Verkehrsexperte Hans-Martin Haller: „Die SPD will durch Ausschreibungen die Weichen für einen preisgünstigen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs stellen“

Die SPD-Fraktion sieht die Landesregierung nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofes in der Bredouille. Danach wurde entschieden, dass die Direktvergabe des S-Bahn-Netzes durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die DB Regio AG gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt (AZ: X ZB 4/10). Das Pikante daran: CDU-Verkehrsministerin Tanja Gönner plant, zumindest 3 der 15 zu vergebenden Netze im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) des Landes ebenfalls direkt zu vergeben. Diese drei Netze umfassen aber knapp ein Drittel dieser Leistungen mit einem Volumen von weit über einer Milliarde Euro. „Die Landesregierung erfährt mit diesem Urteil die Quittung für ihr stures Festhalten an den Direktvergaben und stellt damit den preisgünstigen Ausbau des Nahverkehrs durch den Wettbewerb in Frage“, sagt Hans-Martin Haller, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Da die Zeit dränge, wird die Landesregierung mit einem parlamentarischen Antrag dazu aufgefordert, schnellstens für Rechts- und Vergabesicherheit zu sorgen und vor der Wahl auf die Planung von Direkt-vergaben verzichten.

Die SPD wolle demgegenüber als Regierungsfraktion Aufträge nur im Ausnahmefall und ohne Ausschreibung direkt vergeben. „Die SPD will durch Ausschreibungen die Weichen für einen preisgünstigen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs stellen“, sagt Haller.

Stuttgart, 9. Februar 2011
Dr. Roland Peter
Pressesprecher