Das Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung (LGL) darf neben seinen amtlichen Karten auch weiterhin sogenannte nicht-amtliche thematische Wanderkarten herstellen. Von deren Veröffentlichung profitieren vor allem die zahlreichen Mitglieder des Schwäbischen Albvereins und des Schwarzwaldvereins.

„Ich bin froh und erleichtert, dass die Landesregierung jetzt klarstellt, dass die Herstellung einheitlicher und flächendeckender thematischer Karten eine öffentliche Aufgabe bleibt und nicht privaten Verlagen überlassen wird“, sagte Rolland. Die SPD-Abgeordnete erhielt diese Auskunft in einer Stellungnahme von Agrarminister Hauk zu ihrer parlamentarischen Anfrage zu diesem Thema. „Ehrenamtliches Engagement von Schwäbischem Albverein und Schwarzwaldverein darf im Wandersüden nicht den einseitigen Interessen privater Verwerter zum Opfer fallen“, unterstrich Rolland. Es sei zu begrüßen, dass die Landesregierung die tourismuspolitische Bedeutung dieser Karten erkannt hat. „Sie stellen auch unter wirtschaftlichen, kulturellen und historischen Aspekten einen enormen Mehrwert dar“, betonte Rolland.

Hintergrund der Anfrage (Drucksache 16/391) war die Kritik des Landesrechnungshofes Baden-Württemberg, der die Veröffentlichung von Wanderkarten in seiner diesjährigen Denkschrift beanstandet und geraten hatte, „die unwirtschaftliche Herstellung von Freizeitkarten zu beenden.“ Sowohl der Schwäbische Albverein (mit rund 110.000 Mitgliedern der derzeit größte Wanderverband in Baden-Württemberg), als auch der Schwarzwald-verein (aktuell rund 65.000 Mitglieder) haben es sich seit ihrer Gründung im Jahr 1888 bzw. 1864 zur Aufgabe gemacht, Wanderwege auszuweisen und zu beschildern. In Zusammenarbeit mit dem Landesamt bzw. auf Grundlage der amtlichen Geobasisdaten werden in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten Wander- und Radwegekarten publiziert.

Stuttgart, 3. November 2016
Martin Mendler, Pressesprecher