Integration von Migrantinnen und Migranten unter neuen Herausforderungen

Im Jahr 2011 wurde in Baden-Württemberg auf unseren Vorschlag das Ministerium für Integration neu geschaffen, das sich besonders der Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund zuwenden sollte. Das Bewusstsein, dass nahezu 30 % der Menschen in unserem Bundesland einen Migrationshintergrund und damit häufig andere kulturelle sowie religiöse Prägungen haben, sollte gestärkt und mit gezielten Maßnahmen die gesellschaftliche und politische Teilhabe in die Aufnahmegesellschaft gefördert werden. Die Möglichkeiten des Ministeriums für Integration wurden mit verschiedenen Initiativen ausgeschöpft. Vor allem mit dem Aufkommen der Flüchtlingskrise 2015 wurde der Fokus auf eine andere Zielgruppe gelenkt: die der Flüchtlinge.

Zu unterscheiden gilt es im Bereich der Integration insbesondere folgende Gruppen:

  • Migrantinnen und Migranten aus EU-Staaten,
  • (Arbeits- ) Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Staaten, darunter auch die ehemaligen Aussiedler vor allem aus den osteuropäischen Staaten, sowie die sogenannten Gastarbeiter,
  • Flüchtlinge,
  • unbegleitete minderjährige Ausländer.

Die politische Herausforderung besteht nun darin, sowohl die – zum Teil schon vor vielen Jahren – legal zugewanderten Migrantinnen und Migranten mit ihren Familien als auch die erst seit kurzer Zeit in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive hier zu integrieren bzw. Grundlagen zu schaffen, mit denen neben Bildung, Arbeit und Ausbildung, Wohnen, Gesundheit, gesellschaftliche und politische Teilhabe ermöglicht wird.

Dazu bedarf es nicht nur einen angemessen und auskömmlichen Betrag an finanziellen Mitteln, sondern auch ein hohes Maß an Engagement im haupt- und ehrenamtlichen Bereich wie auch ein breites gesellschaftliches Bündnis mit vielen Akteuren aus den o.g. Bereichen.

Was wir nun nach der Zerschlagung des Integrationsministeriums durch Grüne und CDU brauchen, muss aus einem Guss sein, denn Integration beginnt JETZT!

Woher kommen wir?

Hauptsächlich in der Federführung des Integrationsministeriums haben wir in der vergangenen Regierungszeit folgende Maßnahmen umgesetzt:

Humanere Flüchtlingspolitik

  • Novellierung des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes
  • Förderprogramm „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“
  • Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen
  • Förderprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“
  • Stipendienprogramm des Landes für Flüchtlinge aus Syrien
  • Umfangreiche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung des starken Flüchtlingszustroms
  • Sonderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ für den Erwerb, Bau und Umbau von Unterkünften für Flüchtlinge in den Kommunen

Interreligiöser Dialog und Stärkung der Kulturellen Vielfalt

  • Runder Tisch Islam
  • Ausbau des islamischer Religionsunterricht an Schulen
  • Abschluss eines Staatsvertrag mit den Sinti und Roma
  • Novellierung des Bestattungsgesetzes, welches jetzt u.a. auch Erdbestattungen ohne Sarg in Tüchern zulässt
  • Förderprogramm interkulturelle Pflege

 

Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung

  • Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg mit einem Gesetzgebungspaket zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe für Migrantinnen und Migranten
  • Landesanerkennungsgesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • „Charta der Vielfalt“ – Vielfalt und Diversity in Landesverwaltung und Gesellschaft, Erhöhung des Anteils der Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs
  • Restriktive Einbürgerungspraxis beendet und Einbürgerungserleichterungen umgesetzt

Bildung

  • Einrichtung 1.160 zusätzlicher Stellen für die Förderung junger Geflüchteter in Vorbereitungsklassen und Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf
  • Ausweitung und Weiterentwicklung der Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
  • Schaffung neuer Angebote für Geflüchtete im Alter von 21 bis 35 Jahren mit keinen oder geringen Sprach- und Schreibkenntnissen (BEF Alpha)
  • Entwicklung der Potentialanalyse 2P zur besseren Begleitung von Bildungswegen

Aktuell fordert die SPD-Landtagsfraktion vor allem Verbesserungen in den Bereichen:

1. Frühkindliche und schulische Bildung

  1. Integration von Anfang an

Qualitativ hochwertige Angebote der frühkindlichen Bildung allen Kindern zugänglich machen!

