Die Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bewerten das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung als klaren Arbeitsauftrag. Für Rainer Stickelberger, designierter Justizminister und bisheriger rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ist die Entscheidung keine Überraschung: „Das höchste Gericht hat dem Bundesgesetzgeber mit diesem eindeutigen Urteil klare Vorgaben zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung aufgegeben, die umgehend aufgegriffen werden müssen.“ Es dürfe auf keinen Fall dazu kommen, dass ab 2013 ein rechtsfreier Raum entsteht und die Sicherungsverwahrung auch in einschlägigen Fällen nicht angeordnet werden kann. „Der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern muss weiterhin gewährleistet werden“, so Stickelberger.

Mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Vollzug der Sicherungsverwahrung hat laut Edith Sitzmann, grüne Landtagsabgeordnete aus Freiburg, auch das Land eine Herkulesaufgabe vor sich. „Wir müssen den justizpolitischen Scherbenhaufen der Vorgängerregierung aufräumen und Konzepte für die sozialpädagogische Betreuung, für Therapieangebote und für die Wiedereingliederung auf den Weg bringen“, kündigt Sitzmann an. Nicht umsonst habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmen müsse. Zunächst müssten aber die Vollstreckungsgerichte die vom höchsten Gericht geforderte Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei den sogenannten Altfällen bis zum Jahresende vornehmen. Grüne und SPD werden sich, so Sitzmann, sofort an die Arbeit machen und ein “freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept für Baden-Württemberg erstellen“.

Stuttgart, 4. Mai 2011

Dr. Roland Peter
Pressesprecher SPD

Wolfgang Schmitt
Pressesprecher Grüne