Wirtschaftsexperte Rainer Prewo: „Handwerk und Bauwirtschaft brauchen bessere und klare Regeln, doch die Landesregierung zögert wieder einmal“

Die SPD-Fraktion unterstützt das Drängen der Landesvereinigung Bauwirtschaft, die Vergabe- und Vertragsordnung VOB 2009 einzuführen. Schließlich sei Baden-Württemberg neben Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland, das dieses Vertragswerk noch nicht umgesetzt habe. „Das Handwerk im Land muss es ausbaden, dass CDU und FDP bei der Neuregelung der Auftragsvergabe nicht vorankommen“ kritisiert Rainer Prewo, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Er fordert die Landesregierung auf, rasch aktiv zu werden und die VOB zu übernehmen.

Wie sehr Schwarz-Gelb bei der Umsetzung zögere, zeige die Antwort der Landesregierung auf eine SPD-Initiative vom Juli (Drucksache 14/6725). Lapidar hieße es darin, eine zeitnahe Umsetzung werde angestrebt, es seien nur noch letzte Details zu klären. „Ich frage mich schon, weshalb die Landesregierung hier so langsam vorgeht, dass sie das Schlusslicht bildet?“, sagt Prewo. Es sei ein eindringliches Signal, dass jetzt sogar die Landesvereinigung der Bauwirtschaft ihren Unmut öffentlich zeige.

Prewo verweist auf die Folgen dieses Zögerns, da dadurch zwei unterschiedliche Vergabe- und Verdingungsordnungen im Land existieren. Für Baumaßnahmen des Bundes in Baden-Württemberg gilt bereits die neue VOB, während für Vergaben des Landes und der Kommunen nach wie vor die VOB 2006 vorhanden ist. Prewo sieht gravierende Nachteile bei der älteren VOB im Vergleich zum neuen Vertragswerk. So können nach der neuen VOB Nachweise und Erklärungen nachgereicht werden. Dies komme vor allem den kleinen und mittelgroßen Unternehmen zugute. Das neue Vertragswerk umfasst zudem erstmals bundesweit einheitliche Wertgrenzen für Ausschreibungen. Prewo verweist darauf, dass dies die Vergabe von Aufträgen des Bundes, Landes oder der Kommunen für Unternehmen wesentlich übersichtlicher machen würde. Zudem ließen sich so auch Informationskosten senken. Prewo sieht deshalb einen wirtschaftlichen Schaden für das Handwerk, solange die alte, engere VOB 2006 im Land noch gültig sei: „Die Landesregierung muss diesen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen rasch beseitigen.“

Stuttgart, 24. September 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher