Wolfgang Drexler: „Eine Justizministerin, die Dienstgeheimnisse an ihren Parteifreund verrät, ist in diesem verantwortungsvollen Amt nicht mehr tragbar“

Mit einem förmlichen Antrag gemäß Art. 56 der Landesverfassung beantragt die SPD-Landtagsfraktion nun offiziell die Entlassung von Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck. Über den Antrag muss der Landtag in der kommenden Woche in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause abstimmen. Nach Artikel 56 der Landesverfassung muss der Ministerpräsident auf Beschluss von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags ein Mitglied der Regierung entlassen.

Die Justizministerin habe sich seit dem bekannt werden der Telefonaffäre in ständig neue Widersprüche verstrickt und – wie schon Walter Döring – „scheibchenweise“ stets nur eingeräumt, was nicht mehr zu leugnen war, sagte SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler. Für Wolfgang Drexler und den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Rainer Stickelberger, steht aufgrund eigener Aussagen der Justizministerin fest, dass sie Dienstgeheimnisse an ihren Parteifreund Döring verraten hat. Mit diesem Verhalten habe sie dem Ansehen ihres verantwortungsvollen Amtes schweren Schaden zugefügt. Die Justizministerin biete nicht mehr die Gewähr dafür, dass die Justiz in Baden-Württemberg ihr Vorgehen gegenüber Beschuldigten jederzeit und ausschließlich an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausrichte.

„Hätte nicht die Bildzeitung über Dritte von dem frühmorgendlichen Telefonat der Ministerin mit Walter Döring erfahren, wären wir der Illusion aufgesessen, die Ministerin verhalte sich stets genau so neutral, wie sie es im Untersuchungsausschuss vor noch nicht mal acht Wochen pathetisch dargestellt hat. Frau Werwigk-Hertneck hat mit ihrer Warnung an Döring gegen die von ihr selbst aufgestellten Maximen verstoßen, weil sie nicht damit gerechnet hat, dass das Telefonat ans Licht kommt. Eine Justizministerin aber, der man nicht mehr glauben kann und die Aufklärung nur unter Druck und nur in kleinen Dosen betreibt, ist untragbar.“

Drexler und Stickelberger wiesen darauf hin, dass der frühere sächsische Justizminister Steffen Heitmann im Herbst 2000 in einem vergleichbaren Fall vom Amt zurücktrat, obwohl das Ermittlungsverfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen eingestellt wurde.

Werwigk-Hertneck beruft sich bei ihrem Döring-Telefonat zu Unrecht auf Rechtsvorschriften
Die Justizministerin rechtfertigt ihren Anruf mit einer Regelung (Nr. 192 a Abs. 3) in den so genannten Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV). Diese Richtlinien gelten jedoch ausdrücklich für den Staatsanwalt und auch für Richter. Es fragt sich daher, wie Frau Werwigk-Hertneck aus dieser Verwaltungsvorschrift für sich als Justizministerin eine konkrete Befugnis ableiten konnte, Herrn Döring vorab über ein Ermittlungsverfahren zu unterrichten. Die Justizministerin ist zwar oberste Dienstherrin der Staatsanwaltschaften, sie hat jedoch nicht das Recht, selbst die Funktion der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Dies habe ihr auch der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg in einer ungewöhnlichen Presseerklärung überdeutlich ins Stammbuch geschrieben:

„Auch wenn Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck nach ihren Angaben Herrn Dr. Döring nur über die Tatsache des Einleitens eines Ermittlungsverfahrens informiert hat, verletzt diese Information den Grundsatz der alleinigen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren. Bereits die Kontaktaufnahme zum Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens kann bei einem unbefangenen Bürger den Anschein der fehlenden Neutralität der Justiz erzeugen und das Vertrauen der Bürger in eine objektive Strafverfolgung erschüttern.“

Die Berufung Werwigk-Hertnecks auf die RiStBV gehe auch deshalb ins Leere, weil die Regelung von der gleichzeitigen Mitteilung an den Landtagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten spricht. Und weiter heißt es in § 192 a Abs. 3: „Abschriften der Mitteilung (an den Landtagspräsidenten und den Abgeordneten) sind gleichzeitig dem Generalstaatsanwalt und der Landesjustizverwaltung … zu übersenden“.

