Katrin Altpeter: Entscheidung ein Fortschritt für den Sozialstaat

Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Katrin Altpeter: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Fortschritt für den Sozialstaat. Sie bestätigt den Anspruch auf Hilfe von bedürftigen Menschen an die Gesellschaft, der nicht nur in Form eines Almosens erfolgen darf.“

Altpeter unterstrich die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes an Pauschalen, deren Herleitung insbesondere für Kinder nicht nachvollziehbar ist. „Wenn Kinder mehrfach im Jahr neue Schuhe benötigen und es erwartet wird, dass sie am Schulessen oder am Klassenausflug teilnehmen, dann muss auch klar sein, dass entsprechende Mittel dafür zur Verfügung stehen“, sagte Altpeter weiter.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stelle jedoch nicht das Hilfesystem des SGB II grundsätzlich in Frage, betont Altpeter. Ziel müsse bleiben, dass die Familien auch ohne staatliche Fürsorge leben könnten. Die Hilfen stark an die Integration über Bildung und Arbeit auszurichten, bleibe deshalb weiterhin richtig. Bei der Neugestaltung müsste deshalb die Verzahnung von Leistungen der sozialen Infrastruktur und Geldleistungen mit den jeweiligen Zuständigkeiten viel mehr als früher beachtet werden. Altpeter dazu: „Dass zum Beispiel jeder bedürftige Schüler, der weit von seiner Schule entfernt wohnt, eine Schülerfahrkarte erhält, ist Sache der Kommune. Die Länder müssen mindestens für bedürftige Familien komplette Lernmittelfreiheit garantieren. Und erst was dann übrig ist, muss in einen neu zu definierenden Regelsatz eingehen.“

Stuttgart, 9. Februar 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher