Wolfgang Drexler: „Der vielstimmige Chor der Landesregierung für und gegen eine Verschärfung des Waffenrechts muss von Teufel rasch beendet werden“

SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler hat Ministerpräsident Teufel aufgefordert, bei der Frage der Verschärfung des Waffenrechts rasch für Klarheit zu sorgen und den vielstimmigen Chor der Landesregierung zu beenden. Anlass für Drexlers Vorstoß sind widersprüchliche Äußerungen von Kabinettsmitgliedern zur Verschärfung des Waffenrechts in den letzten Tagen. So hatte z. B. Kultusministerin Schavan im SWR-Hörfunk Konsequenzen aus Erfurt gefordert und sich klar für eine „Verschärfung im Waffenrecht“ ausgesprochen. Landwirtschaftsminister Stächele dagegen lehnt genau dies heute in einem Gespräch mit dem Mannheimer Morgen rundweg ab, da dies „zu kurz gesprungen“ sei. Mit Blick auf die Interessen der Jäger ist für Stächele eine Verschärfung des Waffenrechts nicht zumutbar. Dagegen hatte selbst Innenstaatssekretär Heribert Rech nach Erfurt dafür plädiert, beim Waffenrecht alle Vorschriften noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

Angesichts der Tragödie von Erfurt vermisst SPD-Fraktionschef Drexler ein klares Wort des Ministerpräsidenten und auch des zuständigen Innenministers Schäuble zu der auch von CDU-Seite geforderten Verschärfung des Waffenrechts. Angesichts neuester polizeilicher Erkenntnisse über die näheren Umstände des Waffenbesitzes des Erfurter Täters und angesichts immer neuer Medienberichte über schier unglaubliche, aber bisher legale, Schießübungen in Schützenvereinen, die an die Ausbildung polizeilicher Spezialkräfte erinnerten, ist für den SPD-Fraktionschef eine Überarbeitung des soeben reformierten Waffenrechts unausweichlich. Inzwischen habe sich auch z. B. der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Thüringen für umfassende Änderungen des Waffenrechts ausgesprochen.

Drexler: „Nach Erfurt darf nicht mehr die einseitige Rücksichtnahme auf die Interessen von Lobbyisten im Vordergrund stehen. Wir sind es den Opfern von Erfurt schuldig, dass wir unvoreingenommen das ganze Waffenrecht noch einmal auf den Prüfstand stellen und in einem zweiten Anlauf im Vermittlungsausschuss alle notwendigen Änderungen und Verschärfungen vornehmen. Dem sollte sich auch die Landesregierung nicht verschließen.“

Drexler erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Innenstaatssekretär Rech noch vor 14 Tagen massiv Kritik an der von der Bundesregierung vorgelegten Neuregelung des Waffenrechts geübt hatte.

Beim Landesschützentag in Bad Rappenau am 14. April 2002 hatte sich Rech namens der Landesregierung u. a. gegen die Einführung einer umfassenden Bedürfnisprüfung als „Bürokratie pur und Ausdruck eines nicht gerechtfertigten Misstrauens gegenüber den legalen Waffenbesitzern“ ausgesprochen. Die Landesregierung, so Rech damals auf dem Landesschützentag, werde sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Sportschützen, die vorübergehend dem aktiven Schießsport nicht nachgehen, ihre Waffen behalten dürfen. Baden-Württemberg lehne auch gesetzliche Regelungen ab, „die die Behörden vor der Erteilung der Erlaubnis für neue Waffen zu einer exakten bürokratischen Prüfung verpflichten, ob alle vorhandenen Waffen tatsächlich auch weiterhin zur Ausübung des Sports benötigt würden. Ebenfalls ablehnend stehe das Land dem vorgesehenen, weitreichenden Zutrittsrecht von Behörden in Wohnungen zur Überprüfung der sichereren Aufbewahrung von Schusswaffen gegenüber“ (Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14.04.2002 zum Landesschützentag in Bad Rappenau).

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher