plänen für längere Öffnungszeiten bei Spielhallen schnell und deutlich eine Absage zu erteilen.“

Drexler machte im Übrigen darauf aufmerksam, dass Kommunen nach dem „Regel-Ausnahme-Prinzip“ schon nach der bisherigen Regelung Spielhallen dann länger öffnen können, wenn sie dafür ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse geltend machen können. Auch aus diesem Grund sieht Drexler überhaupt keinen Anlass, die seit 1993 geltende Sperrzeitregelung bei Spielhallen anzutasten.

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher