Finanzexperte Schmid: „Das Land braucht einen Nachtragshaushalt, der der tatsächlichen schwierigen Lage angemessen ist“

SPD fordert, Steuerausfälle zu berücksichtigen und deutlich höheren Bürgschaftsrahmen für Unternehmen im Haushalt aufzunehmen

Nils Schmid, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert den heute vorgelegten Entwurf der Landesregierung für einen Nachtragshaushalt als unzureichend. Er beinhalte bislang lediglich die geplante Risikoabschirmung für die LBBW und finanzielle Mittel zur Bekämpfung der Schweinegrippe. Da der Nachtragshaushalt im Landtag erstmals am 15. Juni beraten werde, müsse die Landesregierung die Zeit nutzen. „Das Land braucht einen Nachtragshaushalt, der der tatsächlichen schwierigen Lage angemessen ist“, sagte Schmid.

Der Finanzexperte forderte die Landesregierung auf, die vorausgesagten Einnahmeausfälle durch die aktuelle Steuerschätzung in den Nachtragsentwurf einzuarbeiten. Es sei völlig unverständlich, dass die Landesregierung diese Steuerausfälle nicht berücksichtige. Schließlich rechne der Finanzminister selbst mit Ausfällen von 700 Millionen Euro. Schmid forderte die Landesregierung dazu auf, „ihre haushaltspolitischen Hausaufgaben nach zu kommen und dem Parlament einen ordentlichen Nachtragsentwurf vorzulegen“. Der Finanzminister müsse nach den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verfahren. Dies erfordere es, den Landtag frühzeitig mit der politischen Verarbeitung der Steuerausfälle zu befassen und die Ausfälle entsprechend im Landeshaushalt zu veranschlagen.

Außerdem verlangte Schmid, dringend den Bürgschaftsrahmen des Landes im Haushalt aufzustocken. Schon heute sei klar, dass die bisher vorgesehenen 500 Millionen Euro nicht mehr lange reichten. Damit die Landesregierung in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen Lage überhaupt handlungsfähig bleiben könne, sei eine deutliche Erhöhung unausweichlich. Andernfalls könne den zahlreichen Unternehmen aus dem Land, die eine Bürgschaft bräuchten, aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht geholfen werden. Da die Bürgschaften des Bundes an Komplementär-Bürgschaften des Landes gebunden seien, könnten dann die Unternehmen aus Baden-Württemberg wegen fehlender Landesmittel nicht einmal die Bundeshilfe in Anspruch nehmen, erklärte Schmid.


Stuttgart, 15. Mai 2009
Dr. Roland Peter
Pressesprecher