Frühkindliche Bildung kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft leisten. Eine gezielte Förderung unter anderen im Bereich Sprache ist oft grundlegend für spätere Bildungserfolge. Es gilt daher bestehende Hürden zu frühkindlichen Angeboten abzubauen, um sie für alle Kinder zugänglich zu machen.

  • Die Kita-Gebühren sollen schrittweise abgeschafft werden, denn ein monatlicher Elternbeitrag in Höhe von 300 Euro hält vor allem die Eltern mit geringem Qualifikationsniveau – darunter auch viele Eltern ohne ausreichende Deutschkenntnisse – davon ab, ihre Kinder zu einem frühen Zeitpunkt von frühkindlicher Bildung einschließlich der Sprachförderung profitieren zu lassen. Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung muss mit dem Einstieg in die Gebührenfreiheit verbunden werden. Wir fordern Landesmittel in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro, um in allen Kommunen zunächst ein Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Dieser Betrag soll die rund 80 Millionen Euro ergänzen, die von der Landesregierung für die Qualitätsentwicklung angekündigt wurden.
  • Um Eltern davon zu überzeugen, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung gut für das eigene Kind ist, bedarf es guter Kommunikation und Aktivierung. Information und Beratung über das Betreuungs- und Förderungsangebot in Kindertagesstätten und Kindergärten muss (ggf. mehrsprachig) zugänglich sein. Die Bedenken und Fragen der Eltern sollten dabei ernst genommen und besprochen werden.
  • Bei Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, sollte in Kombination mit der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung 15 bis 24 Monate vor Schuleintritt eine Kompetenzanalyse angeboten werden. Förderbedarf im Bereich Sprache, Feinmotorik oder Konzentrationsfähigkeit kann so gezielt ermittelt und die Eltern entsprechend beraten werden. Wichtig ist, dass überall dann auch ein entsprechendes Förderangebot zur Verfügung steht – die Diagnose einer Förderbedarfs allein hilft noch nicht.
  • Der Betreuungsschlüssel ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die Aufnahme von jungen Geflüchteten sollte nicht zum Anlass genommen werden, die Zahl der betreuten Kinder pro Fachkraft zu erhöhen. (Bislang erhalten Kindertageseinrichtungen, anders als Schulen, keine zusätzlichen Mittel für die Aufnahme von Geflüchteten.)
  1. Integration braucht Sprache

Kontinuierliche Sprachförderung für alle sicherstellen!

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Damit junge Zuwanderinnen und Zuwanderer zügig Zukunftsperspektiven entwickeln und ihren Platz in der Mitte unserer Gesellschaft finden, ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen unerlässlich. Schulvergleichsstudien haben jedoch gezeigt, dass auch Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache Deutsch ist, Defizite in der Rechtschreibung und dem Lesen haben. Individuelle Förderung in diesem Bereich muss daher als Aufgabe aller Schularten und Klassenstufen verstanden werden.

Besonders dringlich ist die Verbesserung der Sprachförderung für die ca. 27.000 Kinder und Jugendliche in den rund 1.800 Vorbereitungsklassen (VKL) sowie ca. 5.500 Schülerinnen und Schüler im Vorbereitungsjahr Arbeit/Beruf für Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse (VABO). Oft fehlen den jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern allerdings auch nach Beendigung des VABO die Sprachkenntnisse, um eine Ausbildung antreten zu können. Nur 10% der Jugendlichen schaffen bislang den Übergang. Es bedarf unbedingt wissenschaftlicher Erhebungen zur Effektivität der Sprachförderung, um die Angebote auf während der Ausbildung sinnvoll weiterentwickeln und verbessern zu können (Drucksache 16/891).

  • Einführung eines landesweiten Leseförderprogramms in der Grundschule nach Vorbild des schleswig-holsteinischen Programms „Lesen macht stark“. In Ergänzung zu bestehenden punktuellen Maßnahmen wie Wettbewerbe oder Ferienprogramme bedarf es einer kontinuierlichen Förderung (vgl. Drucksache 16/1244).
  • Echter Ausbau der Förderstunden in der Grundschule statt Umschichtungen von Ressourcen durch die Streichung des Fremdsprachenunterrichts in der 1. und 2. Klasse.
  • Entfristung von 200 KW-Stellen von Lehrkräften, die befristet für die Sprachförderung von Geflüchteten eingestellt wurden. Um eine kontinuierliche Unterstützung der Schülerinnen und Schülern sicherzustellen, die Angebote qualitativ weiterzuentwickeln und dauerhafte Strukturen aufzubauen, wären die Entfristungen sinnvoll (Beschlussteil Drucksache 16/1931). Von einer besseren und nachhaltigen Sprachförderung an den Schulen würden auch Kinder profitieren, deren Muttersprache Deutsch ist. Schulvergleichsstudien zeigen auch bei dieser Schülergruppe, dass beim Lesen und der Rechtschreibung Unterstützungsbedarf besteht.
  • Rücknahme der Kürzungen bei der direkten Stundenzuweisung für die Vorbereitungsklassen (VKL). Die Angebote für Geflüchtete und Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund müssen an allen Schulstandorten von hoher Qualität sein (Beschlussteil Drucksache 16/1931). Verbringen die Kinder nur wenig Zeit an der Schule, ist deren Integration in die Schulgemeinschaft erschwert. Unter anderem die Teilnahme an Ganztagesangeboten muss daher sichergestellt werden.
  • Flächendeckender Einsatz der Potentialanalyse P2, um die Kompetenzen junger Geflüchteter (10 bis 20 Jahre) gezielt zu ermitteln. Auf die Identifizierung der Förderbedarfe mit diesem Diagnoseinstrument muss jedoch auch ein entsprechendes Förderangebot folgen – die Schulen benötigen dafür mehr Ressourcen.
  • Verbindlicher Stufenplan zur Überführung des herkunftssprachlichen Unterrichts von der Verantwortlichkeit der jeweiligen Konsulate in das Regelangebot an den Schulen (vgl. Drucksache 16/1840).
  • Verkürzung des Beginns der Schulpflicht auf drei (statt sechs) Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland (Änderung § 72 Schulgesetz).
  1. Potentiale der Ganztagsschule ausschöpfen

Lern- und Erfahrungsräume für den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken!

Schulen sind weit mehr als Orte der Wissensvermittlung. Sie sind Lern- und Erfahrungsraum für unsere Demokratie. Aufgrund ihrer rhythmisierten Tagesstruktur bieten Ganztagsschulen besonders gute  Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines solchen ganzheitlichen Ansatzes. Sie ermöglichen es, den Schülerinnen und Schülern eine bessere individuelle Förderung anzubieten, vielseitige Lernchancen zu eröffnen und die Lernerfolge zu steigern. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der eigenen Persönlichkeit und des sozialen Miteinanders. Nötig sind dazu die folgenden Maßnahmen:

  • Gesetzliche Verankerung der Ganztagsschule auch für die Klassen 5 bis 7. Nachdem Ganztagesangebote an Grundschulen und die Grundstufen sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren im Schulgesetz aufgenommen wurden, muss das Angebot auf die weiterführenden Schulen ausgeweitet werden.
  • Einbindung außerschulischer Partner durch gezielte Anreize fördern, denn deren Einbindung bedeutet auch die Vernetzung der Schule mit dem Gemeinwesen. Sportvereine, Musikschulen, Kirchen sowie die offene Kinder- und Jugendarbeit schaffen andere Lernanlässe und Begegnungsräume als der normale Unterricht und sind daher eine Bereicherung des Schulalltags.
  1. Interkulturelle Kompetenz als integraler Bestandteil pädagogischer Aus- und Weiterbildung

Umgang mit Heterogenität als zentralen Bestandteil von Aus- und Weiterbildung verankern

Der Umgang mit heterogenen Gruppen ist Kernaufgabe pädagogischer Fachkräfte in ihren unterschiedlichen Einsatzbereichen. Den jeweiligen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen mittels individueller Förderung Rechnung zu tragen, ist anspruchsvoll. Diese Herausforderung ist für die pädagogischen Fachkräfte alles andere als neu, wird durch die verstärkte Zuwanderung allerdings um bestimmte Aspekte erweitert. Vor diesem Hintergrund muss die  Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften angepasst werden.

  • Ausbau der Fortbildungsangebote im Bereich Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdsprache (DaF), Mehrsprachigkeit, aber auch interkulturelle Kompetenz, Umgang mit Traumata und Elternarbeit.
  • Feste Verankerung dieser Inhalte zum Umgang mit Heterogenität in die Erzie­herausbildung und alle Lehramtsstudiengänge. Bisher sieht nur das Grundschullehramt DaZ-Studienanteile vor, während dies beim Lehramt für weiterführende Schulen nur im Fach Deutsch der Fall ist. Der Begriff Heterogenität geht jedoch weit über den Umgang mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen heraus, weshalb neue Unterrichtsstrategien und Fördermethoden vermittelt und erprobt werden müssen.
  1. Qualifizierung von Erwachsenen

Qualifizierung muss in jedem Alter ohne Existenznot möglich sein

Sobald erwachsene Menschen finanzielle Verpflichtungen haben, scheint der Weg zurück auf die Schulbank oder in eine Ausbildung oft keine gute Option. Das gilt nicht nur, aber doch in besonderer Weise für Geflüchtete. Dass sich diese Entscheidung dennoch lohnt, muss klar kommuniziert und in den Angebotsformaten deutlich werden. Auch Erwachsenen gilt es bei der Entwicklung von (neuen) Berufsperspektiven zu helfen.

  • Stärkung der Weiterbildung durch Erhöhung der Zuschüsse für die Volkshochschulen sowie kirchliche Weiterbildungsträger, wie sie im Pakt für Weiterbildung Ende 2015 bereits zugesichert wurde. Für wichtige Aufgaben, wie Deutsch- und Integrationskurse, aber auch Angebote zur Alphabetisierung müssen die Träger entsprechend ausgestattet sein. Die Erreichung des Bundesdurchschnitts bei der Förderung muss als Minimalziel weiter verfolgt werden (Drucksache 16/2453).
  • Sicherstellung einer fachlichen Beratung für Erwachsene zu Ausbildungsangeboten und zur Berufsorientierung. Nach dem Vorbild des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung können bestehende Strukturen fortentwickelt oder ergänzt werden. Die Ansprache von Geflüchteten kann effektiv im Rahmen ihrer Teilnahme an Angeboten wie dem Integrationskurs oder anderen Sprachkursen erfolgen.
  • Auch der hohe Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei studierwilligen Geflüchteten muss gedeckt werden. Wir fordern ein für Baden-Württemberg spezifisches Integrationsmodell für Flüchtlinge an Hochschulen mit zentralen Anlaufstellen für individuelle Beratung und Betreuung sowie studienvorbereitende und begleitende Maßnahmen (Beispiel Nordrhein-Westfalen).
  • Anhebung der Berufsschulberechtigung bis deutlich in das Erwachsenenalter. von mindestens 22 Jahren. Die Berufsschulpflicht und damit auch das Recht auf Beschulung reichen bis zum Alter von 18 Jahren. Den Schülerinnen und Schülern, die bereits eine VABO Klasse besuchen, aber damit noch keinen ausreichenden Bildungsabschluss erreicht haben, würde so zugesichert werden können, dass sie auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihren Platz dort behalten. Die Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter könnten dann falls nötig auch volljährige Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlinge zur Teilnahme an VABO-Unterricht verpflichten.
  • Ausbau und Weiterentwicklung des „Bildungsjahres für erwachsene Flüchtlinge ohne oder mit geringen Sprach- und Schreibkenntnissen“ (BEF Alpha) im Alter von 21 bis 35 Jahre.
  • Ausweitung des Schulversuchs „Duale Ausbildungsvorbereitung“ (AV dual) zum direkten Übergang von Schule in die Berufsausbildung für Jugendliche, die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule noch Förderbedarf haben.
  • Um Geflüchteten mit der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung und der Absicht zu studieren die für ein Studium an einer deutschen Hochschule notwendigen Deutschkenntnisse zu vermitteln, benötigen wir eine flächendeckende Lösung auf Landesebene zum Schließen der Lücke zwischen Integrationskurs (maximal B1-Niveau) und Hochschulsprachprüfung (B2/C1-Niveau).

II. Berufsausbildung, Beschäftigung, Arbeitsmarktintegration und Arbeitserlaubnis

Die Integration in den Arbeitsmarkt ist eine, vielleicht sogar die wichtigste Voraussetzung, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft zumindest die Menschen, die grundsätzlich in der Lage sind, einer Tätigkeit nachzugehen – unabhängig davon, ob sie Deutsche oder Ausländer sind und ob sie hierher geflohen sind oder nicht.

Unternehmen in Baden-Württemberg sind auf Arbeits- und Fachkräfte angewiesen. Nicht allen Unternehmen ist es möglich, hierfür geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Auch deshalb wäre es fahrlässig und auch aus wirtschaftlichen Gründen zutiefst unvernünftig, geeignete Personen von unserem Arbeitsmarkt fernzuhalten und deshalb Stellen nicht besetzen zu können.


 

  1. Rechtlicher Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten

Die größte Gruppe unter den Ausländerinnen und Ausländern in Baden-Württemberg sind solche, die schon länger in Deutschland leben bzw. als Angehörige von EU-Staaten nach Deutschland gekommen sind. Diese besitzen entweder eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung oder haben ohnehin freien Zugang in den Arbeitsmarkt. Vergleichbares gilt insbesondere auch für Ausländerinnen und Ausländer mit Blauer Karte EU.

Auch Flüchtlinge im Asylverfahren dürfen grundsätzlich arbeiten. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung. Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung eine Arbeit aufnehmen können, müssen sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Dabei entscheidet die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Zudem ist grundsätzlich die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich.

Anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten und bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, die den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Es bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigungserlaubnis wird an die Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt gebunden.

Geduldeten Personen kann die Ausländerbehörde grundsätzlich mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigungserlaubnis erteilen (vgl. § 32 BeschV). Für geduldete Personen, die eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen oder die aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, indem sie zum Beispiel über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen (vgl. 60 a Abs. 6 AufenthG) besteht ein Beschäftigungsverbot.

Das Aufenthaltsgesetz sieht es nicht vor, eine Aufenthaltserlaubnis aus Gründen zu erteilen, die nichts mit dem Asylverfahren zu tun haben. Deshalb kann selbst denjenigen, die während des laufenden Asylverfahrens eine unbefristete Beschäftigung gefunden haben, nach Ablehnung des Asylantrags grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis zur weiteren Ausübung dieser Beschäftigung erteilt werden (vgl. „Spurwechselverbot“ in § 10 AufenthG).

Personen aus sicheren Herkunftsländern erhalten in der Regel bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens sowie ggf. anschließend bis zur Ausreise keine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung. Auch Personen mit Pflicht in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen keine Erwerbstätigkeit ausüben (vgl. § 61 Abs. 1 Asylgesetz).

Mit der sogenannte „3+2-Regelung“ im Integrationsgesetz des Bundes (§ 60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) und des mit ihr – wenn auch begrenzten – gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung konnte ein gewisses Maß von Verlässlichkeit sowohl für die Ausbildungsbetriebe als auch für die Flüchtlinge in Duldung erreicht werden.

Dabei bestehen insbesondere folgende Probleme:

  • Das Verfahren für die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung bei Flüchtlingen ist für die betroffene Person selbst und für die Arbeitgeber sehr unübersichtlich, führt in vielen Fällen zu Frustrationen und behindert auch die Anstellung von Flüchtlingen, die ohne Weiteres arbeiten könnten.
  • Die örtlichen Ausländerbehörden üben ihr Ermessen in der Frage, ob eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen ist, zum Teil sehr unterschiedlich aus.
  • Nach Abschluss des Asylverfahrens oder bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei subsidiärem Schutz ist es beispielsweise möglich, dass die früher erteilte Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung nicht verlängert wird. Damit fallen zunächst gut in den Arbeitsmarkt integrierte Personen aus diesem heraus und sind – ggf. bis zu einer neuen Entscheidung bzw. bis zu ihrer Ausreise – auf Sozialleistungen angewiesen.
  • Die sogenannte „3+2-Regel“ in der Ausbildung, nach der Auszubildende in Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung und bei bestandenen Prüfung und Arbeitsaufnahme für zwei weitere Jahre geduldet werden, führt in der Praxis zu Problemen, weil gesetzliche Ausnahmeregelungen zum Entzug der Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung führen können.

Daher setzen wir uns im Hinblick auf Geflüchtete für folgende Verbesserungen ein:

  • Schaffung von Angeboten für Beratungsgespräche mit dem Geflüchteten, der Ausländerbehörde und dem Arbeitgeber zur Verdeutlichung der Rechtslage und möglichen Schwierigkeiten. Ziel muss es sein Probleme, die der Beschäftigung oder der Ausbildung entgegenstehen, frühzeitig zu lösen.
  • Das Innenministerium soll die Ausländerbehörden noch ausdrücklicher anweisen, Ermessensspielräume zugunsten von Betrieben und Auszubildenden auszulegen. Beispielsweise sollte den Betroffenen im Einzelfall ausreichend Zeit zur Passbeschaffung gegeben werden. Fehlende Passdokumente sind in der Regel der Hauptgrund, warum die Beschäftigungserlaubnis nachträglich entzogen wird. Wir fordern, dass die Behörden den Betroffenen beim Thema Passbeschaffung beratend zur Seite stehen.
  • Zeitnahe Klärung der Geltung der Voraussetzungen für die Anwendung der „3+2-Regel“ zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags und im positiven Fall sofortige Zustimmung durch die Ausländerbehörden.
  • Ausweitung dieser Regelung auch für die staatlich geregelten Helferausbildungen, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Das gilt ganz besonders für die Altenpflegehilfe.
  • Keine Beendigung der Duldung auch während der Zeit der ein- und zweijährigen Berufsfachschule.
  • Spurwechsel
    Ein „Spurwechsel“ – also der Übergang aus dem Asylrecht in das Einwanderungsrecht – aus dem Inland sollte für Geduldete, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen und insbesondere auch für diejenigen, die eine Ausbildungsduldung erfolgreich durchlaufen haben, am Ende der Aufenthaltsmöglichkeiten nach dem bisherigen Recht möglich sein. Abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und das damit verbundene Aufenthaltsrecht in einem neuen Einwanderungsgesetz nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland bei der dort zuständigen Auslandsvertretung beantragen können.
    Für Geduldete, die vor dem 31.12.2016 in Deutschland eine Ausbildung begonnen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, fordern wir eine pragmatische Lösung auf der Ebene der Beschäftigungsverordnung, die der Integrationsleistung der Geflüchteten sowie den Bedürfnissen der baden-württembergischen Wirtschaft Rechnung trägt.
  1. Verbesserung der Arbeitsmarktintegration für Migrantinnen und Migranten mit Arbeitserlaubnis

Seit Jahrzehnten sind viele Migrantinnen und Migranten sehr gut im Arbeitsmarkt von Baden-Württemberg integriert. Das gilt vor allem, wenn sie eine gute schulische und berufliche Ausbildung besitzen und Deutsch sprechen. Allerdings erfüllen nicht alle Migrantinnen und Migranten beide Merkmale. Ihre Arbeitslosenquote ist deshalb deutlich höher als bei den Nicht-Migranten. So haben in Baden-Württemberg über 50 % aller Arbeitslosen einen Migrationshintergrund, während ihr Anteil in der Bevölkerung nur 27 % beträgt.

Viele Flüchtlinge mit mindestens mittelfristiger Bleibeperspektive und Arbeitserlaubnis konnten inzwischen in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt aufgenommen werden. Allerdings besteht aufgrund des hohen Flüchtlingszugangs der letzten Jahre auch noch eine gewaltige Herausforderung.

Aktuell sind in Baden-Württemberg etwa 50.000 Menschen mit Fluchthintergrund arbeitssuchend. Von diesen sind ein Drittel tatsächlich arbeitslos und zwei Drittel in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Von diesen hat wiederum nur ein Sechstel mit der bisherigen Qualifikation die Möglichkeit, als Fachkraft oder auf höherem Niveau zu arbeiten.

Die Verfahren für die Anerkennung im Ausland erworbener Bildung- und Berufsabschlüsse haben sich insbesondere seit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze auf der Ebene des Bundes und des Landes wesentlich verbessert. In vielen Fällen wird die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener (Aus-) Bildungsnachweise festgestellt und dadurch die Integration in unseren Arbeitsmarkt erleichtert. Etwa in der Pflege ist das ein äußerst wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Probleme:

  • Fehlende oder schlechte Deutschkenntnisse von schon länger in Baden-Württemberg lebenden Ausländerinnen und Ausländern sind die Hauptursachen, warum arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, darunter insbesondere Qualifizierungen, schlechter greifen und auch eine Beschäftigung bzw. Vermittlung in Helfertätigkeiten häufig scheitert. Vergleichbares gilt auch für inzwischen eingebürgerte Migrantinnen und Migranten.
  • Neu nach Deutschland einreisende bereits erwachsene Migrantinnen und Migranten ohne hier anerkannten Bildungsabschluss, darunter insbesondere auch Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Arbeitserlaubnis, streben häufig keine Verbesserung ihrer Qualifikation an, sondern wollen sofort – auch in schlecht bezahlten und schlecht abgesicherten Jobs – erwerbstätig sein.

