Wolfgang Drexler: „Ein neues Landtagswahlrecht soll im Konsens aller Fraktionen erarbeitet werden, dafür schlagen wir eine interfraktionelle Kommission vor“

Die überfällige Novellierung des Landtagswahlrechts darf nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion nicht zwischen Innenministerium und Regierungsfraktionen ausgehandelt werden, wie dies CDU-Fraktionschef Oettinger vorschwebt. Die Änderung des Landtagswahlrechts ist nach den Worten von SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler vielmehr zuallererst eine Angelegenheit des Landtages selber. Drexler schlägt deshalb vor, die notwendigen Änderungen in einer interfraktionellen Kommission im Konsens zu erarbeiten. Drexler hat dafür ausdrücklich die konstruktive Mitarbeit der SPD-Fraktion zugesichert. Drexler: „Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass das Landtagswahlrecht nur von allen Fraktionen gemeinsam verändert wird. Oettinger wäre gut beraten, sich daran zu halten und nicht aus machtpolitischen Gründen der Versuchung zu erliegen, die Op-position auszuschließen.“

Bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte die SPD-Fraktion ihre Vorschläge für eine Reform des Landtagswahlrechts auf den Tisch gelegt. Die SPD fordert die Einführung von Erst- und Zweitstimme bei Landtagswahlen, wobei mit der Erststimme die Kandidaten und Kandidatinnen in den Wahlkreisen und mit der Zweitstimme eine Partei gewählt wird. Mit einem Zweistimmenwahlrecht und der Einführung einer kleinen Landesliste hätten nach den Berechnungen der SPD vor allem Frauen und junge Kandidaten bes-sere Chancen, in den Landtag einzuziehen.

Bei einem System von Erst- und Zweitstimme mit einer kleinen Landesliste würden auf der Basis der regulären Sitzzahl des Landtags von 120 Sitzen 50 Sitze durch die Erst-stimme (Direktwahl) vergeben, weitere 50 Sitze über Zweitmandate und 20 Sitze über eine kleine Landesliste. Evtl. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nach diesem Vorschlag der SPD über die Landesliste verrechnet werden. Die Regelsitzzahl des Land-tags von 120 würde damit selbst bei Wahlergebnissen wie 1992 und 1996 eingehalten werden können.

Die SPD spricht sich auch dafür aus, die Wahlkreise in ihrer Größe anzupassen. Nach dem Bundestagswahlgesetz z. B. darf die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen nach oben und nach unten um nicht mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen. Danach wären zwei Wahlkreise zu klein (Heilbronn und Geislingen) und drei Wahlkreise zu groß (Leonberg, Biberach und Bietigheim-Bissingen). Das Bundestagswahlgesetz sieht aber auch vor, dass die Zahl der Wahlberechtigten um nicht mehr als 15 Prozent von der Durchschnittsgröße abweichen soll. Bei Beachtung dieser 15-Prozent-Grenze müssten zusätzlich sechs Landtagswahlkreise in Baden-Württemberg als zu klein und neun Wahlkreise als zu groß geändert werden.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler forderte CDU-Fraktionschef Oettinger auf, die Op-positionsfraktionen an der Erarbeitung eines neuen Landtagswahlrechts gleichberechtigt zu beteiligen. Die SPD werde im Landtag – wie schon in der vergangenen Legislaturperiode – erneut einen Antrag einbringen, um eine interfraktionelle Kommission zur Novellierung des Landtagswahlgesetzes einzusetzen.
Drexler appellierte auch an die FDP-Fraktion, ihr Versprechen aus der Koalitionsverein-barung der vergangenen Legislaturperiode endlich einzulösen und sich für eine Verringung der Zahl der Wahlkreise einzusetzen.

Helmut Zorell

Pressesprecher