Schulexperte Zeller: „Das Urteil bestärkt die SPD-Forderung nach einem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, wonach das Land der Integrativen Waldorfschule Emmendingen die Genehmigung für einen ge-meinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen erteilen muss. „Wir se-hen uns durch das Urteil in unserer Forderung nach einem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen bestärkt“, sagte der SPD-Abgeordnete und Vorsit-zende des Schulausschusses im Landtag, Norbert Zeller. Es sei bedauerlich, dass Kul-tusminister Rau erneut erst durch eine schallende richterliche Ohrfeige zur Einsicht ge-bracht werden müsse. „Die Landesregierung muss endlich ihren Widerstand aufgeben und nun auf eine Berufung verzichten“, forderte Zeller.

Nach Ansicht des Schulexperten sei eine entsprechende Novellierung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg dringend erforderlich. Nicht zuletzt der auch von der Bundesrepu-blik ratifizierte Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ver-pflichte dazu, die Mädchen und Jungen gemeinsam zu unterrichten, wenn Eltern dies wollten. Zeller forderte die Landesregierung zudem auf, die in Baden-Württemberg noch bestehenden „Integrativen Schulentwicklungsprojekte“ (ISEP) beizubehalten. Rau müsse seinen Irrweg, die noch verbliebenen ISEP abzuschaffen, verlassen. So sei der Antrag der Anne-Frank-Grundschule aus Freiburg, das ISEP zu verlängern, bislang vom Kul-tusministerium nicht einmal beantwortet worden.

Eltern behinderter Kinder sollen die Wahlfreiheit haben, ihr Kind an einer entsprechenden Sonder- oder an einer Regeleinrichtung unterrichten zu lassen. Hierfür müsse das Land die gesetzliche Grundlage schaffen, wie die SPD-Fraktion in einer aktuellen parlamenta-rischen Initiative fordere, sagte Zeller.


Dr. Roland Peter
Pressesprecher