Sozialexpertin Katrin Altpeter: „Nach den schrecklichen Amokläufen hätte Baden-Württemberg bei der Verschärfung des Waffenrechts vorangehen müssen, statt sich aus Rücksicht auf den Koalitionsfrieden um eine Entscheidung zu drücken“
Katrin Altpeter, Vizechefin der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat am vergangenen Freitag bei der Abstimmung zum Waffenrecht. Es sei beschämend, dass Baden-Württemberg einer Entschließung des Bundesrats zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts nicht zugestimmt habe. „Nach den schrecklichen Amokläufen hätte Baden-Württemberg bei der Verschärfung des Waffenrechts vorangehen müssen, statt sich aus Rücksicht auf den Koalitionsfrieden um eine Entscheidung zu drücken“, erklärte die Abgeordnete.
Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung zum Waffenrecht verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Genehmigung von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden“. Bei der Abstimmung über diesen Beschlussteil enthielt sich Baden-Württemberg der Stimme. Dieses Verhalten wirkt jedoch aufgrund der Abstimmungsregularien der Länderkammer wie ein Nein.
„Die Landesregierung wollte mit ihrem konfusen Vorgehen ihren internen Streit zudecken“, erklärte Altpeter. Denn ursprünglich habe die Landesregierung dem Bundesrat eine weitergehende Entschließung vorgelegt. Sie wollte damit auf Anregung von Innenminister Rech erreichen, dass auch Paintball als Spiel mit der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen verboten werden solle. Doch dieser Antrag habe auf Druck des Koalitionspartners FDP wieder zurückgezogen werden müssen, erklärte Altpeter. Damit der Koalitionskrach weniger auffalle, habe die Landesregierung eine neue Entschließung präsentiert. Danach hätte die Bundesregierung lediglich „prüfen“ müssen, ob IPSC-Schießen und Paintball verboten werden sollen. Das aber sei der Mehrheit endgültig zu wachsweich gewesen und die Entschließung sei zurückgezogen worden.
So stimmte die Mehrheit des Bundesrats für einen Teil des Landesantrages und forderte beim kampfmäßigen Schießen (IPSC-Schießen) ein klares Verbot. Die Landesregierung selbst stimmte nur zu, weitere Einschränkungen beim Schießen mit großkalibrigen Waffen zu prüfen. „Wir sind entsetzt über das Verhalten der Landesregierung, die selbst in einem solch wichtigen Bereich nicht einheitlich vorgeht“, sagte Altpeter. Die Landesregierung habe im Bundesrat eine große Chance vertan, Waffenfetischismus und Kampfschießen einzudämmen und unsere Welt damit ein wenig sicherer zu machen. „Dass Ministerpräsident Oettinger seine Koalition nicht entsprechend hinter sich bringen konnte, ist eine schwere Hypothek für die Politiker, wenn sie aus den Amokläufen wirksame Konsequenzen ziehen sollen.“ Altpeter möchte nicht in der Haut Oettingers stecken, wenn er den Eltern von Winnenden und Wendlingen das Verhalten seiner Landesregierung erklären will.
Stuttgart, 13. Juli 2009
Dr. Roland Peter
Pressesprecher