Dr. Boris Weirauch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert Gutachten zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz:

„Das 2013 unter Grün-Rot beschlossene Landestariftreue – und Mindestlohngesetz (LTMG) hat bundesweit Maßstäbe gesetzt. Auch das nun vorgelegte, von der Landesregierung in Auftrag gegebene Kienbaum-Gutachten belegt einmal mehr, wie wichtig ein solches Gesetz im Kampf gegen Lohndumping und für fairen, transparenten Wettbewerb ist.

Nach wie vor halte ich es für fatal, dass die grün-schwarze Landesregierung im Jahr 2017 in einer Nacht- und Nebelaktion und noch vor der Evaluation des LTMG, die Möglichkeit eines eigenständigen vergabespezifischen Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg, und damit die Möglichkeit zu einer höheren Lohnuntergrenze in Baden-Württemberg abgeschafft hat. Hiermit hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den hart arbeitenden Menschen im Land einen Bärendienst erwiesen. Die Ministerin interessiert es offenbar wenig, welchen Unterschied es ausmacht, ob man vom gegenwärtigen Mindestlohn im Großraum Stuttgart oder in der Uckermark leben muss.

Die SPD sieht sich auch bei der Frage nach Beibehaltung der Subunternehmerhaftung in ihrer harten Haltung durch das Kienbaum-Gutachten bestätigt und fordert mit Verweis auf das Ergebnis der Evaluierung zukünftig stärkere Kontrollen und die Verankerung von Sanktionen im Kampf gegen Lohndumping und für fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Eine Abschaffung der Subunternehmerhaftung wäre eine Bankrotterklärung für die grün-schwarze Landesregierung.“

Stuttgart, 29. Juli 2019

Heike Wesener
Pressesprecherin

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Sven Plank
Berater für Wirtschaft, Arbeit, Tourismus