MdL Wolfgang Drexler: „Im Vergleich zu Polizeibeamten werden die Finanzbeamten, gegen die im FlowTex-Skandal ermittelt wird, vom Land geradezu verwöhnt“



SPD verlangt per Parlamentsantrag Gleichbehandlung aller Landesbeamten



Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion genießen die Finanzbeamten, gegen die im Zusammenhang mit dem FlowTex-Skandal Ermittlungsverfahren anhängig sind, ein ungewöhnlich hohes Maß an Fürsorge durch ihren Dienstherrn, das Land Baden-Württemberg. Dass sogar Beamte, gegen die wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Straftat bei Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit ermittelt wird, die Anwaltskosten vom Land erstattet bekommen, legt nach den Worten von SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler den Verdacht einer gezielten Vorzugsbehandlung nahe. Wenn ein Beamter seine Pflichten gegenüber dem eigenen Dienstherrn verletze, könne die Fürsorgepflicht nicht als Begründung für die Erstattung der Anwaltskosten herhalten, so Drexler.



Die Landesregierung hatte erst kürzlich der SPD bestätigt, dass alle Finanzbeamten, gegen die im Zusammenhang mit dem FlowTex-Skandal ermittelt wird, die Kosten für ihre anwaltliche Vertretung durch das Finanzministerium erstattet bekommen. Die Regierung konnte oder wollte jedoch bis zur Stunde nicht sagen, ob diese Rechtsanwaltskosten vom Land zumindest im Falle einer Verurteilung wieder zurückgefordert werden.



Nach den Worten von Wolfgang Drexler gewährt das Land den Finanzbeamten im FlowTex-Skandal einen Rechtsschutz, den es Lehrern und insbesondere auch Polizisten in aller Regel vorenthält. Drexler wies darauf hin, dass z. B. Polizeibeamte ihre Anwaltskosten in ähnlich gelagerten Fällen entweder zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen oder aber, falls sie Mitglied sind, müssen sie ihre Gewerkschaft um finanziellen Beistand bitten. Wenn überhaupt, dann erstatte das Land Polizisten Anwaltskosten in aller Regel nur nachträglich, nur bei einem Freispruch, und auch dann nur nach einem in hohem Maße bürokratischen Antragsverfahren.



Noch schlimmer sieht es nach den Worten von Wolfgang Drexler beim Rechtsschutz für Polizisten dann aus, wenn sie beispielsweise bei einem dienstlichen Einsatz verletzt werden. Wird z. B. ein Polizeibeamter im Rahmen eines dienstlichen Einsatzes bei einer Schlägerei verletzt, dann muss er die Anwaltskosten für einen Zivilprozess, um z. B. Schmerzensgeld einzuklagen, ganz aus eigener Tasche bezahlen. Selbst wenn Polizisten also im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Opfer einer Straftat werden, würden sie vom Land finanziell vollkommen im Stich gelassen, kritisierte Drexler.



Vor diesem Hintergrund verlangt die SPD-Fraktion in einem Parlamentsantrag die Gleichbehandlung aller Landesbeamten beim Rechtsschutz. Das Maß an Fürsorge, das die Landesregierung den Finanzbeamten im FlowTex-Skandal angedeihen lasse, müsse in ähnlich gelagerten Fällen auch für alle anderen Landesbeamten gelten.



Drexler: „Die Vorzugsbehandlung der Finanzbeamten im FlowTex-Skandal legt den Verdacht nahe, dass die Landesregierung ein hohes Interesse an einer optimalen anwaltlichen Vertretung dieser Beamten hat, selbst dann, wenn sie dem Land als Dienstherrn großen Schaden zugefügt haben sollten. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Landesregierung an einer Aufklärung gar nicht interessiert ist, sondern im Gegenteil durch eine optimale anwaltliche Vertretung der Finanzbeamten die Wahrheit möglichst unter der Decke halten will.“

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher