Wolfgang Drexler: „Das reiche Baden-Württemberg muss endlich die rote Laterne bei der Kinderbetreuung loswerden“



Marianne Wonnay: „Wir schaffen innerhalb von drei Jahren rund 35.000 neue Betreuungsplätze – in fairer Lastenteilung zwischen Land und Kommunen“



90 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau der Kinderbetreuung



Als erste Fraktion im Landtag hat die SPD einen umfassenden Gesetzentwurf zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgelegt (KiTaG). Es regelt die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege bis zum Alter von 14 Jahren. Nach den Worten des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Drexler, soll damit der jahrelange Stillstand beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes im Land überwunden werden. „Das reiche Baden-Württemberg muss endlich seine bundesweite Schlusslichtposition bei der Kinderbetreuung verlassen.“



Nach den Worten von Wolfgang Drexler hat das „Kindertagesbetreuungsgesetz“ drei wesentliche Ziele: Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Stärkung des Bildungs- und Erziehungsauftrags – mit einer gezielten Sprachförderung schon im Kindergarten – und die Verbesserung der pädagogischen Qualität. „Die SPD legt damit ein Konzept zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes vor, das eine klare Alternative zum völlig unzureichenden Konzept der Landesregierung darstellt.“



Anders als die Landesregierung will die SPD eine faire Lastenteilung zwischen Land und Kommunen. „Die Kommunen in Baden-Württemberg sind bereit, in den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und damit in die Zukunft unserer Kinder zu investieren. Völlig zu Recht betont die kommunale Seite jedoch, dass dies keine alleinige Aufgabe der Kommunen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der sich alle politischen Entscheidungsebenen stellen müssen.“



90 Millionen Euro zusätzlich – 35.000 neue Plätze für Klein- und Schulkinder



Bisher will sich die Landesregierung lediglich mit knapp 15 Millionen Euro an diesen Kosten beteiligen. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion dagegen sieht vor, dass sich das Land zusätzlich mit einem Betrag in Höhe von bis zu 90 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung beteiligt.



Wird der Gesetzentwurf der SPD umgesetzt, entstehen nach Drexlers Worten allein in den nächsten drei Jahren (bis Ende 2005) rund 35.000 neue Betreuungsplätze, darunter 10.000 neue Plätze für Kleinkinder und rund 25.000 neue Betreuungsplätze für Schulkinder. Etwa ein Drittel davon, rund 10.000 Plätze, sichern nach Berechnungen der SPD eine Ganztagsbetreuung in Krippen und Kindergärten sowie in Horten (hier zusammen mit der jeweiligen Schule).



Wolfgang Drexler: „Unser Gesetzentwurf hat ein klares und einfaches Finanzierungskonzept: Wir verwenden den Erlös aus dem Verkauf von Landesbeteiligungen und der Auflösung der Landesstiftung für den Schuldenabbau, die eingesparten Zinsen investieren wir in die Zukunft unserer Kinder – also in das Humanvermögen.“



Der SPD-Gesetzentwurf im einzelnen



Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der SPD zur Kinderbetreuung ist nach den Worten der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und familienpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Marianne Wonnay, das Ergebnis eines über einjährigen, intensiven Dialoges mit Eltern, Erzieherinnen, Einrichtungsträgern, Kommunen und Gewerkschaften. Vor der Presse erläuterte Wonnay die Einzelheiten dieses Konzeptes.



Ausbau der Kinderbetreuung als Voraussetzung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf



Seit 1998 liegt der Landesregierung nach Wonnays Angaben das Ergebnis des von ihr selbst in Auftrag gegebenen Familienberichtes vor. Danach hat Baden-Württemberg bei den Kinderkrippen „einen erheblichen Nachholbedarf“ und „erhebliche Defizite“ bei der Ganztagesbetreuung.



Trotz dieses eindeutigen Befundes sei bis jetzt aber so gut wie nichts geschehen, kritisierte Wonnay. Immer noch sei Baden-Württemberg eines der wenigen Bundesländer, das nur die Betreuung der Kinder im Kindergarten (3 – 6,5 Jahre) gesetzlich regele. Für die Betreuung von Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren und für Schulkinder gebe es überhaupt keine verlässlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen.



Das Ergebnis der jahrelangen Versäumnisse bei der Kleinkind- und Schulkindbetreuung sei „beschämend“ für ein so reiches Land wie Baden-Württemberg: Rote Laterne beim Kinderbetreuungsangebot!



Zum Stichtag 31.12.1998, der aktuellsten bundesweiten Vergleichsstatistik, gab es für je 1.000 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren im Durchschnitt der alten Bundesländer 28 Betreuungsplätze, in Baden-Württemberg lediglich 13, also weniger als die Hälfte. Ähnlich bei den Schulkindern: Für je 1.000 Kinder im Alter von sechs bis vierzehn Jahre gab es zum Stichtag im Durchschnitt der alten Bundesländer 30 Betreuungsplätze, in Baden-Württemberg mit 16 Plätzen gerade mal die Hälfte.



Alle Länder haben seitdem ihre Betreuungsangebote teilweise weiter ausgebaut. Es sei deshalb völlig unseriös, wenn die Landesregierung bei der Zahl der Betreuungsplätze im eigenen Land auf die neuesten Zahlen verweist, bei den anderen Ländern aber den Stand der letzten Vergleichsstatistik von 1998 zu Grunde legt. In Baden-Württemberg stieg die Versorgungsquote bei der Kleinkindbetreuung von 1,3 % im Jahre 1998 auf jetzt 2,7 %, bei Schulkindern jedoch sank sie von seinerzeit 1,6 % auf jetzt 1,4 %.



Im Kindergartenbereich, so Wonnay, sei in Baden-Württemberg zwar quantitativ ein ausreichendes Angebot vorhanden, es bestünden allerdings erhebliche qualitative Defizite. Nur 4,3 Prozent aller Plätze für Kindergartenkinder in Baden-Württemberg sind Ganztagsplätze. Damit belegt Baden-Württemberg weit abgeschlagen den letzten Platz, denn im Durchschnitt der westlichen Bundesländer sind fast 19 Prozent aller Kindergartenplätze Ganztagsplätze.



Marianne Wonnay: „Die Leidtragenden dieser Vernachlässigung des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebotes sind all jene Familien, in denen die Eltern Beruf und Familie vereinbaren wollen. Aus ideologischen Gründen verweigert die Landesregierung ihnen die notwendigen Rahmenbedingungen.“



Die SPD, so Wonnay, geht fest davon aus, dass sich das Angebot insbesondere in den Defizitbereichen durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und durch den substanziellen Finanzierungsbeitrag des Landes in Höhe von zusätzlich 90 Millionen Euro in den nächsten Jahren deutlich verbessern wird. Das Gesetz nehme Kinderkrippen und Horte, für die bisher im Kindergartengesetz keine Gruppenzuschüsse vorgesehen seien, neu in das System der Gruppenbezuschussung auf. Die Förderung der Kleinkindbetreuung in altersgemischten Gruppen werde ebenso wie die Ganztagsbetreuung massiv verbessert.



Insgesamt stehen in Baden-Württemberg nach der Umsetzung des SPD-Gesetzentwurfs für rund 7,3 Prozent aller Kleinkinder (bisher 2,7 %) und knapp 5 Prozent aller Schulkinder (bisher 1,4 %) Betreuungsplätze zur Verfügung. Wonnay: „Dies zeigt, wie viel Geld hier in Baden-Württemberg aufgewendet werden muss, um von der Schlusslichtposition wenigstens ins Mittelfeld zu kommen. Diese Zahlen verdeutlichen zugleich aber auch das ganze Ausmaß der Versäumnisse der Landesregierung bei der Kinderbetreuung.“



Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen für Kinder stärken



Marianne Wonnay: „Nicht erst seit PISA ist bekannt, welche Bedeutung die vorschulische Erziehung für den späteren Bildungserfolg hat. Künftig müssen Kindertageseinrichtungen frühkindliche Bildung stärker fördern und kindgerecht auf das weitere Lernen in der Grundschule vorbereiten.“ Dafür schaffe der SPD-Gesetzentwurf die notwendigen – auch finanziellen – Voraussetzungen.



Der SPD-Gesetzentwurf definiert präzise die Aufgaben der Tageseinrichtungen für Kinder, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag nachhaltig zu stärken. Ergänzt werden müsse dies durch eine umfassende Reform der Erzieherinnenausbildung, die den gewachsenen Anforderungen an diesen Beruf Rechnung trägt.



Zu den Aufgaben der Tageseinrichtungen gehöre auch die Zusammenarbeit mit den Schulen. Dies gelte sowohl an der Nahtstelle zwischen Tageseinrichtung und Schule vor der Einschulung des Kindes als auch für Tageseinrichtungen, die Kinder im schulpflichtigen Alter betreuen. Diese Verzahnung sei insbesondere für die im SPD-Konzept vorgesehene Sprachförderung im Kindergarten von großer Bedeutung.



Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, dass Gruppen mit einem hohen Anteil von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf beim Erlernen der deutschen Sprache einen um 3.500 Euro erhöhten Gruppenzuschuss erhalten. „Dadurch werden Ressourcen bereitgestellt, um in solchen Gruppen vom ersten Kindergartentag an mit der Sprachförderung zu beginnen.



Verbesserung der pädagogischen Qualität



Kindergärten können nach Wonnays Worten ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann erfüllen, wenn qualifiziertes Personal vorhanden ist und wenn die Gruppen eine akzeptable Größe haben. Der SPD-Gesetzentwurf enthalte deshalb ein ganzes Bündel von Regelungen, die die pädagogische Qualität des Angebots sichern sollen.



Dazu gehörten z. B. Vorschriften zur Gewährleistung von Mindest-Qualitätsstandards in Bezug auf Gruppen- und Raumgrößen sowie die Ausstattung mit pädagogischem Personal. Altersgemischte Gruppen sollen einen um 3.500 Euro erhöhten Gruppenzuschuss erhalten, wenn der Anteil von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren 25 % übersteigt. Gruppen, in denen mindestens ein behindertes Kind betreut wird, erhalten unabhängig von der Gruppenart einen um 5.000 Euro erhöhten Zuschuss. Wonnay: „Damit wird dem erhöhten Förderbedarf von Kleinkindern und behinderten Kindern Rechnung getragen.“

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher