Fraktionschef Claus Schmiedel: „Eine Gefahr, dass Steuerfahnder sich strafbar gemacht hätten, wenn sie die CD gekauft hätten, hat zu keinem Zeitpunkt bestanden“

Finanzexperte Nils Schmid: „Der Schutz der Steuerhinterzieher ist der Landesregierung offensichtlich am wichtigsten“

Jetzt ist klar nachgewiesen: „Der Justizminister hat die Öffentlichkeit im Fall der Steuersünder-CD belogen“, erklärte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. Nach einer Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft Freiburg sei die Beschaffung der Daten von deutschen Steuerhinterziehern in der Schweiz nicht strafbar gewesen. „Da Goll seit 8. Februar bekannt war, dass die Beschaffung der Daten-CD nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, hat er gelogen“, erklärte Schmiedel. Und: „Wer die Öffentlichkeit so bewusst hinters Licht führt, hat seine Glaubwürdigkeit als Justizminister vollkommen verloren.“ Durch diese Entscheidung sei klar, dass deutsche Beamte sich nicht der Beihilfe hätten schuldig machen können, wenn Vertreter des Landes Baden-Württemberg die CD gekauft hätten. „Eine Gefahr, dass Steuerfahnder sich strafbar gemacht hätten, wenn sie die CD gekauft hätten, hat zu keinem Zeitpunkt bestanden“, betonte Schmiedel.

Diese Tatsache wird jetzt durch die neue Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion deutlich bekannt. Der Fall der Steuersünder-CD begann im Dezember 2008. Danach habe es mehrere Kontakte zwischen Steuerfahndern des Finanzamtes Freiburg-Land und dem Anbieter gegeben. Der Informant stellte in mehreren Lieferungen personifizierte und anonymisierte Datensätze von Steuerhinterziehern zur Verfügung.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg untersuchte deshalb, ob hier ein Delikt vorliegt. Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft entschied sich am 22. Juni 2009 dagegen, ein Ermittlungsverfahren gegen den Anbieter aufzunehmen. Ihre Begründung: Mögliche Straftaten durch die Datenbeschaffung in der Schweiz „unterfielen nicht dem deutschen Strafrecht“. Zudem könne wegen des Straftats der „Datenhehlerei“ dem Informanten kein Vorsatz „bezüglich der Unbefugtheit der Offenbarung“ nachgewiesen werden.

Das aber heiße: Ohne Straftat keine Beihilfe. Da die Staatsanwaltschaft Freiburg keinen Straftatbestand durch den Kauf der CD sah, sei es offensichtlich, dass auch die damit beteiligten Beamten nicht wegen Beihilfe belangt werden könnten, erklärte Nils Schmid, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Landeschef der SPD. Damit seien die angeblichen Befürchtungen von Goll und Mappus, der Ankauf sei rechtlich problematisch, bereits von der eigenen Staatsanwaltschaft widerlegt worden. Finanzminister Stächele wurde offenbar am 4. Februar 2010 von dieser Entscheidung unterrichtet, Justizminister Goll aber sicher am 8. Februar 2010. „Goll und die Landesregierung hätten den Widerstand gegen den Ankauf also spätestens am 8. Februar aufgeben müssen“, sagte Schmid.

Zudem werde in der Antwort deutlich, dass die Landesregierung bis heute noch nicht entschieden habe, sich am Erwerb der Kontodaten bei der Nordrhein-Westfalen-CD zu beteiligen. „Mappus und Goll versuchen also nach wie vor eine Beteiligung zu vermeiden“, erklärte Schmid. Und: „Der Schutz der Steuerhinterzieher ist der Landesregierung offensichtlich am wichtigsten.“

Stuttgart, 5. März 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher