Sektenexpertin Sabine Fohler: „Die Weigerung des Kultusministeriums, das neue Rechtsgutachten offenzulegen, ist nicht nachvollziehbar“

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung sich dazu durchgerungen habe, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts abzulehnen. Damit folge die Landesregierung der Forderung der SPD, nachdem zuvor der damalige Kultusminister Rau der Anerkennung zustimmen wollte. „Es wäre unverantwortlich gewesen, wenn die Landesregierung die rechtliche Gleichstellung dieser Sekte mit den Kirchen akzeptiert hätte“, erklärt Sabine Fohler, sektenpolitische Sprecherin der Fraktion. Es sei auch zu begrüßen, dass das Gutachten des Justizministeriums die Forderung aufgegriffen habe, die schlimmen Erfahrungen ehemaliger Mitglieder dieser Sekte zu bewerten.

Sabine Fohler fordert allerdings, dass das Gutachten so schnell wie möglich den Fraktionen zugestellt werde. Dies sei vom Kultusministerium abgelehnt worden. „Diese Weigerung des Kultusministeriums, das neue Rechtsgutachten offenzulegen, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt Fohler. Die Fraktionen müssten die rechtlichen Argumente gegen eine Anerkennung vertreten können. Die SPD wird deshalb im Landtag beantragen, das Gutachten rasch offenzulegen.

Stuttgart, 20. September 2010
Dr. Roland Peter
Pressesprecher