Sabine Wölfle, tourismuspolitische der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert die verschärfte Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: „Wenn man Infektionsketten unterbrechen und eine funktionierende Nachverfolgung garantieren will, braucht es praktikable Lösungen. Der Ansatz in der aktuellen Corona-Verordnung drängt Gastwirte und Restaurantbesitzer jedoch unfreiwillig in die Rolle von Hilfssheriffs. Auch rechtlich bewegt sich die Landesregierung hier in einer Grauzone, denn Gastwirte sind keine Polizisten und nicht der verlängerte Arm des Ordnungsamtes.“

„Und sollte sich später herausstellen, dass Gäste falsche Angaben gemacht haben, läuft auch das Bußgeld ins Leere. Nicht jede Täuschung fällt sofort auf, denn man kann auch mit plausiblen Namen und Anschriften tricksen und es lässt sich dann im Ernstfall nicht mehr rekonstruieren, wer tatsächlich am Tisch saß. Auch wird es Gastwirten schwerfallen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Gäste aus dem Lokal zu werfen, die sich grundsätzlich weigern, ihre Personalien anzugeben. Diese Gäste samt Begleitung werden nicht wiederkommen. Anstatt den Vollzug in die Gaststuben zu verlagern sollte die Landesregierung hier im Benehmen mit der Branche eine Lösung finden, die rechtssicher ist und funktioniert.“

Stuttgart, 6. Oktober 2020

Dr. Hendrik Rupp

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