MdL Reinhold Gall: „Der Innenminister muss seinen Entwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes nun zügig überarbeiten und dem Landtag ein verfassungsrechtlich einwandfreies Gesetz vorlegen“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung durch Videokameras und sieht sich in ihrer bisherigen Position, eine solche Kennzeichenerfassung nur strikt anlassbezogen zu erlauben, voll bestätigt. „Karlsruhe hat die Bürgerrechte erneut gestärkt und für die elektronische Beobachtung von Autofahrern hohe Hürden aufgestellt“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall.

Er forderte Innenminister Rech auf, seinen Entwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes nun zügig zu überarbeiten und dem Landtag ein verfassungsrechtlich einwandfreies Gesetz vorzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem heutigen Urteil die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig. Auch der von der baden-württembergischen Landesregierung am 4. März 2008 beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes sieht in § 22 Abs. 2 Satz 2 eine verdachtsunabhängige Massenkontrolle von Autokennzeichen vor.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher