Abgeordneter Stickelberger: „Rechs Vorstellungen haben sich weit vom Grundgesetz entfernt“

Verfassungsrichter bemängeln Punkte im bayerischen Versammlungsrechts, die auch im baden-württemberischen Gesetzentwurf enthalten sind

Die SPD-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik am geplanten Versammlungsrecht der Landesregierung durch die Bundesverfassungsrichter bestätigt. Das Gericht habe heute zwar Passagen des Bayerischen Versammlungsgesetzes verworfen. Aber der baden-württembergische Gesetzentwurf weise einige dieser kassierten Passagen ebenfalls auf. „Innenminister Rech wird hier deutlich vor Augen geführt, dass sich seine Vorstellungen weit vom Grundgesetz entfernt haben“, erklärt Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Rechs Entwurf verstoße gegen grundlegende Rechte der Bürger. Die SPD fordert ihn deshalb dringend dazu auf, seinen Entwurf zu korrigieren.

Zu den gestrichenen inhaltsgleichen Paragrafen zählt, dass Bußgelder verhängt werden, wenn der Versammlungsleiter nicht die Gewaltfreiheit der Versammlung durchsetze oder wenn die Organisatoren von Demonstrationen gegen formale Anforderungen der Anzeigepflicht verstießen. Ebenfalls verworfen wurde die Befugnis für die Polizei, bei Versammlungen per Videokamera Übersichtsaufnahmen zu machen und sie unter sehr weiten Voraussetzungen verwenden zu können. Auch dies findet sich im Gesetz-Entwurf des Landes.

Stickelberger unterstrich zwar, dass die SPD-Fraktion die Absicht der Regierung unterstütze, den Missbrauch des Versammlungsrechts durch extremistische Gruppen einzudämmen. „Dafür darf aber nicht die Versammlungsfreiheit aller Bürger geopfert werden“, sagte der Abgeordnete. Dies sei bei vielen Punkten des Entwurfs der Fall. Stickelberger kritisierte, dass die formalen und organisatorischen Anforderungen in dem Entwurf mehr als notwendig verschärft werden würden. Zudem dehne er die Befugnisse der Polizei viel zu stark aus.


Dr. Roland Peter
Pressesprecher