Tatsächlich aber, so Drexler und Stickelberger, habe die Justizministerin den Parteifreund und damaligen Kabinettskollegen Döring nachweislich vorab informiert. „Für dieses Fehlverhalten sollte sich eine Justizministerin nicht auch noch zu Unrecht auf eine gemeinsame Rechtsvorschrift des Bundes und der Länder berufen.“

Wann hat die Staatsanwaltschaft das Verhalten der Ministerin überprüft?
Laut Aussage einer Sprecherin des Justizministeriums gegenüber dpa am 12. Juli 2004 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verhalten der Justizministerin überprüft und mitgeteilt, die Ministerin berufe sich zu Recht auf die RiStBV, die Informationsweitergabe an Döring sei somit zulässig gewesen.

Drexler und Stickelberger werfen der Justizministerin vor, sie habe bis zum heutigen Tage nicht aufgeklärt, wann diese Überprüfung stattgefunden hat: Vor dem Telefonat mit Döring oder erst danach? Und vor allem: Wusste die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der angeblichen Überprüfung, dass Dr. Döring das Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage erst einen Tag nach dem Telefonat mit der Justizministerin erhalten hat? Und wusste die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der angeblichen Überprüfung, dass die Ministerin an Döring auch den Tipp aus den Ermittlungsakten weitergegeben hat, das neue Ermittlungsverfahren beruhe auch auf Erkenntnissen aus Durchsuchungen?

Der Verein der Richter und Staatsanwälte jedenfalls komme zu einem anderen Ergebnis als die Staatsanwaltschaft Stuttgart, halten Drexler und Stickelberger fest:

„Zur Wahrung des Legalitätsgrundsatzes, der ohne Ansehen der Person die Einleitung und Durchführung von Ermittlungen bei einem Verdacht des Vorliegens einer Straftat von den Staatsanwaltschaften verlangt, hat der Deutsche Richterbund stets gefordert, dass Politiker sich einer Einflussnahme auf ein laufendes Ermittlungsverfahren in jeglicher Form enthalten. Dies gilt gerade auch für den Justizminister eines Landes.“ Der Richterbund ziehe nicht die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Information des Justizministeriums als politisch verantwortlichem in Zweifel, „fordert aber zur Sicherung der Ermittlungen gleichzeitig konsequentes Stillschweigen hinsichtlich solcher Informationen.“

Wahrheit nur in kleinen Häppchen
SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler und der SPD-Rechtsexperte Rainer Stickelberger halten der Justizministerin vor, sie habe sich in den vergangenen Tagen in zahlreiche Widersprüche verstrickt und ihre Darstellung nur dort und immer nur dann revidiert, wenn frühere Versionen unter dem Druck jeweils neuer Erkenntnise nicht mehr aufrecht zu erhalten waren.

So habe die Ministerin am 11. Juli 2004 der Bildzeitung zur Rechtfertigung ihres Telefonats mit Dr. Döring am 6. Juli 2004 morgens gegen 7:00 Uhr gesagt: „Ich wusste, dass Herr Döring die Mitteilung der Staatsanwaltschaft an diesem Tag per Post bekommen würde.“ Bereits am darauf folgenden Tag, dem 12. Juli 2004, sei sie davon wieder abgerückt und habe in einer Presseerklärung nur noch mitgeteilt, „Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Herrn Dr. Döring dies mit Post vom gleichen Tag mitgeteilt“ (PM JM vom 12.7.2004).

Auf ihrer Pressekonferenz am 15.7.2004 schließlich sei die Ministerin noch weiter zurückgerudert und habe vor der Presse ausgeführt, sie sei „davon ausgegangen“, dass Döring zeitgleich von der Staatsanwaltschaft unterrichtet werde.

Die Justizministerin hat bestätigt, dass sie Walter Döring am Dienstag, 6. Juli 2004, morgens gegen 7:00 Uhr telefonisch über die Einleitung des neuen Ermittlungsverfahrens unterrichtet hat. Mittlerweile steht fest, dass die Mitteilung der Staatsanwaltschaft sowohl den Landtagspräsidenten als auch Walter Döring erst am Mittwoch, 7. Juli, erreicht hat.

Erst alles leugnen und dann scheibchenweise einräumen: Was hat die Justizministerin dem beschuldigten Dr. Döring noch alles verraten?
Besonders schwer wiegt aus Sicht der SPD, dass die Justizministerin auf ihrer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag erstmals zugegeben hat, Walter Döring nicht nur über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert zu haben. Sie habe ihm am Telefon auch erläutert, wie es dazu kam und dabei auf „Anknüpfungspunkte aus den Erkenntnissen der Durchsuchungen“ hingewiesen. Anknüpfungspunkte für ein Ermittlungsverfahren, also warum gegen eine bestimmte Person ermittelt wird, stehen ausschließlich in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, die der Justizministerin am Tag vor dem Telefonat mit Walter Döring zugegangen sind. Der Beschuldigte selber, also Walter Döring, erfährt diese Hintergründe von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht, sondern lediglich, dass und wegen welchen Verdachts Ermittlungen eingeleitet werden.

