Rainer Stickelberger: „Frankenberg musste wissen, dass ein geschlossener Vertrag sich nicht dadurch erledigt, dass er ihn einseitig für hinfällig oder für nicht mehr durchführbar erklärt“

SPD beharrt auf Landtagsbeschluss zum Nicht-Vollzug des Vergleichs

Durch das heute über die Presse bekannt gewordene Schreiben der Friedl-Anwälte an Wissenschaftsminister Frankenberg urteilt die SPD-Fraktion, dass Frankenberg sich im Fall des früheren Freiburger Skandal-Mediziners endgültig in einer selbstgestellten Falle verfangen habe. Frankenberg müsse jetzt erkennen, dass Friedl auf den Vergleich mit dem Land bestehe, um die knapp zwei Millionen Euro kassieren zu können. „Es zeigt sich jetzt, dass der Minister nicht so einfach aus seinem Fehler herauskommt, wie er erklärt hat“, sagte Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion.

Er erinnert daran, dass der Minister selbst vor dem Landtag und in der Öffentlichkeit mehrfach betont habe, wie unausweichlich und angemessen der Vergleich mit Friedl sei. „Frankenbergs wiederholte Rechtfertigungen des Vertrags haben die Gegenseite gera¬dezu zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ermuntert“, sagte Stickelberger. Deshalb sei es kaum überraschend, dass die Anwälte Friedls die nun veränderte Auffassung des Minis¬ters nicht als Grund akzeptieren würden, die Ansprüche aufzugeben – zumal dieser Sin¬neswandel bei Frankenberg erst durch den Verwaltungsgerichtshof und den Landtag erzwungen worden sei.

Stickelberger wirft dem Minister deshalb vor, dass er die Öffentlichkeit über seine Handlungsmöglichkeiten angesichts eines geschlossenen Vertrags zumindest falsch unterrichtet habe. „Frankenberg musste wissen, dass ein geschlossener Vertrag sich nicht dadurch erledigt, dass der Minister ihn einseitig für hinfällig oder für nicht mehr durchführbar erklärt“, sagte Stickelberger. Und: „Frankenberg stand so unter Druck, dass er mit solchen Fehlinformationen Handlungsfähigkeit vortäuschen wollte.“ Dies sei ein erneuter Beweis für die gravierenden Fehlbeurteilungen im Wissenschaftsministerium. „Wenn es zum Prozess kommt, könnte das Land gezwungen werden, die zwei Millionen zu bezahlen“, sagte der Rechtsexperte. „Das Land müsste dann für einen persönlichen Fehler Frankenbergs gerade stehen.“

Rainer Stickelberger betont zusammenfassend, die SPD halte strikt an ihrer Auffassung fest, dass die Vergleichssumme nicht ausbezahlt werden dürfe. Zudem müssten sämtli¬che Ansprüche des Landes gegenüber Friedl geltend gemacht und das Disziplinarverfah¬ren weiter betrieben werden. Die Fraktion bereitet eine Parlamentsanfrage vor, mit der das Umfeld Friedls im Hinblick auf seine Führungs-, Aufsichts- und Kontrollpflichten in den Blick genommen werden soll.

Dr. Roland Peter, Pressesprecher