Wolfgang Drexler: „Die Landesregierung muss jetzt ganz schnell ein Gesetz vorlegen, mit dem die weltanschauliche Neutralität an den Schulen gewahrt bleibt“

Als Konsequenz aus dem „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes verlangt die SPD-Landtagsfraktion von der Landesregierung, umgehend ein Gesetz zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität an den Schulen vorzulegen. In diesem Gesetz, so Fraktionschef Drexler, müsse sichergestellt werden, dass die elterlichen Erziehungsrechte und die negative Glaubensfreiheit der Schüler nicht durch kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen beeinträchtigt werden.

Drexler wörtlich: „Wir müssen verhindern, dass über das Kopftuch ein Frauenbild an unseren Schulen Einzug hält, das mit den Wertevorstellungen unseres Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Die weltanschauliche und religiöse Neutralität an unseren Schulen muss unter allen Umständen gewahrt werden.“

Scharfe Kritik übte Drexler an Kultusministerin Schavan, die heute noch nicht einmal an der Urteilungsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes teilnahm. Die Kultusministerin habe damit die Bedeutung dieses Urteils offenkundig falsch eingeschätzt und angesichts der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen um dieses Thema eine verhängnisvolle Fehleinscheidung getroffen.

Insgesamt stieß das mit knapper Mehrheit ergangene Urteil des Bundesverfasssungsgerichts bei Fraktionschef Drexler auf Unverständnis. Dass das oberste Verfassungsgericht ausgerechnet bei einer derart brisanten Auseinandersetzung wie im Kopftuchstreit vor einer klaren Entscheidung zurückschreckte und den schwarzen Peter an die Länderparlamente zurückgab, sei schwer nachvollziehbar. Damit bestehe die Gefahr, dass in 16 Bundesländern und sogar innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedliche Regelungen über das Tragen von Kopftüchern im Unterricht getroffen würden.

Drexler wörtlich: „Ich hätte mir gewünscht, dass das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal setzt gegen falsch verstandene Toleranz und Missionierung im Unterricht und für die Emanzipation der Frau und ihre gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft. Die Gefahr ist groß, dass sich jetzt ausgerechnet jene fundamentalistischen islamischen Kräfte gestärkt sehen, für die das Kopftuch in der Tat ein Symbol ist zur Durchsetzung eines mit unserem Grundgesetz unvereinbaren Frauenbildes.“

Deshalb müsse die Landesregierung bei der Vorlage ihres Gesetzes in besonderer Weise darauf achten, dass die Emanzipation der Frau und die Gleichstellung von Frauen und Männern jetzt nicht durch die Hintertür wieder eingeschränkt werden. Leidtragende einer solchen Entwicklung wären nicht zuletzt jene muslimischen Schülerinnen, die sich dem elterlichen Zwang zum Tragen eines Kopftuches entziehen wollen und nun möglicherweise durch den Verweis auf kopftuchtragende Lehrerinnen in ihrer Individualität auch noch von Staats wegen eingeschränkt werden.

Helmut Zorell
Pressesprecher