Drei Tage vor dem Eingeständnis der Ministerin, Döring auch auf Erkenntnisse aus Durchsuchungen hingewiesen zu haben, hatte das Justizministerium ähnliche Vorwürfe noch strikt zurückgewiesen. Gegenüber der Bildzeitung kam zunächst ein klares und pauschales „Nein, das stimmt nicht“. Die in dem Blatt erhobenen Vorwürfe, wonach die Justizministerin Walter Döring darüber informiert haben soll, dass bei der Durchsuchung des Hauses seiner früheren Büroleiterin Margot Haussmann wichtiges Beweismaterial gefunden worden sei, darunter handschriftliche Aufzeichnungen, die Frau Haussmann während eines Treffens von Döring mit PR-Berater Hunzinger im Stuttgarter Schlossgarten-Hotel gemacht haben soll und die belegen könnten, dass Döring mehr über Art und Finanzierung der Umfrage wusste, als er vor dem Untersuchungsausschuss zugab (Bild vom 13. Juli 2004) seien falsch, so das Justizministerium damals.

In einem Interview mit dem SWR am 13. Juli 2004 hat die Justizministerin dann ausgeführt, sie habe „nicht aus den Ermittlungsakten zitiert“, was ihr bis dahin allerdings auch niemand vorgeworfen hatte. „Ob sie Details aus den Ermittlungsakten an Walter Döring dem Inhalt nach weitergegeben hat, dazu hat die Justizministerin wohlweislich geschwiegen“, so Drexler und Stickelberger.

Warum ruft Döring Frau Haussmann an – wenn die Justizministerin ihm angeblich nichts gesagt haben will?
Außerordentlich pikant und von größtem Interesse für die Staatsanwaltschaft erscheint in diesem Zusammenhang der Umstand, dass Walter Döring unmittelbar nach dem Anruf der Justizministerin bei seiner früheren Büroleiterin Margot Haussmann anrief und sie auf Details der Ermittlungsergebnisse ansprach.

Drexler: „Wir glauben der Justizministerin nicht, dass sie Döring gegenüber nicht doch mehr Details aus den Ermittlungsakten preisgegeben hat, als sie bisher einzuräumen bereit ist. Die Lebenserfahrung lehrt, dass Döring nur deshalb bei Frau Haussmann anrief, weil die Justizministerin ihn – wie detailliert auch immer – auf diese Fährte gesetzt hat.“

Klarer Verstoß gegen die Regeln des Landtags bei der Aufhebung der Immunität
Die Justizministerin hat mit ihrer Vorwarnung an Walter Döring auch gegen die klaren Regeln des Landtags bei der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten verstoßen. Anders als in den RiStBV ist nach dem Beschluss des Landtags vom 12. Juni 2001, aktualisiert am 19. Juni 2002, über Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten dem Präsidenten des Landtags vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens davon Mitteilung zu machen. „Ausgerechnet die Justizministerin hat sich darüber eigenmächtig hinweggesetzt und damit den Landtag in einem hochsensiblen Bereich vorsätzlich seiner Rechte beraubt“, kritisieren Drexler und Stickelberger.

Hat sie nun einen Fehler gemacht oder war alles nur „Kanonendonner“?
Nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Drexler und des Rechtsexperten der Fraktion, Rainer Stickelberger, hat die Justizministerin eigene Fehler nur aus taktischen Gründen eingeräumt, in Wirklichkeit aber sei sie nach wie vor unbelehrbar.

Die SPD-Politiker wiesen darauf hin, dass die Justizministerin ihr Fehlverhalten zunächst bedingungslos verteidigt hatte:
„Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen“ (Bild vom 12.7.2004)
„Ich war deshalb berechtigt, Herrn Dr. Döring entsprechend zu informieren“ (PM JM vom 12.7.2004)

Erst drei Tage später, unter dem Druck der Öffentlichkeit und der massiven Kritik der SPD, habe die Ministerin auf ihrer Pressekonferenz am 15. Juli 2004 schließlich erstmals zugegeben, dass ihr Verhalten falsch war:
„Heute würde ich das nicht mehr machen“
„Hinterher ist man immer klüger“
„Völlig berechtigt“ sei die harte Kritik des Vereins der Richter und Staatsanwälte und sie werde sich an deren Appell „künftig“ halten

Doch bereits am vergangenen Wochenende beim Landesparteitag der FDP scheint diese späte Einsicht schon wieder verflogen, argwöhnt die SPD. Da war dann nur noch von „Kanonendonner“ die Rede und die Justizministerin und neue stv. Landesvorsitzende ihrer Partei äußerte gegenüber den Delegierten die Erwartung, dass sich „der Qualm so langsam verziehen wird“.

„Die Justizministerin betrachtet Aufklärung und Wahrheit offensichtlich nur unter taktisches Gesichtspunkten. Sie hat bis zur Stunde die Folgen ihres Fehlverhaltens immer noch nicht begriffen oder will sie nicht begreifen. Eine solche Justizministerin ist in diesem Schlüsselressort nicht länger zu halten“, argumentieren Drexler und Stickelberger.

Wie glaubwürdig ist eine Justizministerin, die heimlich gegen ihre eigene Maxime verstößt?
Nach den Worten von Wolfgang Drexler wiegt der Verlust an Glaubwürdigkeit bei der Justizministerin umso mehr, da sie mit ihrer Vorwarnung an Döring gegen eine von ihr selbst aufgestellte Handlungsmaxime, sei es freiwillig, sei es auf Druck der Partei, verstoßen habe.
Vor dem FlowTex-Untersuchungsausschuss habe sie im Mai glaubwürdig versichert, dass sie sich aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Döring immer herausgehalten und sogar Sitzungen der FDP-Landtagsfraktion verlassen habe, wenn über den Fall Döring beraten wurde. Diesen völlig zu Recht aufgestellten Grundsatz habe sie mit ihrem Telefonat mit Döring am 6. Juli 2004 selber durchbrochen und sich damit völlig unglaubwürdig gemacht. Ihre Rechtfertigung, dass die Vorabinformation an ihren Parteifreund „eine Frage der Fairness“ gewesen sei, klinge schon deshalb schal, weil sie auf ihrer Pressekonferenz vom 15. Juli 2004 selbst eingeräumt habe, dass es in der Vergangenheit häufig Druck aus der Umgebung Walter Dörings auf sie gegeben habe, weil sie sich streng an die Vorschriften gehalten und Walter Döring nicht vorab über Ermittlungen informiert habe.

Es ist nach Überzeugung von Drexler und Stickelberger auch nicht auszuschließen, dass Frau Werwigk-Hertneck durch ihr Verhalten möglicherweise die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Ex-Wirtschaftsminister erschwert oder sogar unmöglich gemacht hat. Nach Medienberichten sollen jedenfalls manche Fahnder über das Verhalten der Ministerin „entsetzt“ gewesen sein und befürchteten nun, dass man nach der Vorabinformation durch die Ministerin „bei Döring wohl nichts mehr zu suchen braucht“.

Bis heute habe die Justizministerin nicht klargestellt, ob sie sich vor ihrem Telefonat mit Döring ausdrücklich bei der Staatsanwaltschaft erkundigt oder ob sie bewusst in Kauf genommen hat, dass sie mit einer Vorabinformation an Döring die Ermittlungen gefährdet.

Teufel muss Werwigk-Hertneck entlassen
Wolfgang Drexler und Rainer Stickelberger fassen zusammen:

„Für die SPD-Fraktion steht schon aufgrund eigener Eingeständnisse der Justizministerin außer Frage, dass sie Dienstgeheimnisse an ihren Parteifreund Walter Döring verraten hat. Der weitere Ablauf dieser „Telefonkette“ von Döring zu seiner früheren Büroleiterin Haussmann ist vor diesem Hintergrund nur ein weiterer Beleg für diese Feststellung. Die Justizministerin hat mit ihrer Vorwarnung – möglicherweise unter dem Druck Dörings – die von ihr selbst aufgestellten Verhaltensgrundsätze unterlaufen und damit zugleich gegen elementare Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns verstoßen. Scheibchenweise hat die Justizministerin dann jeweils nur das zugegeben, was nicht mehr zu leugnen war. Tagelang hat sie ihr Fehlverhalten nach der Devise ‚Alles halb so wild’ gerechtfertigt und dieses Unrecht auch noch unter Berufung auf das Recht verteidigt. Erst unter dem Eindruck des massiven Protestes des Richterbundes, der SPD und der Öffentlichkeit war sie schließlich bereit, Fehler einzugestehen, um dieses Eingeständnis zwei Tage später bereits wieder zu relativieren. Diese Justizministerin ist eine Belastung für die Justiz in Baden-Württemberg. Sie hat auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zutiefst erschüttert. Da sie von sich aus zum Rücktritt nicht bereit ist und auch Erwin Teufel sie bisher nicht entlassen wollte, sehen wir uns gezwungen, einen förmlichen Entlassungsantrag gemäß Art. 56 der Landesverfassung zu stellen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher