Claus Schmiedel: „Die SPD setzt mit diesem Ausschuss ihren bisherigen Weg konsequent fort; um vor den Augen der Öffentlichkeit die politische Verantwortung für den überharten Polizeieinsatz offenzulegen“

Die SPD-Fraktion wird im Landtag einen Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz vom 30. September im Stuttgarter Schlossgarten einsetzen. Dies wurde bei ihrer heutigen Sitzung festgelegt. Anhand der bereits vorgelegten Fragen in einer parlamentarischen Initiative der SPD soll insbesondere die politische Verantwortung für den verfehlten Polizeieinsatz untersucht werden. „Die SPD setzt mit diesem Ausschuss ihren bisherigen Weg konsequent fort, um vor den Augen der Öffentlichkeit die politische Verantwortung für den harten Polizeieinsatz offenzulegen“, erklärt Fraktionschef Claus Schmiedel. Der Ausschuss soll dem Landtag die Ergebnisse seiner Arbeit bis 31. Januar 2011 vorlegen.

Die Fraktion berücksichtigt damit den Beschluss des Parteitages vom Samstag. Hierin dokumentiere sich auch der Wille vieler Menschen in Baden-Württemberg, die politische Verantwortung für diesen unverantwortlichen Einsatz aufzuklären. Die Fraktion verknüpft den Untersuchungsauftrag mit den bereits eingebrachten Fragen im Parlamentsantrag, so dass keine unnötige Zeit zur Vorbereitung einer völlig neuen Fragenstellung verloren geht. „Die Regierung muss bis 2. November zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen und der Ausschuss kann dann ab Mitte November mit der Zeugenvernehmung beginnen“, erklärt Schmiedel. Die SPD wird aus eigener Stärke diesen Ausschuss einrichten, die Grünen sind aber eingeladen, diesen Untersuchungsauftrag im Parlament zu unterstützen.

Konkret will die SPD Folgendes wissen:
1. Wer hat wann den Termin 30. September für die Baumfällarbeiten und damit für den Einsatz der Polizei im Schlossgarten festgelegt?
2. Wurden andere Termine dafür ins Auge gefasst und falls ja, weshalb wurden diese Alternativtermine verworfen?
3. Wer hat entschieden, den Beginn des Polizeieinsatzes zunächst auf 15 Uhr festzulegen und ihn dann auf 10 Uhr vorzuziehen? Was waren die Gründe dafür?
4. Welche Ministerien und Personen waren an der Festlegung des konkreten Einsatztages und des Einsatzbeginns beteiligt?
Trifft es zu, dass es zum Einsatz der Polizei eine oder mehrere Lagebesprechungen im Staatsministerium gegeben hat und falls ja, welche Personen haben teilgenommen?
5. Welches Einsatzkonzept lag dem Einsatz der Polizei zugrunde, wie viele Polizeibeamten umfasste der Einsatz?
Bisher heißt es, die Polizei sei einerseits bei ihrer Einsatzplanung davon ausgegangen, dass der Protest gegen den Beginn der Baumfällarbeiten wie zuvor im Wesentlichen friedlich verlaufe. Andererseits wurde erstmals seit 40 Jahren in Stuttgart der Einsatz von Wasserwerfern eingeplant. Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch?
6. Wann erhielt die Polizei Kenntnis davon, dass für diesen Tag von 12 bis 17 Uhr eine Schülerdemonstration mit Abschlusskundgebung im mittleren Schlossgarten bei der Stadt Stuttgart angemeldet war?
Wann informierte die Polizei die Stadt Stuttgart über den für den 30. September geplanten Polizeieinsatz im Schlossgarten?
7. Weshalb kam die Polizeiführung zu dem Ergebnis, dass das Zeitfenster von weniger als zwei Stunden zwischen dem Beginn des Polizeieinsatzes um 10 Uhr bis zum Eintreffen der Schüler zur Abschlusskundgebung im Schlossgarten gegen 12 Uhr ausreichend sei, um die geplante Gitterlinie zur Freihaltung des Arbeitsfeldes für die Baumfällung aufzustellen und zu sichern?
8. Welche Personen aus Polizei und Ministerien waren in die Entscheidung einbezogen, ob der Polizeieinsatz gegen Mittag abgebrochen werden soll und weshalb erfolgte dieser Abbruch nicht?
9. Welche Mitglieder der Landesregierung wurden über den geplanten Einsatz von Wasserwerfern, Pfefferspray sowie Schlagstöcken vorab informiert, welche wurden in die Entscheidung über die allgemeine Freigabe dieser Hilfsmittel einbezogen?
10. Wie bewertet die Landesregierung die Blockade von Polizeifahrzeugen am 30. September sowie den teilweise erheblichen Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen rechtlich?

Die bis spätestens 2. November auf diese Fragen vorliegenden Antworten der Landesregierung zum SPD-Antrag vom 11. Oktober und der dort auch angeforderte Abschlussbericht der Polizei sollen vom Untersuchungsausschuss einbezogen werden.

Der Ausschuss kann mit den Stimmen der SPD-Faktion in der nächsten Sitzung des Landtags am Mittwoch, 27. Oktober, beschlossen werden. Er wird zehn Mitglieder umfassen: fünf der CDU, drei der SPD und jeweils einer von Grünen und FDP.

Stuttgart, 19. Oktober 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher