Reinhold Gall: „Goll jubiliert, dass Karlsruhe der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat, organisiert im Polizeigesetz aber genau dieselbe staatliche Sammelwut“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, sieht sich durch den Karlsruher Richterspruch in seiner Haltung zum Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die SPD habe immer die Auffassung vertreten, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten.

Verwundert zeigte sich Gall über die merkwürdigen Wandlungskünste des Justizministers: „Goll jubiliert, dass Karlsruhe der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat, organisiert im Polizeigesetz aber genau dieselbe staatliche Sammelwut.“ Der SPD-Innenexperte verwies auf die nahezu unbegrenzte Möglichkeit der Videoüberwachung und der nicht anlassbezogenen KfZ-Kennzeichenerfassung im neuen baden-württembergischen Polizeigesetz.

Da er sich bei der Gesetzgebung im Lande völlig anders verhalte, eigne sich „Chamäleon Goll“ nicht als glaubwürdiger Hüter der Freiheitsrechte der Bürger. Gerade das von ihm mit auf den Weg gebrachte neue Polizeigesetz von Baden-Württemberg gewährleiste nicht die Balance zwischen der Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und dem Erhalt der individuellen Bürger- und Freiheitsrechte.

Stuttgart, 2. März 2010
Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher