MdL Rainer Stickelberger: „Karlsruhe hat die Bürgerrechte gestärkt und für die Online-Durchsuchung hohe Hürden aufgestellt“

MdL Reinhold Gall: „Den rechtsstaatlich bedenklichen Wünschen von Schäuble und Rech hat das Gericht eine Absage erteilt“

Die SPD sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer bisherigen kritischen Haltung zu Plänen von Unionspolitikern für eine Online-Durchsuchung bestätigt. „Die Verfassungsrichter haben durch ihr heutiges Urteil deutlich gemacht, dass eine Online-Durchsuchung einen schwerwiegenden Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, der nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen darf“, sagte SPD-Rechtsexperte Rainer Stickelberger. Die ursprünglichen, sehr weitreichenden Vorstellungen aus den Reihen der CDU seien damit vom Tisch. „Karlsruhe hat die Bürgerrechte gestärkt und für die Online-Durchsuchung hohe Hürden aufgestellt“, so Stickelberger. Der Gesetzgeber sei gehalten, sich an diese Vorgaben zu halten. Das Gericht habe klargestellt, dass mit der Online-Durchsuchung kein Tor geöffnet werden dürfe, das früher oder später zu einem Ausverkauf von Bürgerrechten führen könnte.

Nach Ansicht von SPD-Polizeisprecher Reinhold Gall knüpft die Karlsruher Entscheidung die Online-Durchsuchung an Voraussetzungen, die auf Landesebene in kaum einem Fall erfüllt sein werden. Dem Einsatz der Online-Durchsuchung als normalem Fahndungsinstrument sei damit ein Riegel vorgeschoben worden. „Den rechtsstaatlich bedenklichen Wünschen von Schäuble und Rech hat das Gericht eine Absage erteilt“, sagte Gall. Er hält es für fraglich, dass sich die Online-Durchsuchung überhaupt zur Terrorabwehr eignet. Innenminister Rech habe bis zur Stunde nicht deutlich machen können, inwieweit dieses Instrument für die Landespolizei tatsächlich einen ermittlungstaktischen Vorteil bringe, etwa bei der Festnahme der Terrorverdächtigen letzten Herbst. Es bestünden auch Zweifel, inwieweit diese Maßnahme technisch umsetzbar sei und ob die Polizei ihre Mittel nicht weitaus effektiver einsetzen könne. „Denn eines“, so Gall, „ist ganz klar: die Online-Durchsuchung kann keine Polizisten ersetzen – ganz im Gegenteil.“


Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher