Die Fraktion will wissen, ob es solche Vorgänge auch in anderen Städten und in der Landesverwaltung gab oder gibt?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz soll den Skandal in der Stuttgarter Verwaltung bewerten. Die SPD Landtagsfraktion beantragt, dass der Landtag eine Untersuchung in Auftrag gibt. Der Datenabgleich in Stuttgart zwischen den Konten von Mitarbeitern und Lieferanten sei „absolut unverhältnismäßig“, sagte der Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel.

Die Fraktion möchte die Erkenntnisse nutzen, um daraus Konsequenzen für den Gesetzgeber ziehen zu können. Die Datenschutzexpertin Ute Vogt hält es auch für offen, ob Stuttgart mit diesen Vorgängen allein dastehe. Im Einzelnen möchte die SPD-Fraktion Folgendes wissen:

1. Wie viele Mitarbeiter sind betroffen und wer in der Stadtverwaltung war darüber informiert?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Haupt- und Personalamt der Stadt Stuttgart die Kontodaten an das Rechnungsprüfungsamt weitergegeben?
3. Nach welchen Kriterien wurden die Namen der Beschäftigten ausgewählt?
4. War der Personalrat über den Datenabgleich informiert und, falls nein, warum nicht?
5. Gab oder gibt es in anderen Stadtkreisen und Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg ebenfalls einen solchen Datenabgleich zur Korruptionsbekämpfung?
6. Wurde oder wird ein solcher Datenabgleich auch in der Landesverwaltung vorgenommen? Falls ja, in welchem Bereich und in welcher Form?
7. Wie bewertet der Datenschutzbeauftragte diese Vorgänge insgesamt?

Dr. Roland Peter
Pressesprecher