Rainer Stickelberger: „Es zeigt sich schon jetzt, dass die Landesregierung in diesem Fall sehr oberflächlich gearbeitet hat“

Edith Sitzmann: „Frankenberg darf den Vergleich mit Friedl nicht vollziehen“

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen fordern die Landesregierung auf, sich im Fall Friedl von den Anwälten des Mediziners nicht unter Druck setzen zu lassen. Die Anwälte drohten, den bisher von der Landesregierung angestrebten Vergleich über zwei Millionen Euro mit einer Klage durchzusetzen, sollte er nicht bis 30. April 2009 umgesetzt sein. Diese Drohung wird von den beiden Fraktionen zurückgewiesen. „Wir beharren darauf, dass der Fall von den Abgeordneten gründlich geprüft und danach im Landtag abgestimmt wird“, so Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, und Edith Sitzmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen. Das sei angesichts der umfangreichen Akten frühestens im Mai möglich.

Zudem habe die Überprüfung der bisher vorgelegten Dokumente mit Berichten aus dem Ministerium mehr Fragen als Antworten aufgeworfen. „Minister Frankenberg ging es offensichtlich darum, den Fall möglichst schnell vom Tisch zu bekommen – komme was da wolle“, unterstrich Stickelberger, „wir sträuben uns entschieden dagegen, auf einer solchen juristischen Grundlage zwei Millionen Euro auszuzahlen.“ Edith Sitzmann: „Ich bin nach Akteneinsicht nicht davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist, das disziplinarrechtliche Vorgehen nicht weiter zu verfolgen.“ Die Landesregierung habe trotz der eindeutig belegten Vorwürfe gegen Friedl viel zu schnell eingelenkt, anstatt gegen den Mediziner disziplinarisch vorzugehen.

Sollten die Anwälte Friedls nach dem 30. April 2009 vor Gericht ziehen, würde das wenigstens dazu führen, dass die Fragen zu diesem Fall tatsächlich gerichtlich geklärt werden. Die SPD habe schließlich von Anfang an kritisiert, dass die Landesregierung vor einem Prozess in dieser Frage zurückgescheut sei. „Wenn Frankenberg sich jetzt unter Druck gesetzt fühlt, ist er in einem selbstverschuldeten Dilemma“, betonte Stickelberger. Er bezweifle aber, dass die Anwälte tatsächlich einen solchen Schritt unternehmen würden. Edith Sitzmann: “Wir scheuen die juristische Auseinandersetzung mit Friedl nicht.“

Um den Fall tatsächlich umfassend beurteilen zu können, haben SPD und Grüne in einem Brief an Frankenberg weitere Unterlagen angefordert. Dabei geht es um alle Bestände zu Friedl aus Uniklinik und Universität Freiburg sowie aus dem Wissenschaftsministerium, dem Regierungspräsidium Stuttgart – zuständig für das ärztliche Berufsrecht – sowie der Bezirksärztekammer Freiburg. Damit wollen die Parlamentarier neben berufsrechtlichen Fragen auch klären, wer für die Aufsicht bei der Arbeit des Mediziners zuständig gewesen sei. „Es muss dringend geklärt werden, weshalb Friedl trotz seiner haarsträubenden Fehler bei Operationen zwei Jahre lang an der Uni-Klinik arbeiten konnte“, sagte Stickelberger. „Warum es im disziplinarrechtlichen Verfahren nach acht Jahren nicht mehr als einen vorläufigen Zwischenbericht gibt, ist nicht nachvollziehbar“, betont Sitzmann. Die Parlamentarier behalten sich die Anforderung weiterer Unterlagen vor. „Eine Auszahlung der zwei Millionen Euro muss so lange unterbleiben, bis alle Fragen endgültig geklärt sind“, fordern Stickelberger und Sitzmann.


Dr. Roland Peter
Pressesprecher