Wolfgang Drexler: „Diese Anzeigen sind eine rechtswidrige Schmuddelkampagne, in der Ärztefunktionäre mit unwahren Behauptungen Wahlkampf auf dem Rücken der Patienten machen“
Straftatbestand der Untreue erfüllt?
Auf scharfe Kritik der Landtags-SPD ist die Anzeigenkampagne der vier baden-württembergischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gestoßen. Der SPD-Fraktionvorsitzende Wolfgang Drexler bezeichnete diese Anzeigenserie der KV’en als, so wörtlich, „rechtswidrige Schmuddelkampagne von Ärztefunktionären, die mit unwahren Behauptungen Wahlkampf auf dem Rücken der Patienten machen.“ In einer Parlamentsinitiative fordert die Landtags-SPD Sozialminister Repnik auf, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde diese Kampagne unverzüglich zu stoppen.
Hintergrund des SPD-Vorstoßes sind Anzeigen in großen Tageszeitungen, in denen die KV’en unter eindeutiger Missachtung ihrer Neutralitätspflicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit unwahren Behauptungen über die neu eingeführten Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen Wahlkampf machen.
Wolfgang Drexler: „Kassenärztliche Vereinigungen sollen die ärztliche Versorgung sicherstellen. Wahlkampf gehört nicht zu ihren Aufgaben.“
Nach Ansicht von Wolfgang Drexler muss Sozialminister Repnik auch prüfen, ob diese Anzeigenkampagne den Straftatbestand der Untreue erfüllt. Rechtsexperten jedenfalls verträten die Auffassung, dass die KV’en als Zwangskörperschaften des öffentlichen Rechts die Beiträge ihrer Mitglieder nicht für Wahlkampfzwecke einsetzen dürfen. Sollte sich der Verdacht der Untreue erhärten, müssten die verantwortlichen Verbandsfunktionäre nicht nur strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch den gegenüber ihren Zwangsmitgliedern angerichteten finanziellen Schaden aus eigener Tasche wieder gutmachen.
Drexler wies die Behauptung der Kassenärzte in der Anzeigenkampagne, die Behandlungsprogramme für chronisch Kranke seien ‚Billigmedizin’, als völlig haltlos zurück. Die Behandlung der Patienten erfolge vielmehr auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen, es werde also eine Behandlung in höchster Qualität sichergestellt. Zudem sei die Kassenärztliche Bundesvereinigung an der Entwicklung dieser Programme beteiligt gewesen. Die festgelegten Eckpunkte der Behandlung ersetzten jedoch nicht die Entscheidung des Arztes im konkreten Einzelfall und dies sei in einer Rechtsverordnung so auch ausdrücklich geregelt worden.
Die individuelle Therapieentscheidung obliege nach wie vor dem behandelnden Arzt. Dieser erstelle im Einvernehmen mit der Patientin und dem Patienten einen Behandlungs- und Betreuungsplan, der die individuelle Situation berücksichtige. Dabei habe der Arzt selbstverständlich einen Behandlungsspielraum, der es ihm ermögliche, die für jeden Patienten sachgerechte Behandlung zu wählen. Darüber hinaus sei auch der Patient bei der Frage einzubeziehen, ob und welcher Therapie er sich nach erfolgter ausführlicher Aufklärung unterziehen will.
Pressesprecher