Bildungsexperte Gerhard Kleinböck MdL: „Grün-Rot hatte die Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung von Berufsschülern bereits verdoppelt. Nun muss die neue Landesregierung nachziehen und das neue Gerichtsurteil rasch umsetzen.“

Der SPD-Bildungsexperte Gerhard Kleinböck hat die Landesregierung aufgefordert, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zur Kostenübernahme bei der auswärtigen Unterbringung von Berufsschülern rasch umzusetzen. „Grün-Rot hatte die Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung von Berufsschülern bereits verdoppelt. Nun muss die neue Landesregierung nachziehen.“

Die Mannheimer Richter haben in ihrem Urteil festgelegt, dass das Land die Kosten für Internatsaufenthalte von Berufsschülern komplett tragen müsse, wenn es vor Ort keine Fachschulklasse gäbe. Bereits 2015 habe Grün-Rot entschieden, die Zuschüsse von sechs auf zwölf Euro pro Übernachtungstag bei auswärtigen Blockschülern zu erhöhen, so Kleinböck. „Damit wurde ein erster großer Schritt getan, der seinerzeit auch vom Handwerk positiv bewertet wurde. Wenn das Gericht nun entschieden hat, dass der volle Tagessatz von durchschnittlich 36 Euro vom Land getragen werden muss, herrscht hier nun Klarheit, dass dies keine Freiwilligkeitsleistung des Landes ist. Das ist aus meiner Sicht zu begrüßen.“

Mit der Kostenübernahme durch das Land sei gewährleistet, dass kein junger Mensch eine Ausbildung nicht machen könne, weil er sich die Unterbringung in einem Wohnheim nicht leisten könne. „Das ist ein guter Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg“, so der SPD-Abgeordnete. „Ich hoffe, dass das CDU-geführte Kultusministerium nun rasch alles in die Wege leitet, um das Urteil umzusetzen.“ Dies sei auch ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs gerade in Berufen mit geringen Ausbildungszahlen. „Nicht nur, aber besonders im ländlichen Raum ist das von großer Bedeutung“, so Kleinböck.

Stuttgart, 31. August 2016
Sven Plank, Stellvertretender Pressesprecher