Rechtsexperte Stickelberger: „Ein Verbot dieser Diskriminierung im Grundgesetz wäre ein eindeutiges Bekenntnis zu einer modernen, toleranten und weltoffenen Gesellschaft“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, dem heute im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Antrag zur Aufnahme eines Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität ins Grundgesetz zuzustimmen. Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, sieht hierin einen wichtigen Schritt: „Ein Verbot dieser Diskriminierung in Artikel 3 Grundgesetz wäre ein eindeutiges Bekenntnis zu einer modernen, toleranten und weltoffenen Gesellschaft.“ In vielen gesellschaftlichen Schichten würden unterschiedliche sexuelle Identitäten bereits als selbstverständlich akzeptiert. Aber von einer rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung könne bei weitem noch nicht gesprochen werden.

Deshalb hält Stickelberger es für erstaunlich, dass Initiativen der SPD zur rechtlichen Gleichstellung im Landtag regelmäßig von den Regierungsfraktionen gestoppt werden würden. Erst kürzlich sei ein SPD-Antrag auf Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion deutlich zurückgewiesen worden. „Die CDU bezog sich dabei ausdrücklich auf die Regelungen im Grundgesetz, die nach ihrer Auffassung diese Diskriminierung rechtfertigen“, erinnert Stickelberger. Im Zuge der heutigen Abstimmung erklärte zudem Staatsminister Reinhart, dass das Grundgesetz bereits ausreichenden Schutz bieten würde. „Es ist wirklich nicht zu fassen, mit welch fadenscheinigen Argumenten die CDU diesem Thema auszuweichen versucht“, empört sich Stickelberger.

Die ablehnende Haltung der Landesregierung sei umso erstaunlicher, als auch die Bundesländer Bayern und Hessen mittlerweile einen deutlichen Schritt nach vorn getan hätten: „In beiden Ländern wird im Beamtenrecht eine Gleichstellung von verpartnerten und verheirateten Beamten des Landes eingeführt“, berichtet Stickelberger. Eine solche Änderung ist auch im Koalitionsvertrag für die Bundesbeamten vorgesehen.

Stuttgart, 27. November 2009
Dr. Roland Peter
Pressesprecher