Rechtsexperte Stickelberger: „Ein Verbot dieser Diskriminierung im Grundgesetz wäre ein eindeutiges Bekenntnis zu einer modernen, toleranten und weltoffenen Gesellschaft“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, einen im Bundesrat gestellten Antrag zu unterstützen, der die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz verbietet. Dies würde den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Homosexuelle dürften bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst nicht benachteiligt werden, auf alle Lebensbereiche übertragen, erklärte der rechtspolitische Sprecher Rainer Stickelberger. „Ein Verbot dieser Diskriminierung im Grundgesetz wäre ein eindeutiges Bekenntnis zu einer modernen, toleranten und weltoffenen Gesellschaft.“ In vielen gesellschaftlichen Schichten würden unterschiedliche sexuelle Identitäten bereits als selbstverständlich akzeptiert. Aber von einer rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung könne bei weitem noch nicht gesprochen werden.

Deshalb hält Stickelberger es für erstaunlich, dass Initiativen der SPD zur rechtlichen Gleichstellung regelmäßig von den Regierungsfraktionen gestoppt werden würden. Erst kürzlich sei im Landtag ein SPD-Antrag auf Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen kontrovers diskutiert und von der CDU-Fraktion deutlich zurückgewiesen worden. „Die CDU bezog sich dabei ausdrücklich auf die Regelungen im Grundgesetz, die nach ihrer Auffassung diese Diskriminierung rechtfertigen“, erinnert Stickelberger. Diese Begründung sei nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr tragbar. Er sagt voraus, dass die Diskussionen um die Anwendung dieses Beschlusses in anderen Bereichen weitergingen, solange das Diskriminierungsverbot nicht in die Verfassung aufgenommen worden sei. Eine Änderung der Verfassung habe deshalb nicht nur das Ziel, Respekt und Toleranz in der Gesellschaft zu fördern, sondern sie solle auch den Gesetzgebern eine klare Orientierung geben.

Geradezu grotesk sei, dass in Baden-Württemberg noch immer die Landratsämter für die Begründung der Lebenspartnerschaften zuständig seien und nicht die Standesämter. „Eine solche Ausnahmeregelung gibt es nicht einmal in Bayern“, empört sich Stickelber-ger über die längst überholte, ideologisch geprägte Politik der Landesregierung. Eine entsprechende Regelung gebe es nur noch in Thüringen.

Stuttgart, 22. Oktober 2009
Dr. Roland Peter
Pressesprecher