Rainer Stickelberger: „Ein Scotland Yard-Mann in Diensten des Bundeskriminalamts und dann noch ein Vertrag mit der Landesregierung – da wollen wir schon sehr überzeugende Gründe hören“

Die SPD-Fraktion will mit einer Parlamentsinitiative erfahren, ob die Landesregierung einen britischen Agenten eingesetzt hat und falls ja: auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Auftrag? „Innenminister Rech muss Rede und Antwort stehen, ob er tatsächlich auf einen verdeckten Ermittler aus dem Ausland zurückgegriffen hat und ob der Mann auch Straftaten begangen hat“, erklärt Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Stickelberger erwartet, dass diese Frage unverzüglich und ohne Ausschweife aufgeklärt werde. „Es kann nicht sein, dass ausländische Agenten als eine Art ´Agent provocateur` im Land Straftaten begehen dürfen.“

Die SPD verweist auf die im Internet zitierten Äußerungen von BKA-Chef Jörg Ziercke, der im Bundestag den verdeckten Einsatz eines britischen Agenten im Auftrag des Bundeskriminalamts eingeräumt hatte. Ziercke wird darüber hinaus mit der Aussage zitiert, der Brite habe auf deutschem Boden als „Vertrauensperson“ agiert. Dabei habe er mit dem Land Baden-Württemberg einen ähnlichen Vertrag gehabt wie mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die dortige Regierung habe um diesen britischen Agenten ausdrücklich gebeten im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel im Jahr 2007. Auch über den Einsatz eines verdeckten Ermittlers an der Uni Heidelberg, der vor kurzem bekannt wurde, gebe es bis heute keine Klarheit.

Stickelberger wird im Innenausschuss schnelle Aufklärung verlangen: „Ich kann nicht erkennen, wie der Innenminister den Einsatz eines britischen Agenten rechtfertigen will.“ Das Innenministerium hätte einen solchen Einsatz jedenfalls nicht allein deshalb genehmigen dürfen, um eine allgemeine Aufklärung von Gefahren zu erlangen. Hier gehe es um eine Abwägung zwischen hohen Rechtsgütern wie dem Schutzanspruch der Bürger vor verdeckten Maßnahmen und konkreten Gefährdungen für den Staat und das öffentliche Leben. „Diese Abwägung muss ganz klar belegt werden“, verlangt Stickelberger.

Hinzu komme, dass die Presse von strafbaren Handlungen berichte bis hin zur Brandstiftung, die dem Briten zur Last gelegt würden – ohne dass daraus strafrechtliche Konsequenzen entstanden seien. Staatliche Stellen, sagt Stickelberger, müssten aus ihrer rechtsstaatlichen Verpflichtung heraus grundsätzlich darauf achten, dass verdeckt arbeitende Ermittler nicht jene Taten begingen, zu deren Vermeidung sie eingesetzt werden. Stickelberger: „Ich sehe hier eine Grauzone, von der ahnungslos gutgläubige Menschen erfasst werden, die mit den Ermittlungsaufträgen nichts zu tun haben.“

Stuttgart, 27. Januar 2011
Dr. Roland Peter
Pressesprecher