Wir fordern daher:

  • Um die Kompetenzen von Flüchtlingen und bereits länger hier lebenden Ausländern besser einschätzen und fördern zu können, braucht es einen Ausbau von Kompetenzanalysen.
  • Mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften muss diskutiert werden, wie Teilqualifikationen in modularem System angeboten werden können, um den Ausbildungsstand für bereits erwerbstätige Migrantinnen und Migranten, die bisher keine anschlussfähige Ausbildung durchlaufen haben und keinesfalls mehr eine komplette Berufsausbildungen anstreben, zu verbessern. Diese Teilqualifikationen sollten möglichst in der Summe und ggf. unter Anwendung von Externenprüfungen zu in Deutschland anerkannten Abschlüssen führen.
  • Die Berufsberatung in VAB-Klassen muss intensiviert werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil so gezielt auf Mangelberufe aufmerksam gemacht werden kann.
  • Jugendliche Flüchtlinge in schulischer und beruflicher Ausbildung sollen uneingeschränkt Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe erhalten.
  • Fortführung der Programms „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ (Förderung der sogenannten „Kümmerer“).
  • Weitere Förderung der Willkommenslotsen bei den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, den Kammern der freien Berufe sowie bei weiteren Organisationen der Wirtschaft durch den Bund.
  • Mehr Zugang der Landkreise zu den Deutschkursen des BAMF, um frühzeitig Kursteilnehmer für Praktika heranziehen zu können.
  • Die Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter- speziell für Migrantinnen und Migranten – sind weiter auszubauen, bekannter zu machen und in den Betrieben besser zu nutzen.

III. Wohnen

Eine ausreichende und angemessene Wohnraumversorgung ist sowohl für seit langem in Baden-Württemberg lebende Bürgerinnen und Bürger als auch für neu hinzugekommene – darunter auch die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive – ein wesentlicher Baustein, damit sich alle Menschen in Baden-Württemberg zu Hause fühlen können. Eine gerechte, nachhaltige und demografiefeste Wohnungspolitik ist darum auch als aktive Sozialpolitik zu verstehen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um dem Grundbedürfnis auf Wohnen für alle Menschen in Baden-Württemberg nachzukommen.

Soziale Nähe kann die Politik den Menschen nicht vorschreiben, aber sie kann bessere Voraussetzungen dafür schaffen. Hierzu gehört ein Quartiersgedanke, der das Zusammenleben fördert und beispielsweise für eine Durchmischung durch ausreichende geförderte Wohnungen, verschiedene Wohnungsgrößen und altersgerechte Wohnungen sorgt.

IV. Gesellschaftliche Teilhabe

Gute Deutschkenntnisse, berufliche Integration und Aktivitäten in Vereinen sind der beste Weg in unsere Gesellschaft. Gut integriert heißt, am gesellschaftlichen Leben mit all seiner Vielfalt teilnehmen zu können. Dazu sind etwa die Sportvereine auf einem sehr guten Weg. Sie wollen die interkulturelle Kompetenz von Vereinsvorständen und Übungsleitern stärken.

Gesellschaftliche Teilhabe passiert aktuell vor allem durch die vielen ehrenamtlichen Netzwerke, welche Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten, helfen bei Behördengängen, Deutschkursen, rechtlichen Fragen u.v.m. Aber die Ehrenamtlichen stoßen an ihre Grenzen. Ohne sie gelingt die Integration nicht, daher schlagen wir vor:

  • Ehrenamtliche als „Brückenbauer“ auch durch die Stärkung der hauptamtlichen Strukturen mehr unterstützen
  • Im Rahmen der Integrationsmaßnahmen den interkulturellen Zugang durch hier lebende Migrantinnen und Migranten schaffen (z.B. Stadtteilmütter Berlin)
  • Online-Kurse (DaF/DaZ) für Flüchtlingshelfer mit einheitlichen Standards mit Förderung des Landes anbieten
  1. Gesundheit und Schutz vor Gewalt

Menschen mit Migrationshintergrund, die schon lange in Deutschland leben, sind im jüngeren und mittleren Alter verhältnismäßig gut in unser Gesundheitssystem integriert. Deutlich mehr Herausforderungen ergeben sich für neu Zuziehende – darunter insbesondere die Flüchtlinge – sowie für ältere, pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten.

Besonders nicht Deutsch sprechende Migrantinnen und Migranten und solche mit einem gänzlich anderen kulturellen Hintergrund erkennen die Angebote unseres Gesundheitssystems – insbesondere die zur Prävention und Gesundheitsförderung – schlecht. Pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten wollen weiterhin in ihren kulturellen Bezügen leben. Flüchtlinge kommen mit spezifischen Erkrankungen, darunter insbesondere Traumata.

