Wolfgang Drexler: „Ich schlage vor, dass eine interfraktionelle Kommission eingesetzt wird, damit die Reform des Landtagswahlrechts endlich vorankommt“
Briefe an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag und an Walter Döring

Die SPD-Landtagsfraktion unternimmt einen neuerlichen Vorstoß für ein besseres und gerechteres Landtagswahlrecht. Als Reaktion auf die Beschlüsse des Dreikönigs-Parteitages der baden-württembergischen FDP hat SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler in Briefen an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag und an FDP-Chef Walter Döring vorgeschlagen, eine interfraktionelle Kommission zur Reform des Landtagswahlrechts einzusetzen. Nachdem sich die FDP auf ihrem Parteitag in Stuttgart ebenfalls für Änderungen beim Landtagswahlrecht ausgesprochen hat, ist Wolfgang Drexler optimistisch, dass nun doch noch Bewegung in die seit langem festgefahrene Diskussion kommt.

Drexler wies in seinem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden darauf hin, dass seine Fraktion schon zu Beginn dieser Legislaturperiode auf einer Landespressekonferenz (6. April 2001) konkrete Vorschläge für eine Reform des Landtagswahlrechts vorgelegt und in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Initiative zur Einsetzung einer Expertenkommission ergriffen hatte. Dieser Parlamentsantrag sei jedoch am 18. Juli 2001 in namentlicher Abstimmung im Landtag leider abgelehnt worden, „auch durch Sie und Ihre Fraktionsmitglieder“, so Drexler in einem Schreiben an FDP-Chef Walter Döring.

Da es guter demokratischer Tradition entspreche, bei weit reichenden Änderungen des Wahlrechts einen möglichst breiten Konsens zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien anzustreben, hält die SPD-Fraktion die Einsetzung einer fraktionsübergreifenden Expertenkommission für den richtigen Weg, um die bereits vorliegenden und weitere Vorschläge zur Änderung des Landtagswahlrechts – evtl. unter Hinzuziehung von Sachverständigen – zu beraten.
Drexler in seinem Brief an die Fraktionsvorsitzenden und an Walter Döring: „Ich hoffe, dass es uns endlich gelingt, aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung der Fraktionen eine interfraktionelle Kommission zur Reform des Landtagswahlrechts einzusetzen.“

Die FDP hatte auf ihrem Landesparteitag beschlossen, den Landtag auf 120 Abgeordnete zu begrenzen und dabei je eine Hälfte der Mandate als Direktmandate bzw. über die Zweitauszählung zu vergeben. Außerdem hatte die FDP ein gerechteres Auszählungsverfahren und die Einführung einer Zweitstimme gefordert.

Die SPD hatte schon zu Beginn dieser Legislaturperiode vorgeschlagen, das System von Erst- und Zweitstimme auch für Landtagswahlen einzuführen, weil damit mehr Chancengerechtigkeit zwischen den Parteien hergestellt würde und die Wählerinnen und Wähler zudem bessere Auswahlmöglichkeiten hätten. Auch die Chancen von Frauen und jungen Kandidaten, in den Landtag gewählt zu werden, können nach Berechnungen der SPD mit einem Zweitstimmen-Wahlrecht deutlich verbessert werden.

Drexler: „Es liegen also viele Vorschläge auf dem Tisch und im Landtag gibt es über die Fraktionen hinweg eine breite Mehrheit zur Reform des Landtagswahlrechts. Diese Reform darf deshalb nicht an der Koalitionsdisziplin der FDP scheitern. Wenn Döring und die FDP nicht wieder als Papiertiger dastehen möchten, dann sollten sie jetzt der Einsetzung einer fraktionsübergreifenden Expertenkommission auf der Basis einer gemeinsamen Vereinbarung aller Landtagsfraktionen ihre Zustimmung erteilen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher