Katrin Altpeter: „Das Kinderschutzgesetz muss ausgeweitet werden“

Anlässlich des heutigen Fachkongresses zum interdisziplinären Kinderschutz in Baden-Württemberg fordert die Sozialexpertin Katrin Altpeter aus der SPD-Landtagsfraktion eine Ausweitung des baden-württembergischen Kinderschutzgesetzes. „Es bedarf konkreter Regeln dafür, wie die staatlichen und nicht-staatlichen Akteure im Kinderschutz vor Ort zusammenarbeiten müssen.“ Dazu müsse konkret geregelt werden, wann die ärztliche Schweigepflicht endet und wann eine Pflicht der Ärzte zum Zusammenwirken mit dem Jugendamt beginnt.

Neben den Ärzten und außerschulischen Bildungsangeboten müssten auch Vereine, Kirchen und Jugendgruppen verbindlich in den Kinderschutz einbezogen werden. Die Landesregierung setze hier bisher lediglich auf eine freiwillige Kooperation. Dazu Altpeter: „Angesichts der immer wieder auftauchenden Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kindern sollte niemand die Mitarbeit verweigern können. Um die Kooperation zu stärken, bedarf es auch einer geregelten Finanzierung durch das Land.“

Stuttgart, 19. Oktober 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher