MdL Reinhold Gall: „Rauchmelder retten Menschenleben – insbesondere Kinder und Ältere profitieren von einer Rauchmelderpflicht“

Landesregierung soll Blockadehaltung aufgeben

Vor dem Hintergrund der vielen Brandfälle mit Todesfolge über die Weihnachtstage unternimmt die SPD-Landtagsfraktion einen erneuten Vorstoß für eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen. Sie hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag eingebracht. Die bisherigen Appelle, auf freiwilliger Basis Rauchmelder anzubringen, hätten leider nicht die erhofften Erfolge gebracht, sagte Reinhold Gall, Vorsitzender des Innenausschusses des Landtags und selbst aktiver Feuerwehrmann. „An einer gesetzlichen Pflicht führt nun kein Weg mehr vorbei. Rauchmelder in Wohnungen retten Menschenleben und deshalb muss die Landesregierung ihre Blockadehaltung endlich aufgeben.“

Nach den Erfahrungen der Feuerwehr kommt jedes zweite Brandopfer durch Rauchvergiftung um. In Baden-Württemberg kommt es nach Galls Angaben jährlich zu 14.000 Bränden, wobei etwa 50 Menschen sterben. Hauptursache ist der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch. Der Rauch bei Wohnungsbränden verbreite sich um ein Vielfaches schneller als Feuer. Schon nach kürzester Zeit bestehe Lebensgefahr durch Rauchvergiftung. Nach durchschnittlich drei Minuten werde ein schlafender Erwachsener durch die giftigen Gase ohnmächtig, spätestens nach weiteren drei Minuten ersticke er am Rauch. Kinder könnten giftige Gase nur halb so lang überleben wie Erwachsene. „Jede Minute ist lebenswichtig, gerade bei Kindern“, so Reinhold Gall.

Gall schilderte vor der Presse einen exemplarischen Fall, an dem die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Rauchmeldern deutlich werde: In der Nacht zum 27. Dezember 2005, kurz vor vier Uhr, entwickelt sich in einem Einfamilienhaus in Leingarten ein Kabelbrand im Stromverteilerkasten. Glücklicherweise haben die Bewohner des Hauses im Flur über dem Verteilerkasten einen Rauchmelder installiert, der auch sofort auslöst. Der von dem Warnton des Rauchmelders geweckte Hauseigentümer entdeckt daraufhin die schmorenden Kabel und alarmiert die Feuerwehr. Durch die rechtzeitige Warnung vor dem drohenden Brand kam niemand zu Schaden. „Ohne den Rauchmelder wären die Bewohner vom Feuer wahrscheinlich im Schlaf überrascht worden, da der Stromverteilerkasten direkt neben den Schlafzimmern lag“, so Gall. Das Motto „Rauchmelder retten Leben“ sei hier ein weiteres Mal unter Beweis gestellt worden.

Der SPD-Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht orientiert sich an den Regelungen der Landesbauordnung von Hessen. Dort hatten CDU, SPD und Grüne gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht eingebracht und auch verabschiedet. Danach wird die Anbringung von Rauchmeldern für Wohnungen zwingend vorgeschrieben. Baurechtliche Kontrollen sind jedoch nicht vorgesehen. „So wie der Architekt schon heute Brandwände, Brandtüren oder Fluchtwege berücksichtigen muss, wird dann auch der Rauchmelder zum Standard gehören“, so Gall. Für bestehende Wohnungen will die SPD eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 einräumen. Rauchmelder sind nach Galls Angaben nicht teuer und können auch von Laien problemlos angebracht werden. Ein Rauchmelder koste im Schnitt zwischen 15 und 25 Euro.

Gall forderte die Landesregierung auf, ihre bisherige Blockadehaltung gegen eine Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden endlich aufzugeben. Die SPD hatte bereits Anfang 2004 einen Vorstoß im Innenausschuss unternommen (Landtagsdrucksache 13/2984), der vom damaligen Innenminister Schäuble und den Regierungsfraktionen aber mit dem Hinweis abgelehnt wurde, eine gesetzliche Pflicht würde zu einer Erhöhung der Bürokratie führen.

„Das richtige Ziel Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, dass wir Gesundheit und Leben unserer Bürger aufs Spiel setzen und tatenlos zusehen, wenn Menschen in Lebensgefahr geraten“, so der Vorsitzende des Innenausschusses des Landtags. Die Landesregierung solle sich vielmehr ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen. In Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein sei eine gesetzliche Rauchmelderpflicht bereits in den Landesbauordnungen verankert. Selbst der der FDP angehörende Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf, habe als Konsequenz aus der schweren Brandkatastrophe von Köln am Heiligen Abend 2005 nun eine gesetzliche Vorschrift zum Einbau von Rauchmeldern angekündigt.

Bei dem schrecklichen Brand in Köln waren zwei Kinder und drei Erwachsene an Rauchvergiftung gestorben. „Der Staat schützt die Menschen vor Stolperfallen auf Gehwegen. Aber gegen Lebensgefahr durch Rauchvergiftung tut er bisher nichts“, hatte der Düsseldorfer Innenminister nach dem Kölner Brand festgestellt und angekündigt, dass der Gesetzgeber nun unverzüglich handeln werde.

Gall forderte die Landesregierung mit Nachdruck auf, dem Beispiel der CDU/FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen zu folgen und ebenfalls unverzüglich zu handeln. „Am schnellsten geht es, wenn Regierung und Regierungsfraktionen unserem Gesetzentwurf zustimmen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher