Wolfgang Drexler: „Der heute vorgelegte Kommissionsbericht ist enttäuschend, die SPD wird sich damit nicht zufrieden geben“

SPD sucht weiter nach fraktionsübergreifender Kompromisslösung

„Maßlos enttäuscht“ zeigte sich SPD-Fraktionschef Drexler von dem heute vorgelegten Kommissionsbericht zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes. Die Kommission sei ihrem Auftrag nicht gerecht geworden und habe stattdessen weitgehend nur Argumente für die von CDU-Seite verlangte Beibehaltung des Status quo geliefert. So habe die Kommission z. B. den Umbau der Altersvorsorge ausschließlich unter der Voraussetzung geprüft, dass zumindest bei der Höhe der Altersversorgung alles beim Alten bleibt. Nach Ansicht der SPD jedoch muss die Altersversorgung nicht nur auf ein neues System umgestellt, sondern auch in der Höhe gekappt werden. Drexler kündigte an, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Kommissionsbericht nicht abfinden, sondern weiterhin alles daran setzen werde, doch noch fraktionsübergreifend eine Kompromisslösung zur Reform des Abgeordnetenrechtes zu erreichen.

Positive Signale in die richtige Richtung sieht SPD-Fraktionschef Drexler bei den Empfehlungen der Kommission lediglich bei der Reduzierung der Doppelversorgung und bei der Ausweitung der Unvereinbarkeit von Mandat und öffentlichem Amt. Die SPD, so Drexler, kritisiere seit langem, dass z. B. Schulleitern oder Oberbürgermeistern zwar die Vergütung aus diesem Amt auf 60 Prozent reduziert wird, wenn sie gleichzeitig ein Landtagsmandat innehaben, die Pension aus dem Amt aber zu 100 Prozent erhalten bleibt.

Drexler: „Hätte die Kommission dieses Problem und die Unvereinbarkeiten von Amt und Mandat konsequent zu Ende gedacht, dann hätte sie zwingend auch einen Vorschlag zur Neuregelung der Versorgung aller Abgeordneten vorlegen müssen.“

Die SPD-Fraktion will nach den Worten von Wolfgang Drexler nun im Gespräch mit den anderen Fraktionen ausloten, ob doch noch ein tragfähiger Kompromiss zur Reform des Abgeordnetengesetzes möglich ist. Für die SPD-Fraktion sind für eine solche Reform folgende Eckpunkte von wesentlicher Bedeutung:

1. Die Altersvorsorge der Abgeordneten obliegt künftig den Abgeordneten selbst. In die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung werden – anstelle der jetzigen Altersversorgung und der steuerfreien Unkostenpauschale – die Kosten einer angemessenen Alterssicherung und die Kosten der Wahrnehmung der Abgeordnetentätigkeit einbezogen.

2. Es wird eine konsequente Unvereinbarkeit zwischen Wahrnehmung eines Mandats und einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst oder einem von der Öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen vorgesehen.

3. Es sind Regelungen vorzusehen, die eine unzulässige Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausschließen und die notwendige Transparenz herstellen, wenn Abgeordnete neben ihrer Abgeordnetentätigkeit private berufliche oder sonstige Erwerbstätigkeiten ausüben oder ehrenamtliche Funktionen wahrnehmen.

Das Nebeneinander von steuerpflichtigen Diäten und unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gewährten steuerfreien Aufwandspauschalen und die großzügigen Versorgungs- und Übergangsgeldregelungen sind nach den Worten von SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler zu Recht in der öffentlichen Kritik. Der Landtag müsse daraus endlich die Konsequenzen ziehen und transparente und angemessene Regelungen finden, die Abgeordnete und übrige Bevölkerung gleichstellen.

Die SPD fordert deshalb eine konsequente Neuregelung der Altersvorsorge nach dem in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Modell, eine konsequente Unvereinbarkeit einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit einem Mandat im Landtag und die Einführung klarer Regelungen, um unzulässige Einflussnahme auf politische Entscheidungen auszuschließen.

Drexler: „Wer gegen Politikverdrossenheit angehen und neues Ansehen für den Landtag und seine Abgeordneten gewinnen will, der muss jetzt Ja sagen zu einer Reform, die die Abgeordneten gegenüber der übrigen Bevölkerung nicht weiter privilegiert.“

Helmut Zorell
Pressesprecher