Deshalb fordern wir:

  • Noch nicht gut integrierte Migrantinnen und Migranten müssen auch im Gesundheitsbereich in ihrer Lebenswelt, in ihrer Kultur und ggf. auch in ihrer Sprache (Informationsmaterial) abgeholt werden.
  • Die kultursensible Pflege ist insbesondere durch Schulungen des Personals sowie gezielte Integration von Migrantinnen und Migranten in das Pflegepersonal weiter auszubauen (siehe auch Empfehlungen der Pflege Enquete).
  • Dialog mit den Ärzteverbänden mit Ziel, spezielle Fortbildungen anzubieten.
  • Ausbau und Verstetigung der Hilfsangebote der Gewaltopfer und besonderer Schutz für bedrohte Frauen und Flüchtlinge mit LSBTTIQ-Hintergrund.
  • Der Zugang zum Gesundheitssystem sowie die Abrechnung sollten wie bei gesetzlich Versicherten auch für die Flüchtlinge nach der Erstaufnahme über eine elektronische Gesundheitskarte erfolgen, selbst wenn die Leistungen nicht angeglichen werden.

VI. Religion und Kultur

Beide Bereiche sind oft der „Knackpunkt“, wenn es um die Aufnahmebereitschaft in unser Land geht. Das „Andere“ ist aber bereichernd und wir leben längst in einer mehrheitlich multikulturellen Gesellschaft.

Daher brauchen wir

  • mehr islamischen Religionsunterricht in und durch die Schulen,
  • staatliche Ausbildung der islamischen Religionslehrer,
  • Ausbau des Ethik-Unterrichts,
  • mehr interreligiösen Austausch.

VII. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA)

Die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen (zumeist männlichen) Ausländer stellt einen Sonderfall dar, da diese faktisch Flüchtlinge sind, aber im Wesentlichen nicht nach dem Flüchtlingsaufnahmerecht, sondern nach Jugendhilferecht zu behandeln sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass junge Flüchtlinge bis zur Beendigung ihrer schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt und begleitet werden müssen. Im Anschluss sollten dann auch noch Hilfen bei der Verfestigung der Lebenssituation möglich sein. Zumindest muss das Wohnen sichergestellt werden – notfalls auch vorübergehend in den Einrichtungen der Jugendhilfe.

Fazit und Schlussbemerkung

Einwanderung als Chance nutzen

Baden-Württembergs Wirtschaft benötigt dringend Fachkräfte – auch solche aus dem Ausland. Deshalb brauchen wir ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild, das transparent und verständlich regelt, wer außer den ohnehin schon berechtigten Ausländern (EU-Bürger, Blaue Karte EU usw.) nach Deutschland einwandern und erwerbstätig sein darf.

Für Menschen, die bei uns (nur) Arbeit und Einkommen suchen, ist das Asylsystem der falsche Weg. Mit einem Einwanderungsgesetz wollen wir transparent und verständlich regeln, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern darf. Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte richtet sich nach den Interessen unseres Landes. Der Fachkräftemangel gefährdet unsere Wirtschaftskraft, unsere sozialen Sicherungssysteme und damit letztendlich auch unseren Wohlstand. Wir wollen deshalb ein Einwanderungsgesetz schaffen, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland besser steuern können. Es ist wichtig, im weltweiten Wettbewerb um die klügsten und innovativsten Köpfe an der Spitze zu stehen.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich auch im Bundesrat für ein Einwanderungsgesetz einzusetzen und bis dieses gesetzlich verankert ist, alle Hindernisse, welche eine Integration blockieren, auszuräumen.

Menschen, die hier arbeiten und gut in Vereine und Gesellschaft integriert sind, müssen eine Perspektive erhalten.

Die vor allem zuständigen Fachministerien für Soziales und Integration, für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie für Kultus, Jugend und Sport müssen eng verzahnt gemeinsam die bestehenden Programme ausbauen und verbessern sowie wirklich Integration aus „einem Guss“ vorantreiben. Denn dies ist in der grün-schwarz geführten Landesregierung nicht mehr erkennbar. Aktuell weiß niemand in Baden-Württemberg, wer für Integration zuständig ist. Das Thema hat kein „Gesicht“ mehr.

Integration ist eine Chance für unsere Gesellschaft – daher Integration JETZT!

11. Januar 2018

Arbeitskreis Soziales und Integration der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Sabine Wölfle MdL, Sprecherin für Ausländer-, Migrations- und Integrationspolitik

Roland Klose, Parlamentarischer Berater

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik